Sitzung: 18.09.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/137/2019
Sachverhalt:
Der Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp vom 14.06.2019 ist aus der Anlage
ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Seitens der Verwaltung kann
zur Thematik Folgendes gesagt werden:
Die Stadt Wiesmoor
beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan C 15 – Wohngebiet Neuer Weg - in
zentralörtlicher Lage weitere Flächen für den Wohnungsbau zu entwickeln.
Weiterhin ist hierfür die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Das Plangebiet liegt nordöstlich der Kreisstraße 105 – Neuer Weg zwischen den
Siedlungsgebieten Wacholder Straße im Südosten und Am Wildbach im Nordwesten.
Nordöstlich grenzt der Landschaftspark an die Planungsfläche heran. Auf den
anliegenden Übersichtsplan wird verwiesen. Das Plangebiet hat eine Größe von
ca. 8,8 ha, an Nettowohnbauland verbleiben ca. 5,4 ha. Im Plangebiet werden ein
allgemeines Wohngebiet in eingeschossiger abweichender Bauweise,
Verkehrsflächen, Wasserflächen und Grünflächen festgesetzt. Im Änderungsbereich
des Flächennutzungsplanes werden eine Wohnbaufläche und eine Grünfläche
dargestellt.
Das frühzeitige
Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) wurde mit Anschreiben vom 20.06.2018 eingeleitet. Bis zum
31. Juli 2018 konnten Stellungnahmen eingereicht werden. Da eine
Beschlussfassung zu diesem Verfahrensschritt nicht erforderlich ist, wird die
Verwaltung nur die Eckdaten der eingegangenen Stellungnahmen grob erläutern.
Auch im
Sommer 2018 wurde beim Landkreis Aurich der Bodenabbauantrag für einen
Teilabbau des Hochmoores gestellt. Für das
Baugebiet C 15 ist im ersten Schritt der Abbau von überhöhtem Hochmoor
erforderlich. Dieses dient dazu, das Baugebiet an die Höhenlage des Neuen Weges
anzupassen. Weiterhin wird dadurch die verbleibende Baufläche so hergestellt,
dass anschließend die „Wirtschaftlichkeit“ für die Erwerber der Grundstücke
gegeben ist. Auf den Grundstücken verbleibt anschließend eine Moormächtigkeit
von 1,00 bis 3,00 m. Aus den Verkehrsflächen wird mit dieser Maßnahme das Moor
insgesamt ausgebaut. Anschließend können die Bauherren die Grundstücke nach dem
eigenen Bedarf auskoffern und mit tragfähigem Füllsand verfüllen.
Eine Ausschreibung wurde mit der
Zielsetzung durchgeführt, mit den vorbereitenden Arbeiten wie Entfernung von
Bäumen und Sträuchern bis Mitte Februar 2019 aufgrund der naturschutzfachlichen
Fristen beginnen zu können. Dazu war aber Voraussetzung, dass eine
Bodenabbaugenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen musste. Aus
unterschiedlichen Gründen konnte diese Genehmigung vom Landkreis Aurich aber
nicht erteilt werden. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2019
wurde diesbezüglich ausführlich berichtet.
Im Einvernehmen mit dem Landkreis
Aurich vertritt die Verwaltung heute die Ansicht, dass auf ein gesondertes Bodenabbauverfahren
gem. den Vorschriften des Naturschutzgesetzes verzichtet werden kann. Grundsätzlich dürfen nach § 8 NAGBnatSchG Bodenschätze wie Kies, Sand,
Mergel, Ton, Lehm, Moor oder Steine, wenn die abzubauende Fläche größer als 30
m2 ist, zwar nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde abgebaut werden.
Allerdings fallen ausschließlich unter Baurecht alle Veränderungen der
Erdoberfläche, die um ihrer Selbstwillen geschaffen werden, weil durch ihre
Gestaltungsform eine bestimmte Benutzung der Erdoberfläche ermöglicht werden
soll. Dies gilt insbesondere für selbständige Abgrabungen wie Baugruben,
Kellerausschachtungen, Terrassen und Rampen. Wenn der Hauptzweck also nicht in
der Gewinnung von Bodenschätzen liegt, sondern bei der Errichtung eines
Bauwerkes, bedarf es mithin nicht einer Bodenabbaugenehmigung. So liegt der
Fall hier, da es sich im vorliegenden nicht um einen Bodenabbau sondern
lediglich um eine Abgrabung nach Baurecht handelt, welche dazu dient die
Erschließung des in Rede stehenden Wohnbaugebietes zu ermöglichen. Deshalb wurde mittlerweile auch der im Sommer 2018 gestellte
Bodenabbauantrag beim Landkreis Aurich zurückgezogen. Vorgesehen ist nunmehr
die Fortführung der Bauleitplanung, so dass bei Rechtskrafterlangung des
Bebauungsplanes C 15 der Boden, wie oben dargestellt, abgetragen werden kann.
Die Bauleitplanung soll nunmehr
mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 BauGB und dann mit der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB weitergeführt werden.
Entsprechende Entwürfe für die 54.
Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes
C 15 sind dieser Vorlage beigefügt.
Der Ausschussvorsitzende verliest
den Antrag der Gruppe FDP/ödp und erteilt der Antragstellerin das Wort.
Das Ausschussmitglied Frau
Fick-Tiggers (ödp) für die Antragstellerin Ratsgruppe FDP/ödp begründet den
Antrag dahingehend, dass man auf eine Beratung zu Bauleitplanungen der Stadt
Wiesmoor in öffentlicher Sitzung Wert lege.
Die Verwaltung erläutert den
Sachverhalt zur Bauleitplanung des Bebauungsplanes C15 analog der
Sitzungsvorlage zu dieser Sitzung. Gezeigt wird hierzu der vorliegende Entwurf
des Bebauungsplanes C15 der Stadt Wiesmoor aus dem Jahr 2017. Die Verwaltung
ergänzt, dass hier bereits mehrfach in diesem Ausschuss vorgetragen wurde,
letztmalig am 17.09.2017. Somit seien die Planungen hinlänglich bekannt.
Die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange wurde bereits im Jahr 2018 durchgeführt. Hierzu
wurden 50 Behörden und Naturschutzverbände gehört. Weiter erklärt die
Verwaltung, dass der im Juli 2018 beim Landkreis Aurich eingereichte Antrag auf
eine Bodenabbaugenehmigung nach Rücksprache mit dem Landkreis Aurich
zurückgezogen wurde.
Ziel der Verwaltung ist es, die
öffentliche Auslegung und Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung im
Herbst 2019 durchzuführen.
Aus der Ausschussmitte wird die
Meinung bekräftigt, dass die Planungen bereits ausreichend in öffentlicher
Sitzung diskutiert wurden und somit allen Anwesenden bekannt seien.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden bei
der Antragstellerin, ob mit den Ausführungen der Verwaltung ihrem Antrag Genüge
getan sei, wird dieses seitens der Antragstellerin bejaht.
Der Ausschussvorsitzende schließt
den Tagesordnungspunkt.
Herr Jens Brooksiek verlässt um 16:02 Uhr die Sitzung.
Abstimmungsergebnis: