Sachverhalt:
I. Verpflichtung
Gem. § 60 NKomVG wird Herr Ingo Lenz von Bürgermeister Völler
förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Verfahren:
Die von der Verwaltung vorbereitete Verpflichtungserklärung
muss von Herrn Ingo Lenz unterschrieben werden.
II. Belehrung
Gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG ist Herr Ingo Lenz auf
seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig
zu machen.
Verfahren:
Die Pflichtenbelehrung wird von Bürgermeister Völler
vorgenommen. Die von der Verwaltung vorbereitete Niederschrift der
Pflichtenbelehrung muss von Herrn Ingo Lenz unterschrieben werden.
Ab 19.36 Uhr nimmt Herr Ingo Lenz an der Ratssitzung teil. Die Verpflichtung sowie die Pflichtenbelehrung von Herrn Lenz wird durch BGM Völler vorgenommen. Danach wird die Verpflichtungserklärung sowie die Niederschrift der Pflichtenbelehrung von Herrn Lenz unterzeichnet.
Abstimmungsergebnis: