Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die vorstehende Änderung der Richtlinie zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Die mit Wirkung vom 06.06.2007 erlassene „Richtlinie der Stadt Wiesmoor zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien mit Kindern durch Gewährung von Finanzierungszuschüssen“ enthält in § 4 – Fördervoraussetzungen und maximale Dauer der Förderung – u.a. die Regelung, dass förderungsberechtigte Antragsteller bis zum 31.12.2020 in ihr Wohnhaus eingezogen sein müssen. Um die jetzige Förderrichtlinie im Hinblick auf die zukünftige dreijährige Bebauungsverpflichtungen zeitnah anzupassen, ist eine Verlängerung der jetzt geltenden Befristungen erforderlich.

Danach würde der § 4 der Richtlinie dann folgende, angepasste Fassung erhalten:

 

           „§ 4 Fördervoraussetzungen und maximale Dauer der Förderung

 

Die förderungsberechtigten Antragsteller müssen bis zum 31.12.2025 (bisher 31.12.2020) in ihr Wohnhaus eingezogen sein. Kinder, die zum Zeitpunkt des Einzugs dem Haushalt angehören sowie Kinder, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) dem Haushalt zugerechnet werden, sind förderberechtigt. Somit endet der maximale Förderzeitraum am 31.12.2035 (bisher 31.12.2030). Die Förderung muss innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen für den antragsberechtigten Personenkreis gem. § 2 dieser Richtlinie beantragt werden. Die Fördergelder werden einmal jährlich rückwirkend ausgezahlt. Bezugsdatum ist auch für zukünftige Änderungen der Einzugstermin“.

 

Ab 21.05 Uhr nimmt BGM Friedrich Völler wieder an der Sitzung teil.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.  


Abstimmungsergebnis: