Sitzung: 06.11.2019 Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz
Beschluss: Beschlossen
Vorlage: BV/216/2019
Sachverhalt:
Herr Helge Kusch, Anlieger des Anemonenweges, beantragt mit Schreiben vom
21.09.2019 bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen am Anemonenweg. Begründet
wird dieser Antrag mit dem hohen Verkehrsaufkommen und der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen
Geschwindigkeiten sowie der damit einhergehenden verkehrsgefährdenden
Situationen. Zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der dortigen
30iger Zone seien bauliche Maßnahmen mehr als “überfällig”. Gleichlautende
Anträge sind vom Antragsteller bzw. von den Anliegern bereits in den Jahren
2008 und 2015 mit der gleichen Argumentation gestellt worden. Nach Behandlung
im Fachausschuss wurden diese jedoch jeweils abgelehnt.
Wie bei derartigen Anträgen üblich, ist zur Vorbereitung seitens der
Verwaltung eine verdeckte Verkehrserfassung über mehrere Tage (Mittwoch bis
Montag, außerhalb der Ferienzeiten) nach Absprache mit dem Antragsteller
veranlasst worden.
Die sogenannte V 85 (d.h., eine Geschwindigkeit, welche von 85 % der
Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) ergab einen Wert von 31 km/h, die
durchschnittliche Verkehrsbelastung lag bei 480 Fahrzeugen; werktags bei rd.
550 Fahrzeugen. Der Schwerlastanteil betrug 3 %. Diese Ergebnisse stellen für
eine 30iger Zone einen Normalwert, wenn nicht sogar einen guten Wert dar.
Sowohl die Fahrzeugbelastung als auch die gemessenen Geschwindigkeiten sind
sogar leicht gesunken.
Wie schon mehrfach dargelegt, sind sämtliche mögliche Verkehrsmaßnahmen,
wie Beschilderungen und Markierungen, bereits getroffen worden. Eine
Verkehrsüberwachung findet in unregelmäßigen Abständen statt. Weiterer
Handlungsbedarf verkehrsbehördlicher Art besteht nicht.
In vergleichbaren Fällen wurden deshalb weitergehende bauliche Maßnahmen,
wie nunmehr beantragt, ebenfalls nicht beschlossen. Aus diesem Grunde wird
seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Unabhänig hiervon bleiben natürlich die Auswirkungen und weitere
Planungen hinsichtlich der Erschließung neuer Baugebiete südlich des
Amselweges. Inwieweit hier die beispielsweise in der Radwegebereisung
diskutierte Ausweisung zusätzlicher Radwegeverbindungen nötig und möglich ist,
bleibt abzuwarten. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass sich mit dieser
Thematik ein Verkehrsplanungsbüro beschäftigen sollte.
Der Leiter des
Ordnungsamtes stellt die Vorlage ausführlich vor.
Seitens der Verwaltung
besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Nach Prüfung liegt kein
erhöhtes
Verkehrsaufkommen bzw. starke Geschwindigkeitsübertretungen
vor. Der Vorschlag aus
Reihen der Ausschussmitglieder, bauliche Maßnahmen vorzunehmen
oder die Beschilderung
zu erweitern, ist laut Verwaltung erfahrungsgemäß kontraproduktiv.
Seitens der Ratsgruppe
FDP/ödp wird der Brief eines Anwohners vorgelesen. In diesem Brief
wird die Problematik im
Anemonenweg nochmals geschildert.
Der
Ausschussvorsitzende stellt den Antrag auf Durchführung baulicher Maßnahmen
zur Verkehrsberuhigung
am Anemonenweg abzulehnen zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Durchführung baulicher Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung am
Anemonenweg wird abgelehnt.
Der Beschlussvorschlag
zur Ablehnung des Antrags auf Durchführung
baulicher Maßnahmen
wird einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschlossen.
In diesem Zusammenhang
wird vom Ausschussvorsitzenden angeregt, diese Problematik
in Zusammenhang mit der
Planung für eine „vorrangige
Radverbindung (Radfahrstraße)“ von
den neuen Baugebieten
zum Zentrum zu sehen.
Hier wird
vorgeschlagen, ein Planungsbüro mit der Erstellung von Lösungsvorschlägen
zu beauftragen.
Der
Ausschussvorsitzende stellt diesen Vorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Für eine vorrangige Radverbindung von den neuen Baugebieten zum Zentrum
soll
von der Verwaltung ein Planungsbüro mit der Erstellung von
Lösungsvorschlägen
beauftragt werden.
Der Beschlussvorschlag zur Beauftragung eines Planungsbüros wird mehrheitlich (7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen) angenommen.
Abstimmungsergebnis: