Sitzung: 18.09.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/138/2019
Sachverhalt:
Der Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp vom 14.06.2019 ist aus der Anlage
ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Die Thematik ist im
Stadtrat am 20. August 2019 ausführlich beraten worden. Die Verwaltung
erläutert die Thematik wie folgt und wird die Planänderung in der Sitzung
nochmal vorstellen. Außerdem wird in diesem Zusammenhang nochmals auf die
Gesamtthematik des Bebauungsplanes B 6 eingegangen, wie das in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 25.03.2019 gefordert wurde.
Der Bebauungsplan B 6 soll in einem 5. Änderungsverfahren
geändert werden. Der Verwaltungsausschuss fasste hierzu am 13.08.2018 einen
entsprechenden Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Bereich zwischen
Schulstraße und Am Schulzentrum nördlich der Hauptstraße, beginnend in einem
Abstand von etwa 28 m ab Bürgersteig Hauptstraße bis zum Schulgrundstück. Die
Nutzungsmöglichkeiten des hier im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten
Kerngebietes werden dahingehend ergänzt, dass zukünftig auch im Erdgeschoss
Wohnungen allgemein zulässig sind. Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen. Die
Baugrenzen werden tlw. der vorhandenen Bebauung angepasst bzw. geringfügig
verschoben. Alle sonstigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
bleiben bestehen.
Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben
begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 die
öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 6 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 26.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019. 60 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert.
Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich
ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen zwei Stellungnahmen vor. Die
Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.
Der Bebauungsplanentwurf, die Pläne zur durchgeführten
Betroffenheitsbeteiligung und die Zusammenstellung der Stellungnahmen sind aus
der Anlage zu dieser Vorlage ersichtlich.
Der Rat fasste in seiner Sitzung hierzu den Satzungsbeschluss gem. § 10
BauGB. Durch die noch zu erfolgende öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für
den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden wird die Planänderung
rechtsverbindlich.
Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) verliest den Antrag der Ratsgruppe
FDP/ödp vom 14.06.2019 und erteilt der Verwaltung das Wort.
Die Verwaltung erläutert die Planzeichnung der 5. Änderung des Bebauungsplanes
B 6. Die Beschlussfassung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes B 6 erfolgte am
20.08.2019 durch den Rat der Stadt Wiesmoor mit 2 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen. Seitens der im Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange
gab es keine Entwände.
Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ödp) entgegnet, dass es seitens des
Landkreises Aurich mit dem Hinweis auf fehlende geotechnische Untersuchungen
sehr wohl einen Einwand gebe.
Fachbereichsleiter J. Bohlen erläutert daraufhin die Hinweise des Landkreise
Aurich im Rahmen der Beteiligung. Von geotechnischen Untersuchungen sei hier
nicht die Rede. Lediglich das LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie) gibt einen Hinweis in ihren Standardstellungnahmen. Dieser Hinweis
sei zur Kenntnis genommen worden.
Herr Jens Brooksiek nimmt ab 16:07 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Aus der Ausschussmitte weist man darauf hin, dass diese Thematik bereits
in der öffentlichen Ratssitzung vom 20.08.2019 ausführlich behandelt wurde und
man den Antrag nicht nachvollziehen kann.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Frage an die Verwaltung, ob ein
Beschluss im Fachausschuss im Rahmen des Verfahrens erforderlich sei.
Dieses wird von der Verwaltung verneint. Erforderlich sei der
Satzungsbeschluss durch den Rat.
Die Antragstellerin ist mit den Ausführungen hinsichtlich des Antrages
zufrieden und sieht den Antrag als abgearbeitet an.
Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) schließt den Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: