Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp vom 14.06.2019 ist aus der Anlage ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Die Thematik ist im Stadtrat am 20. August 2019 ausführlich beraten worden. Die Verwaltung erläutert die Thematik wie folgt und wird die Planänderung in der Sitzung nochmal vorstellen. Außerdem wird in diesem Zusammenhang nochmals auf die Gesamtthematik des Bebauungsplanes B 6 eingegangen, wie das in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.03.2019 gefordert wurde.

 

Der Bebauungsplan B 6 soll in einem 5. Änderungsverfahren geändert werden. Der Verwaltungsausschuss fasste hierzu am 13.08.2018 einen entsprechenden Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Bereich zwischen Schulstraße und Am Schulzentrum nördlich der Hauptstraße, beginnend in einem Abstand von etwa 28 m ab Bürgersteig Hauptstraße bis zum Schulgrundstück. Die Nutzungsmöglichkeiten des hier im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Kerngebietes werden dahingehend ergänzt, dass zukünftig auch im Erdgeschoss Wohnungen allgemein zulässig sind. Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen. Die Baugrenzen werden tlw. der vorhandenen Bebauung angepasst bzw. geringfügig verschoben. Alle sonstigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes bleiben bestehen.

 

Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 6 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019. 60 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen zwei Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.

 

Der Bebauungsplanentwurf, die Pläne zur durchgeführten Betroffenheitsbeteiligung und die Zusammenstellung der Stellungnahmen sind aus der Anlage zu dieser Vorlage ersichtlich.

 

Der Rat fasste in seiner Sitzung hierzu den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB. Durch die noch zu erfolgende öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden wird die Planänderung rechtsverbindlich.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) verliest den Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp vom 14.06.2019 und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Die Verwaltung erläutert die Planzeichnung der 5. Änderung des Bebauungsplanes B 6. Die Beschlussfassung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes B 6 erfolgte am 20.08.2019 durch den Rat der Stadt Wiesmoor mit 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Seitens der im Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange gab es keine Entwände.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ödp) entgegnet, dass es seitens des Landkreises Aurich mit dem Hinweis auf fehlende geotechnische Untersuchungen sehr wohl einen Einwand gebe.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen erläutert daraufhin die Hinweise des Landkreise Aurich im Rahmen der Beteiligung. Von geotechnischen Untersuchungen sei hier nicht die Rede. Lediglich das LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) gibt einen Hinweis in ihren Standardstellungnahmen. Dieser Hinweis sei zur Kenntnis genommen worden.

 

Herr Jens Brooksiek nimmt ab 16:07 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Aus der Ausschussmitte weist man darauf hin, dass diese Thematik bereits in der öffentlichen Ratssitzung vom 20.08.2019 ausführlich behandelt wurde und man den Antrag nicht nachvollziehen kann.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Frage an die Verwaltung, ob ein Beschluss im Fachausschuss im Rahmen des Verfahrens erforderlich sei.

 

Dieses wird von der Verwaltung verneint. Erforderlich sei der Satzungsbeschluss durch den Rat.

 

Die Antragstellerin ist mit den Ausführungen hinsichtlich des Antrages zufrieden und sieht den Antrag als abgearbeitet an.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) schließt den Tagesordnungspunkt.


Abstimmungsergebnis: