Sitzung: 06.11.2019 Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/214/2019
Beschlussvorschlag:
Vorgesehen ist, eine Schrägmarkierung zur Markierung der Parkplatzflächen anzubringen. Geprüft werden soll noch eine Kostenbeteiligung des Inhabers der Arztpraxis.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.10.2019 bemängelt die CDU-Fraktion die
Parkplatzsituation im Bereich des Wendeplatzes an der Straße Am Rathaus und
bittet um Erörterung im Fachausschuss.
Bekanntlich kommt es seit geraumer Zeit aufgrund der Inbetriebnahme einer
Arztpraxis zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Bereich des westlichen
Teilstückes der Straße Am Rathaus. Insbesondere die Parksituation im Bereich
der dortigen Wendeanlage ist angespannt.
Auf Antrag der Anlieger hat die Verkehrsbehörde der Stadt Wiesmoor ein
umfassendes absolutes bzw. eingeschränktes Halteverbot im Bereich der
Wendeanlage angeordnet. Hierdurch konnte die Situation zwar entschärft, aber
nicht vollends gelöst werden, da sich einige Verkehrsteilnehmer nicht immer an
die dortigen Verkehrsregelungen halten. Eine geringfügige Verbesserung ließe
sich noch durch die Aufbringung von Parkmarkierungen im Innenraum der
Wendeanlage erzielen, sofern die Mitte der Wendeanlage den auch dem Parken
dienen soll. Darüber hinaus sind jedoch die Möglichkeiten im Rahmen
verkehrsbehördlicher Anordnungen erschöpft.
Auf ggf. notwendige baurechtliche oder straßenbautechnische Erfordernisse
hat die Verkehrsbehörde keinen Einfluss.
Der Leiter des
Ordnungsamtes stellt den o. g. Tagesordnungspunkt vor.
Der
Ausschussvorsitzende sowie ein Mitglied der CDU-Fraktion stellen die
Parkplatzsituation
aus eigener Sicht
vor.
Vorgeschlagene
Möglichkeiten wären die Aufstellung einer Parkplatzbeschilderung oder
die Anbringung einer
Parkplatzmarkierung.
Der Leiter des
Ordnungsamtes stellt die Planung der Verwaltung vor. Vorgesehen ist,
eine Schrägmarkierung
zur Markierung der Parkplatzflächen anzubringen. Geprüft werden soll
noch eine
Kostenbeteiligung des Inhabers der Arztpraxis.
Der Ausschussvorsitzende stellt diesen Vorschlag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: