Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp vom 14.06.2019 ist aus der Anlage ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Seitens der Verwaltung kann zur Thematik Folgendes gesagt werden:

 

Die Stadt Wiesmoor beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan C 15 – Wohngebiet Neuer Weg - in zentralörtlicher Lage weitere Flächen für den Wohnungsbau zu entwickeln. Weiterhin ist hierfür die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Plangebiet liegt nordöstlich der Kreisstraße 105 – Neuer Weg zwischen den Siedlungsgebieten Wacholder Straße im Südosten und Am Wildbach im Nordwesten. Nordöstlich grenzt der Landschaftspark an die Planungsfläche heran. Auf den anliegenden Übersichtsplan wird verwiesen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 8,8 ha, an Nettowohnbauland verbleiben ca. 5,4 ha. Im Plangebiet werden ein allgemeines Wohngebiet in eingeschossiger abweichender Bauweise, Verkehrsflächen, Wasserflächen und Grünflächen festgesetzt. Im Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes werden eine Wohnbaufläche und eine Grünfläche dargestellt.

 

Das frühzeitige Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde mit Anschreiben vom 20.06.2018 eingeleitet. Bis zum 31. Juli 2018 konnten Stellungnahmen eingereicht werden. Da eine Beschlussfassung zu diesem Verfahrensschritt nicht erforderlich ist, wird die Verwaltung nur die Eckdaten der eingegangenen Stellungnahmen grob erläutern.

 

Auch im Sommer 2018 wurde beim Landkreis Aurich der Bodenabbauantrag für einen Teilabbau des Hochmoores gestellt. Für das Baugebiet C 15 ist im ersten Schritt der Abbau von überhöhtem Hochmoor erforderlich. Dieses dient dazu, das Baugebiet an die Höhenlage des Neuen Weges anzupassen. Weiterhin wird dadurch die verbleibende Baufläche so hergestellt, dass anschließend die „Wirtschaftlichkeit“ für die Erwerber der Grundstücke gegeben ist. Auf den Grundstücken verbleibt anschließend eine Moormächtigkeit von 1,00 bis 3,00 m. Aus den Verkehrsflächen wird mit dieser Maßnahme das Moor insgesamt ausgebaut. Anschließend können die Bauherren die Grundstücke nach dem eigenen Bedarf auskoffern und mit tragfähigem Füllsand verfüllen.

 

Eine Ausschreibung wurde mit der Zielsetzung durchgeführt, mit den vorbereitenden Arbeiten wie Entfernung von Bäumen und Sträuchern bis Mitte Februar 2019 aufgrund der naturschutzfachlichen Fristen beginnen zu können. Dazu war aber Voraussetzung, dass eine Bodenabbaugenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen musste. Aus unterschiedlichen Gründen konnte diese Genehmigung vom Landkreis Aurich aber nicht erteilt werden. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2019 wurde diesbezüglich ausführlich berichtet.

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Aurich vertritt die Verwaltung heute die Ansicht, dass auf ein gesondertes Bodenabbauverfahren gem. den Vorschriften des Naturschutzgesetzes verzichtet werden kann. Grundsätzlich dürfen nach § 8 NAGBnatSchG Bodenschätze wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Moor oder Steine, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m2 ist, zwar nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde abgebaut werden. Allerdings fallen ausschließlich unter Baurecht alle Veränderungen der Erdoberfläche, die um ihrer Selbstwillen geschaffen werden, weil durch ihre Gestaltungsform eine bestimmte Benutzung der Erdoberfläche ermöglicht werden soll. Dies gilt insbesondere für selbständige Abgrabungen wie Baugruben, Kellerausschachtungen, Terrassen und Rampen. Wenn der Hauptzweck also nicht in der Gewinnung von Bodenschätzen liegt, sondern bei der Errichtung eines Bauwerkes, bedarf es mithin nicht einer Bodenabbaugenehmigung. So liegt der Fall hier, da es sich im vorliegenden nicht um einen Bodenabbau sondern lediglich um eine Abgrabung nach Baurecht handelt, welche dazu dient die Erschließung des in Rede stehenden Wohnbaugebietes zu ermöglichen. Deshalb wurde mittlerweile auch der im Sommer 2018 gestellte Bodenabbauantrag beim Landkreis Aurich zurückgezogen. Vorgesehen ist nunmehr die Fortführung der Bauleitplanung, so dass bei Rechtskrafterlangung des Bebauungsplanes C 15 der Boden, wie oben dargestellt, abgetragen werden kann.

 

Die Bauleitplanung soll nunmehr mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 BauGB und dann mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB weitergeführt werden.

 

Entsprechende Entwürfe für die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes C 15 sind dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende verliest den Antrag der Gruppe FDP/ödp und erteilt der Antragstellerin das Wort.

 

Das Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ödp) für die Antragstellerin Ratsgruppe FDP/ödp begründet den Antrag dahingehend, dass man auf eine Beratung zu Bauleitplanungen der Stadt Wiesmoor in öffentlicher Sitzung Wert lege.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt zur Bauleitplanung des Bebauungsplanes C15 analog der Sitzungsvorlage zu dieser Sitzung. Gezeigt wird hierzu der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes C15 der Stadt Wiesmoor aus dem Jahr 2017. Die Verwaltung ergänzt, dass hier bereits mehrfach in diesem Ausschuss vorgetragen wurde, letztmalig am 17.09.2017. Somit seien die Planungen hinlänglich bekannt.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde bereits im Jahr 2018 durchgeführt. Hierzu wurden 50 Behörden und Naturschutzverbände gehört. Weiter erklärt die Verwaltung, dass der im Juli 2018 beim Landkreis Aurich eingereichte Antrag auf eine Bodenabbaugenehmigung nach Rücksprache mit dem Landkreis Aurich zurückgezogen wurde.

Ziel der Verwaltung ist es, die öffentliche Auslegung und Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung im Herbst 2019 durchzuführen.

 

Aus der Ausschussmitte wird die Meinung bekräftigt, dass die Planungen bereits ausreichend in öffentlicher Sitzung diskutiert wurden und somit allen Anwesenden bekannt seien.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden bei der Antragstellerin, ob mit den Ausführungen der Verwaltung ihrem Antrag Genüge getan sei, wird dieses seitens der Antragstellerin bejaht.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt.

 

Herr Jens Brooksiek verlässt um 16:02 Uhr die Sitzung.


Abstimmungsergebnis: