Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2018 zu beschließen,
b) 1. den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 974.886,35 € in die Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,
2. den Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von
297.751,66 € aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zu entnehmen,
und
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Gesamtüberschuss aus 2018 beträgt 677.134,69 €.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2018, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2018 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit
sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme
aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Kämmerer Jens Brooksiek trägt
einige wichtige Daten des Jahresabschlusses 2018 mittels Beamer vor.
Nach kurzer Aussprache lässt der
Ausschussvorsitzende über den Jahresabschluss 2018, insbesondere zu den
Textziffern 1 und 3 des Prüfungsberichtes, wie folgt beschließen:
BGM Völler verlässt aufgrund der folgenden
Beschlussfassung zur Entlastung des BGM um 16.24 Uhr die Sitzung und
verabschiedet sich sogleich wegen anderer terminlicher Verpflichtungen.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlüsse werden laut
Beschlussvorlage, wie folgt, gefasst:
Zu Punkt a): Der Jahresabschluss
2018 wird mit 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme beschlossen.
Zu Punkt b): Nr. 1 und Nr. 2
werden zusammengefasst und mit 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme beschlossen.
Zu Punkt c): Wird mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.