Sitzung: 19.11.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/208/2019
Beschlussvorschlag:
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die vorstehende Änderung der Richtlinie zu beschließen.
Sachverhalt:
Die mit Wirkung vom 06.06.2007 erlassene
„Richtlinie der Stadt Wiesmoor zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien mit
Kindern durch Gewährung von Finanzierungszuschüssen“ enthält in § 4 –
Fördervoraussetzungen und maximale Dauer der Förderung – u.a. die Regelung,
dass förderungsberechtigte Antragsteller bis zum 31.12.2020 in ihr Wohnhaus
eingezogen sein müssen. Um die jetzige Förderrichtlinie im Hinblick auf die
zukünftige dreijährige Bebauungsverpflichtungen zeitnah anzupassen, ist eine
Verlängerung der jetzt geltenden Befristungen erforderlich.
Danach würde der § 4 der Richtlinie dann
folgende, angepasste Fassung erhalten:
„§ 4 Fördervoraussetzungen und
maximale Dauer der Förderung
Die förderungsberechtigten Antragsteller müssen
bis zum 31.12.2025 (bisher 31.12.2020) in ihr Wohnhaus eingezogen sein. Kinder,
die zum Zeitpunkt des Einzugs dem Haushalt angehören sowie Kinder, die bis zum
31.12.2030 (bisher 31.12.2025) dem Haushalt zugerechnet werden, sind
förderberechtigt. Somit endet der maximale Förderzeitraum am 31.12.2035 (bisher
31.12.2030). Die Förderung muss innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der
vorstehenden Voraussetzungen für den antragsberechtigten Personenkreis gem. § 2
dieser Richtlinie beantragt werden. Die Fördergelder werden einmal jährlich
rückwirkend ausgezahlt. Bezugsdatum ist auch für zukünftige Änderungen der
Einzugstermin“.
Ab 21.05 Uhr nimmt BGM Friedrich Völler wieder
an der Sitzung teil.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: