Sitzung: 19.11.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/194/2019
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2020 zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden seit
2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die
Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und
in Kraft treten. Für 2020 sollen die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im
Vorjahr festgesetzt werden. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern
A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %.
Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: