Beschluss: Beschlossen

Sachverhalt:

 

Herr Helge Kusch, Anlieger des Anemonenweges, beantragt mit Schreiben vom 21.09.2019 bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen am Anemonenweg. Begründet wird dieser Antrag mit dem hohen Verkehrsaufkommen und der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten sowie der damit einhergehenden verkehrsgefährdenden Situationen. Zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der dortigen 30iger Zone seien bauliche Maßnahmen mehr als “überfällig”. Gleichlautende Anträge sind vom Antragsteller bzw. von den Anliegern bereits in den Jahren 2008 und 2015 mit der gleichen Argumentation gestellt worden. Nach Behandlung im Fachausschuss wurden diese jedoch jeweils abgelehnt.

 

Wie bei derartigen Anträgen üblich, ist zur Vorbereitung seitens der Verwaltung eine verdeckte Verkehrserfassung über mehrere Tage (Mittwoch bis Montag, außerhalb der Ferienzeiten) nach Absprache mit dem Antragsteller veranlasst worden.

 

Die sogenannte V 85 (d.h., eine Geschwindigkeit, welche von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) ergab einen Wert von 31 km/h, die durchschnittliche Verkehrsbelastung lag bei 480 Fahrzeugen; werktags bei rd. 550 Fahrzeugen. Der Schwerlastanteil betrug 3 %. Diese Ergebnisse stellen für eine 30iger Zone einen Normalwert, wenn nicht sogar einen guten Wert dar. Sowohl die Fahrzeugbelastung als auch die gemessenen Geschwindigkeiten sind sogar leicht gesunken.

 

Wie schon mehrfach dargelegt, sind sämtliche mögliche Verkehrsmaßnahmen, wie Beschilderungen und Markierungen, bereits getroffen worden. Eine Verkehrsüberwachung findet in unregelmäßigen Abständen statt. Weiterer Handlungsbedarf verkehrsbehördlicher Art besteht nicht.

 

In vergleichbaren Fällen wurden deshalb weitergehende bauliche Maßnahmen, wie nunmehr beantragt, ebenfalls nicht beschlossen. Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den vorliegenden Antrag abzulehnen.

 

Unabhänig hiervon bleiben natürlich die Auswirkungen und weitere Planungen hinsichtlich der Erschließung neuer Baugebiete südlich des Amselweges. Inwieweit hier die beispielsweise in der Radwegebereisung diskutierte Ausweisung zusätzlicher Radwegeverbindungen nötig und möglich ist, bleibt abzuwarten. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass sich mit dieser Thematik ein Verkehrsplanungsbüro beschäftigen sollte.

 

Der Leiter des Ordnungsamtes stellt die Vorlage ausführlich vor.

Seitens der Verwaltung besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Nach Prüfung liegt kein

erhöhtes Verkehrsaufkommen bzw. starke Geschwindigkeitsübertretungen

vor. Der Vorschlag aus Reihen der Ausschussmitglieder, bauliche Maßnahmen vorzunehmen

oder die Beschilderung zu erweitern, ist laut Verwaltung erfahrungsgemäß kontraproduktiv.

Seitens der Ratsgruppe FDP/ödp wird der Brief eines Anwohners vorgelesen. In diesem Brief

wird die Problematik im Anemonenweg nochmals geschildert.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag auf Durchführung baulicher Maßnahmen

zur Verkehrsberuhigung am Anemonenweg abzulehnen zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag auf Durchführung baulicher Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung am

Anemonenweg wird abgelehnt.

 

Der Beschlussvorschlag zur Ablehnung des Antrags auf Durchführung

baulicher Maßnahmen wird einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschlossen.

 

In diesem Zusammenhang wird vom Ausschussvorsitzenden angeregt, diese Problematik

in Zusammenhang mit der Planung für eine  „vorrangige Radverbindung (Radfahrstraße)“ von

den neuen Baugebieten zum Zentrum zu sehen.

Hier wird vorgeschlagen, ein Planungsbüro mit der Erstellung von Lösungsvorschlägen

zu beauftragen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt diesen Vorschlag zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Für eine vorrangige Radverbindung von den neuen Baugebieten zum Zentrum soll

von der Verwaltung ein Planungsbüro mit der Erstellung von Lösungsvorschlägen

beauftragt werden.

 

Der Beschlussvorschlag zur Beauftragung eines Planungsbüros wird mehrheitlich (7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen) angenommen.


Abstimmungsergebnis: