Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

I. Verpflichtung

 

Gem. § 60 NKomVG wird Herr Ingo Lenz von Bürgermeister Völler förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Verfahren:

Die von der Verwaltung vorbereitete Verpflichtungserklärung muss von Herrn Ingo Lenz unterschrieben werden.

 

 

II. Belehrung

 

Gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG ist Herr Ingo Lenz auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Verfahren:

Die Pflichtenbelehrung wird von Bürgermeister Völler vorgenommen. Die von der Verwaltung vorbereitete Niederschrift der Pflichtenbelehrung muss von Herrn Ingo Lenz unterschrieben werden.

 

Ab 19.36 Uhr nimmt Herr Ingo Lenz an der Ratssitzung teil. Die Verpflichtung sowie die Pflichtenbelehrung von Herrn Lenz wird durch BGM Völler vorgenommen. Danach wird die Verpflichtungserklärung sowie die Niederschrift der Pflichtenbelehrung von Herrn Lenz unterzeichnet.  


Abstimmungsergebnis: