Sitzung: 18.09.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/177/2019
Sachverhalt:
Der Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp vom 13.08.2019 ist aus der Anlage
ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Zur Thematik kann die
Verwaltung folgendes berichten:
Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes A 5 – Drosselweg - liegt ein Antrag auf Änderung der
Festsetzungen dahingehend vor, dass die Baugrenze um 5 m in Richtung einer
festgesetzten Planstraße verschoben werden soll, so dass der überbaubare
Bereich des Grundstückes für Wohnzwecken dienenden Anlagen vergrößert wird.
Der rechtskräftige Bebauungsplan A 5 (siehe Anlage) sowie die in 2011
durchgeführte Änderung sehen etliche Planstraßen nördlich und südlich abgehend
vom Drosselweg vor. So befinden sich südlich des Drosselweges 8 Planstraßen mit
Trassenbreiten zwischen 5 und 10 m und nördlich des Drosselweges ebenfalls 8
Planstraßen (einschl. Kornblumenweg und Mühlenweg) mit Breiten zwischen 6 und
11 m. Alle südlich abzweigenden Verkehrsflächen sind im Privatbesitz und
erschließen hinterliegende Privatgrundstücke. Die nördlichen Verkehrsflächen
sind tlw. in Privatbesitz und tlw. Eigentum der Stadt, an zwei Planstraßen
hineinführend in das Torfabbaugebiet sind Stadt und Privat zusammen jeweils
Eigentümer der festgesetzten Planstraßen, bei 3 Anbindungen in das Torfabbaugebiet
hinein ist die Stadt alleiniger Eigentümer der jeweiligen Planstraßen.
Aufgrund der zahlreichen Planstraßen innerhalb des Bebauungsplangebietes
A 5 (siehe Anlage Planstraßen in der ALK) könnte man überlegen, ob nicht einige
Verkehrsflächen überflüssig sind und umgewandelt werden könnten in
beispielsweise Bauland. Auf der Südseite des Drosselweges sprechen bereits die
o.g. Ausführungen im Hinblick auf die Erschließung der hinterliegenden
Grundstücke gegen einen solchen Schritt. Auf der Nordseite zwischen Birkhahnweg
und Beginn des Torfabbaugebietes sollten ebenfalls derzeit alle Planstraßen
aufgrund der vorigen Ausführungen bestehen bleiben.
Lediglich im Bereich des Torfabbaugebietes wäre es auf den ersten Blick
denkbar auf einige Anbindungen zu verzichten bzw. die Trassenbreiten zu
reduzieren, da hier die Stadt Wiesmoor alleiniger Eigentümer der
hinterliegenden Flächen ist und die Erschließungsmöglichkeiten alleine regeln
könnte. Mittelfristig ist für diese Flächen eine landwirtschaftliche Nutzung
vorgesehen, aber langfristig wären auch andere Nutzungen wie Wohnnutzung
vorstellbar. Um sich hier keine Steine in den Weg zu legen, sollten aber die
Planstraßen derzeit nicht angefasst werden. Dagegen spricht auch eine
Reduzierung der Trassenbreiten (siehe Anlage Beispielbild, Planstraße D). Diese
Planstraße hat eine Breite von 10 m und sollte zukunftsdenkend für eine weitere
nördliche Haupterschließung des Gebietes nicht angefasst werden. Die Fläche ist
zur Hälfte im Eigentum der Stadt und zur Hälfte im Privatbesitz in Verbindung
mit der hinterliegenden Fläche in östlicher Richtung.
Die Baugrenzen sind jeweils alle in einer Entfernung von 6,00 m ab den
Verkehrsflächen in westlicher und östlicher Richtung festgesetzt (siehe Anlage
Bebauungsplanausschnitt). Südlich und nördlich des Drosselweges wird dieser 6 m
– Abstand zwischen den Wohngebäuden und den Baugrenzen fast überall
eingehalten. Geringe Abweichungen sind bei einigen Altbauten vor Inkrafttreten
dieses Bebauungsplanes festzustellen.
In Wiesmoorer Bebauungsplänen werden die Baugrenzen überwiegend in
Abständen von 5 bzw. 3 m zu öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. Um die
Planungsabsichten des Antragstellers nicht ganz zu verkennen wäre es denkbar,
die Baugrenze von 6 m auf 3 m an die Planstraßen heranzulegen. Um dem
Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen, müssen dann aber insgesamt an allen 16
Planstraßen im Bebauungsplangebiet die Baugrenzen von 6 m auf 3 m verschoben
werden. Die Kosten der Planung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Der Ausschussvorsitzende verliest den Antrag und erteilt der Verwaltung
das Wort.
Die Verwaltung erläutert anhand der Vorlage und einer Übersichtszeichnung
die vorhandene Bebauungssituation am Drosselweg und den vorliegenden Antrag des
Anwohners v. Penz auf Änderung des Bebauungsplanes A5 der Stadt Wiesmoor auf
Änderung der Bebauung im Bereich der Planstraßen. Die Verwaltung ist der
Auffassung, die Planstraße beizubehalten, jedoch die Baugrenzen auf 3m
zurückzuziehen. Zwischenzeitlich hat der Antragsteller am 17.09.2019 seinen
Antrag zurückgezogen.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Tagesordnungspunkt wird geschlossen.
Abstimmungsergebnis: