Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters. 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen,

 

b) 1.        den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 974.886,35 € in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen, 

 

 2.        den Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 297.751,66 € aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu entnehmen,

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2018 beträgt 677.134,69 €. 

 

Um 20.45 Uhr verlässt BGM Friederich Völler die Sitzung.

 

Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die einzelnen Beschlussvorschläge abstimmen:

 

Zu a) Mit 25 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

 

Zu b) Mit 25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung werden die Punkte Nr. 1 und Nr. 2 beschlossen.

 

Zu c) Mit 25 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wird die Entlastung des BGM beschlossen. 


Abstimmungsergebnis: