Beschluss: Beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen,

 

b) 1.        den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 974.886,35 € in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen, 

 

 2.        den Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 297.751,66 € aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu entnehmen,

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2018 beträgt 677.134,69 €.  


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Der Kämmerer Jens Brooksiek trägt einige wichtige Daten des Jahresabschlusses 2018 mittels Beamer vor.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende über den Jahresabschluss 2018, insbesondere zu den Textziffern 1 und 3 des Prüfungsberichtes, wie folgt beschließen:

 

BGM Völler verlässt aufgrund der folgenden Beschlussfassung zur Entlastung des BGM um 16.24 Uhr die Sitzung und verabschiedet sich sogleich wegen anderer terminlicher Verpflichtungen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Die Beschlüsse werden laut Beschlussvorlage, wie folgt, gefasst:

 

Zu Punkt a): Der Jahresabschluss 2018 wird mit 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme                           beschlossen.

 

Zu Punkt b): Nr. 1 und Nr. 2 werden zusammengefasst und mit 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und                           1 Nein-Stimme beschlossen.

 

Zu Punkt c): Wird mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.