Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/218/2019
Sachverhalt:
Der Antrag des WB vom 23.10.2019
ist aus der Anlage ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen.
Es wird
eine Erhöhung der Geschossflächenzahl von 1,0 auf 1,2 für das Grundstück
Hauptstraße 185 (ehemals Fahnster im Eckbereich Krokusweg/Hauptstraße)
beantragt. Das Grundstück war bereits vor einiger Zeit Gegenstand der
Beratungen in den Gremien, als hier eine 5–geschossige Bebauung beantragt
wurde. Grundsätzlich gehört zu einer zentralen Verdichtung im Stadtgebiet auch
eine hohe Geschossflächenzahl bei einer III – geschossigen Bebauung. Der
rechtskräftige Bebauungsplan A 0 sieht hier ein III–geschossiges Mischgebiet in
geschlossener Bauweise mit den Ausnutzungsziffern Grundflächenzahl 0,45 und
Geschossflächenzahl 1,0 vor (siehe anliegenden Bebauungsplanauszug). Da bislang
aber die Bauabsichten an zentraler Stelle im Stadtgebiet in keiner Weise zu
erkennen waren, hatte der VA in seiner Sitzung am 13.05.2019 beschlossen, dass
zunächst die Planungen für das Grundstück vorgestellt werden sollten. Planungen
wurden sodann in der Sitzung des VA am 03.06.2019 vorgestellt. Ansichten des
Gebäudes vor allem zur Hauptstraße hin waren nicht Gegenstand der Vorstellung.
Der VA fasste daraufhin den nachstehenden Beschluss:
“Soweit es sich um nachvollziehbare
Begründungen für die Erhöhung der Geschossflächenzahl und insgesamt eine für
das Ortsbild auch gestalterisch annehmbare Planung handelt, sollte der Erhöhung
der Geschossflächenzahl zugestimmt werden. Die Zustimmung gilt jedoch nur unter
dem Vorbehalt, dass der Investor der Verwaltung und Politik im Vorfeld einer
Änderung des Bebauungsplanes Ansichten des geplanten Bauvorhabens vorlegt. Die
Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.”
Die
Ansichten zur Hauptstraße hin wurden nunmehr der Verwaltung mit E-Mail vom 13.
Juni 2019 vorgelegt (siehe Anlage). Die Verwaltung favorisierte von den vier
Alternativen das oberste Bild.
In der
Sitzung des VA am 09.09.2019 war man sich mehrheitlich einig, dass man sich vor
Beschlussfassung in den einzelnen Fraktionen / Gruppen über die Ansichten des
geplanten Bauvorhabens berät. Diese Beratungsergebnisse wurde in der VA –
Sitzung am 23.10.2019 nunmehr bekannt gegeben. Mehrheitlich
tendierte man in der Sitzung zur Abbildung 1. Was den Fraktionen dennoch am
wichtigsten war, war nicht unbedingt die Form des Gebäudes, sondern, dass das
Gebäude definitiv mit einem Klinker versehen wird.
Es wurde sodann in der VA –
Sitzung der Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt und zwar mit der Auflage,
dass ein verklinkertes Gebäude gem. der Abbildung 1 an dem Standort realisiert
wird.
Weitere Beschlüsse sind derzeit
nicht erforderlich.
Das Ausschussmitglied Weiss (WB)
verliest den Antrag vom 23.10.2019 und bittet die Verwaltung um eine
Erläuterung der Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes „A0“ der
Stadt Wiesmoor.
Die Verwaltung verliest die
Vorlage und zeigt einen Planausschnitt des rechtskräftigen Bebauungsplanes „A0“
der Stadt Wiesmoor sowie die Ansichten eines geplanten Bauvorhabens am
Kreuzungsbereich B436 Hauptstraße / Hortensienweg via Beamer. Die erforderliche
Änderung des Bebauungsplanes „A0“ soll im Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt werden. Diese beinhaltet eine vierwöchige öffentliche Auslegung.
Dort können Anregungen und Bedenken schriftlich geäußert werden. Durch die
Änderung des Bebauungsplanes kann auf die Gestaltung Einfluss genommen werden.
Ausschussmitglied Weiss (WB) sieht in der Änderung des Bebauungsplanes eine weitere Zunahme der Massivität der Baukörper. Die Ausführungen der Verwaltung sind ausreichend.
Abstimmungsergebnis: