Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag der Gruppe FDP / ödp vom 05.11.2019 ist aus der Anlage ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen.

 

Ein Kaufinteressent bittet um Änderung des Bebauungsplanes A 7 – Marktplatz. Der angedachte Änderungsbereich betrifft das Grundstück Marktstraße 14, Flurstück 11/6 der Flur 5 der Gemarkung Wiesmoor zur Größe von 2056 qm (siehe anliegende Übersicht). Der rechtskräftige Bebauungsplan A 7 (siehe Anlage) sieht für dieses Flurstück eine Fläche für den Gemeinbedarf Marktplatz vor, wo folgende Anlagen zulässig sind: Wochenmarkt, Grünanlagen, tlw. mit Stützwänden und Parkplätze. Der Antragsteller beabsichtigt dieses Grundstück zu kaufen und anschließend hier eine Wohnbebauung ähnlich der Bebauung wie auf dem ehemaligen Festhallengrundstück zu realisieren. Bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird bittet der Antragsteller um ein Signal ob eine entsprechende Bebauungsplanänderung seitens der Stadt angeschoben werden würde.

 

Die Verwaltung sieht für eine weitere Wohnbebauung auf diesem Grundstück keine Probleme, zumal andere Nutzungen für das Grundstück zurzeit nicht erkennbar sind. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen wie z.B. der Lärmschutz müssen gegeben sein. Für die Schaffung von kommunalen Parkplätzen auf dem Grundstück stehen die Grunderwerbskosten in keinem Verhältnis, Einzelhandel ist hier nicht gewollt und sicherlich auch in der zweiten Reihe nicht umsetzungsfähig.

 

Die Planungskosten hat der Antragsteller zu übernehmen. Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass die baulichen Anlagen sich in das Ortsbild einfügen. Das Bauvorhaben muss im Hinblick auf die Gestaltung und die notwendigen Einstellplätze mit der Stadt abgestimmt werden. Eine ansprechende Grünplanung muss mit berücksichtigt werden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat sich mittlerweile mit der Thematik bereits zweimal beschäftigt. In der Sitzung am 18.11.2019 wurde ein Änderungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB gefasst, so dass die Verwaltung das Änderungsverfahren nunmehr anschieben kann. Auflage auch hier ist eine frühzeitige Vorstellung der Gebäudeplanungsabsichten. Eine öffentliche Auslegung der Bebauungsplanunterlagen gem. § 3 Absatz 2 BauGB wird erforderlich sein.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder verliest den Antrag der Gruppe FDP/ödp und erteilt der Antragstellerin das Wort.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (FDP/ödp) sieht in der geplanten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „A7“ Marktplatz eine Einzelfallplanung. Zudem fordert sie eine Untersuchung des Geländes hinsichtlich Altlasten bedingt durch eine ehemalige KFZ-Werkstatt auf dem Gelände.

 

Die Verwaltung erläutert den derzeitigen Bebauungsplan nebst den Nutzungsmöglichkeiten für das Plangebiet. Auf Grund der Gebäude- und Nutzungsstrukturen in der näheren Umgebung ist dort nur eine Wohnnutzung vorstellbar, analog dem ehemaligen Festhallengelände an der Marktstraße. Ein Beschluss auf Änderung des Bebauungsplanes „A0“ Marktstraße seitens des VA liegt bereits vor. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) begrüßt die Änderung des Bebauungsplanes.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.


Abstimmungsergebnis: