Sitzung: 18.09.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/140/2019
Sachverhalt:
Der Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp vom 14.06.2019 ist aus der Anlage
ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Die Verwaltung kann in der
Sitzung dazu Stellung nehmen und erläutert die Thematik wie folgt:
Nachdem nunmehr der Planungsstand 05. April 2019 des Rahmenplanes für das
Gelände zwischen Hauptstraße und Oldenburger Straße in einem einstimmigen
Ratsbeschluss am 20.05.2019 bestätigt wurde, ist es jetzt ratsam, in einigen
Teilbereichen in die konkrete Bauleitplanung einzusteigen. Hierzu gehört
sicherlich die Umsetzung eines weiteren Gewerbegebietes, da die noch zur
Verfügung stehenden gewerblichen Bauflächen im Gewerbegebiet Ilexstraße langsam
zur Neige gehen. Der Rahmenplan sieht u.a. gewerbliche Bauflächen auf einer Fläche
von ca. 12 ha im südlichen Bereich entlang der Oldenburger Straße (L 12) und
nördlich des Holunderweges bis herangrenzend an das jetzige bestehende
Gewerbegebiet D 1 vor. In diesem Gebiet sind ebenfalls ein Standort für das aus
dem Kreuzungsbereich B 436 / L 12 zu verlegende Umspannwerk sowie eine
Straßentrasse für eine zukünftige Südspange vorgesehen. Das ungefähre
Plangebiet ist aus der anliegenden Übersichtskarte 1 - 5000 ersichtlich. Um
hier ein Gewerbegebiet entwickeln zu können, ist die 55. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der
Kennziffer D 11 erforderlich.
Der Rahmenplan mit Stand vom 05. April 2019 und eine Übersicht sind
dieser Vorlage beigefügt.
Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) verliest den Antrag der Gruppe
FDP/ödp und erteilt der Verwaltung das Wort.
Die Verwaltung erläutert den derzeitigen Sachstand anhand der
Sitzungsvorlage und zeigt ergänzend den städtebaulichen Rahmenplan mit
Planungsstand vom 05.04.2019.
Weiterhin teilt die Verwaltung mit, dass nunmehr ein
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan D11 und ein Änderungsbeschluss für
die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor vorliegt. Im
Vorfeld haben bereits abstimmende Gespräche mit der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr bezüglich der Verlegung der Ortsdurchfahrt sowie der
Zufahrten zur Landesstraße L12 Oldenburger Straße stattgefunden. Auch hat man
bereits einige Aufschlussbohrungen bezüglich der Bodenbeschaffenheit
durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen der
Bauleitplanung.
Das Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ödp) erkundigt sich, ob seitens
der Grundstückseigentümerin ein Verkaufsangebot für die Flächen vorliegt und
wer den Anstoß zur Aufstellung des Bebauungsplanes D11 gegeben hat.
Fachbereichsleiter J. Bohlen erklärt, dass der Verwaltung derzeit kein
Verkaufsangebot durch die Grundstückseigentümerin vorliegt. Mit Verweis auf die
Sitzungsvorlage und die einleitenden Worte erklärt Fachbereichsleiter Bohlen,
dass die stadteigenen Gewerbeflächen an der Ilexstraße innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes D7 zur Neige gehen. Daher der Auftrag für
die Bauleitplanung zum Bebauungsplan D11 durch die Stadt Wiesmoor.
Da es keine Wortmeldungen gibt und nach Aussage der Antragstellerin dem Antrag Genüge getan ist, wird der Tagesordnungspunkt geschlossen.
Abstimmungsergebnis: