Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/238/2019
Sachverhalt:
Der Antrag der Gruppe FDP / ödp vom
05.11.2019 ist aus der Anlage ersichtlich und wird vom Antragsteller
vorgetragen.
Ein Kaufinteressent bittet um
Änderung des Bebauungsplanes A 7 – Marktplatz. Der angedachte Änderungsbereich
betrifft das Grundstück Marktstraße 14, Flurstück 11/6 der Flur 5 der Gemarkung
Wiesmoor zur Größe von 2056 qm (siehe anliegende Übersicht). Der rechtskräftige
Bebauungsplan A 7 (siehe Anlage) sieht für dieses Flurstück eine Fläche für den
Gemeinbedarf Marktplatz vor, wo folgende Anlagen zulässig sind: Wochenmarkt,
Grünanlagen, tlw. mit Stützwänden und Parkplätze. Der Antragsteller
beabsichtigt dieses Grundstück zu kaufen und anschließend hier eine
Wohnbebauung ähnlich der Bebauung wie auf dem ehemaligen Festhallengrundstück
zu realisieren. Bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird bittet der
Antragsteller um ein Signal ob eine entsprechende Bebauungsplanänderung seitens
der Stadt angeschoben werden würde.
Die Verwaltung sieht für eine
weitere Wohnbebauung auf diesem Grundstück keine Probleme, zumal andere
Nutzungen für das Grundstück zurzeit nicht erkennbar sind. Die
planungsrechtlichen Voraussetzungen wie z.B. der Lärmschutz müssen gegeben
sein. Für die Schaffung von kommunalen Parkplätzen auf dem Grundstück stehen
die Grunderwerbskosten in keinem Verhältnis, Einzelhandel ist hier nicht
gewollt und sicherlich auch in der zweiten Reihe nicht umsetzungsfähig.
Die Planungskosten hat der
Antragsteller zu übernehmen. Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass die
baulichen Anlagen sich in das Ortsbild einfügen. Das Bauvorhaben muss im
Hinblick auf die Gestaltung und die notwendigen Einstellplätze mit der Stadt
abgestimmt werden. Eine ansprechende Grünplanung muss mit berücksichtigt
werden.
Der Verwaltungsausschuss hat sich
mittlerweile mit der Thematik bereits zweimal beschäftigt. In der Sitzung am
18.11.2019 wurde ein Änderungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB gefasst, so
dass die Verwaltung das Änderungsverfahren nunmehr anschieben kann. Auflage
auch hier ist eine frühzeitige Vorstellung der Gebäudeplanungsabsichten. Eine
öffentliche Auslegung der Bebauungsplanunterlagen gem. § 3 Absatz 2 BauGB wird
erforderlich sein.
Der Ausschussvorsitzende Reder verliest den Antrag der Gruppe FDP/ödp und
erteilt der Antragstellerin das Wort.
Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (FDP/ödp) sieht in der geplanten
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „A7“ Marktplatz eine
Einzelfallplanung. Zudem fordert sie eine Untersuchung des Geländes
hinsichtlich Altlasten bedingt durch eine ehemalige KFZ-Werkstatt auf dem
Gelände.
Die Verwaltung erläutert den derzeitigen Bebauungsplan nebst den
Nutzungsmöglichkeiten für das Plangebiet. Auf Grund der Gebäude- und
Nutzungsstrukturen in der näheren Umgebung ist dort nur eine Wohnnutzung
vorstellbar, analog dem ehemaligen Festhallengelände an der Marktstraße. Ein
Beschluss auf Änderung des Bebauungsplanes „A0“ Marktstraße seitens des VA
liegt bereits vor. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Ausschussmitglied Weiss (WB) begrüßt die Änderung des Bebauungsplanes.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Abstimmungsergebnis: