Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Antrag der Ratsgruppe FDP/ödp vom 14.06.2019 ist aus der Anlage ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Die Verwaltung kann in der Sitzung dazu Stellung nehmen und erläutert die Thematik wie folgt:

 

Nachdem nunmehr der Planungsstand 05. April 2019 des Rahmenplanes für das Gelände zwischen Hauptstraße und Oldenburger Straße in einem einstimmigen Ratsbeschluss am 20.05.2019 bestätigt wurde, ist es jetzt ratsam, in einigen Teilbereichen in die konkrete Bauleitplanung einzusteigen. Hierzu gehört sicherlich die Umsetzung eines weiteren Gewerbegebietes, da die noch zur Verfügung stehenden gewerblichen Bauflächen im Gewerbegebiet Ilexstraße langsam zur Neige gehen. Der Rahmenplan sieht u.a. gewerbliche Bauflächen auf einer Fläche von ca. 12 ha im südlichen Bereich entlang der Oldenburger Straße (L 12) und nördlich des Holunderweges bis herangrenzend an das jetzige bestehende Gewerbegebiet D 1 vor. In diesem Gebiet sind ebenfalls ein Standort für das aus dem Kreuzungsbereich B 436 / L 12 zu verlegende Umspannwerk sowie eine Straßentrasse für eine zukünftige Südspange vorgesehen. Das ungefähre Plangebiet ist aus der anliegenden Übersichtskarte 1 - 5000 ersichtlich. Um hier ein Gewerbegebiet entwickeln zu können, ist die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Kennziffer D 11 erforderlich.

 

Der Rahmenplan mit Stand vom 05. April 2019 und eine Übersicht sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) verliest den Antrag der Gruppe FDP/ödp und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Die Verwaltung erläutert den derzeitigen Sachstand anhand der Sitzungsvorlage und zeigt ergänzend den städtebaulichen Rahmenplan mit Planungsstand vom 05.04.2019.

Weiterhin teilt die Verwaltung mit, dass nunmehr ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan D11 und ein Änderungsbeschluss für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor vorliegt. Im Vorfeld haben bereits abstimmende Gespräche mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bezüglich der Verlegung der Ortsdurchfahrt sowie der Zufahrten zur Landesstraße L12 Oldenburger Straße stattgefunden. Auch hat man bereits einige Aufschlussbohrungen bezüglich der Bodenbeschaffenheit durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung.

Das Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ödp) erkundigt sich, ob seitens der Grundstückseigentümerin ein Verkaufsangebot für die Flächen vorliegt und wer den Anstoß zur Aufstellung des Bebauungsplanes D11 gegeben hat.

Fachbereichsleiter J. Bohlen erklärt, dass der Verwaltung derzeit kein Verkaufsangebot durch die Grundstückseigentümerin vorliegt. Mit Verweis auf die Sitzungsvorlage und die einleitenden Worte erklärt Fachbereichsleiter Bohlen, dass die stadteigenen Gewerbeflächen an der Ilexstraße innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes D7 zur Neige gehen. Daher der Auftrag für die Bauleitplanung zum Bebauungsplan D11 durch die Stadt Wiesmoor.

 

Da es keine Wortmeldungen gibt und nach Aussage der Antragstellerin dem Antrag Genüge getan ist, wird der Tagesordnungspunkt geschlossen.  


Abstimmungsergebnis: