Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2018, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2018 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit
sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme
aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen,
b) 1. den Überschuss des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 974.886,35 € in die Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,
2. den
Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 297.751,66 € aus der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu entnehmen,
und
c) die Entlastung des Bürgermeisters zu
beschließen.
Der Gesamtüberschuss aus 2018 beträgt 677.134,69 €.
Um 20.45 Uhr
verlässt BGM Friederich Völler die Sitzung.
Nach
ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die einzelnen
Beschlussvorschläge abstimmen:
Zu a) Mit 25 Ja-Stimmen
und 2 Enthaltungen wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.
Zu b) Mit 25
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung werden die Punkte Nr. 1 und Nr. 2
beschlossen.
Zu c) Mit 25 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wird die Entlastung des BGM beschlossen.
Abstimmungsergebnis: