Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8

 

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag des WB vom 05.07.2019 ist aus der Anlage ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Der Antrag wurde in der letzten Sitzung dieses Ausschusses am 18.09.2019 nicht beraten, weil die Fraktion WB mit Antrag vom 04.09.2019 den Antrag zurückgestellt hatte.

 

Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1) Stand der Rahmenplanung ist nach wie vor der 05.04.2019. Der Rahmenplan ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Zur Städtebauförderung kann folgendes gesagt werden:

 

Es gibt eine Neuausrichtung Städtebauförderung durch die Neufassung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“

Zielsetzung:

- Vereinfachte Anwendung durch eine verbesserte Systematisierung.

- Entbürokratisierung und Verbesserung der Flexibilität.

- Konzentration der Städtebauförderung von acht auf drei Programme:

 

„Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“

(Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren…) als Weiterentwicklung der ehem. Programme „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie teilweise „Zukunft Stadtgrün“

 

„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
(Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen auf Grund wirtschaftlicher und sozialer Benachteiligungen) als Weiterentwicklung der Förderinhalte „Soziale Stadt“

 

„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – lebenswerte Quartiere gestalten“
(Wachstum und Erneuerung von Gebieten mit erheblichen städtebaulichen   
Funktionsverlusten) als Weiterentwicklung des ehem. Programmes „Stadtumbau“ sowie teilweise des Programmes „Zukunft Stadtgrün“

 

Im Zusammenwirken mit dem Büro SWECO Bremen und den politischen Gremien sowie dem ArL Oldenburg (Amt für regionale Landesentwicklung) sollte dann vor dem Hintergrund der ab 2020 geltenden neuen Programmstruktur das passende Programm für Wiesmoor ausgewählt werden.

 

Aufgrund der „Skepsis“ einiger Grundstückseigentümer gegenüber dem bisher gewählten Verfahrensinstrument „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ gem. §§ 136 ff BauGB, sowie dem schon zum großen Teil erfolgten Rückbau der Flächen der Wiesmoor-Gärtnerei GmbH vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass man vom ursprünglich vorgesehenen Verfahren gem. § 142 BauGB absehen und sich auf die neuen Programme 2020 konzentrieren sollte.

 

Zu 2) Zur Entwicklung und Beratung klimarelevanter Zielsetzungen im Plangebiet kann seitens der Verwaltung folgendes gesagt werden:

Gem. des Entwurfes zur „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“ und den Vereinbarungen zu den jeweiligen Programmen sind neben den bisherigen Fördervoraussetzungen einer Gebietsausweisung und der Erstellung eines integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (gegliedert in einen gesamtstädtischen und einen gebietsbezogenen Teil – keine VU erforderlich) als zwingende Voraussetzung für die Förderung:

Maßnahmen zum Klimaschutz und /oder zur Anpassung an den Klimawandel   und

Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur im Sinne der bisherigen
Förderung des Programms „Zukunft Stadtgrün“ 2017-2019. Zu den Maßnahmen des Klimaschutzes und/oder zur Anpassung an den Klimawandel gehören u. a. Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung, der klimafreundlichen Mobilität sowie die Nutzung klimaschonender Baustoffe.

 

Baulich-räumliche Handlungsebenen können sein:

 

- Gebäude (Aufwertung, Umbau, Rückbau)

- Grün- und Freiflächen (Verbesserung, Neuordnung, Wieder- und Zwischen-

  nutzung)

- Infrastruktur (Anpassung und Sicherung der Grundversorgung)

Quartiersbezogenen Maßnahmen können sein:

 

- gebäudebezogene Maßnahmen zum Wärmeschutz (Energetische Sanierung des

  Altbaubestandes, Barrierefreiheit)

- Fassaden/Dachbegrünungen

- Nutzung regenerativer Energien

- Reduzierung des Wasserverbrauches

- dezentrale Energieerzeugung

- Sicherung/Entwicklung innerörtlicher Grünflächen (Kaltluftgebiete, Kleinklima)

- klimaoptimierte Siedlungsstrukturen (kompakte/verdichtete Bauweisen, Nachver-

dichtung)

- Südorientierung der Baukörper (Besonnung)

- Stärkung des ÖPNV

- wohnungsnahe Versorgung u. a.

 

Der Ausschussvorsitzende verliest den Antrag der Fraktion WB 05.07.2019 und erteilt dem Antragsteller das Wort.

 

Der Antragsteller erläutert seinen Antrag dahingehend, dass die Fraktion WB um einen Sachstandbericht zur Rahmenplanung Wiesmoor Süd-West bezüglich der möglichen Städtebauförderung, der Straßenführung sowie einer möglichen Ausrichtung der Gebäude und klimarelevanter Planung wünscht.

 

Die Verwaltung trägt die Vorlage zum Punkt 1 des Antrages vor.

Der Rahmenplan für das Plangebiet Wiesmoor Südwest wurde am 05.04.2019 durch den Rat der Stadt Wiesmoor beschlossen. Zielsetzung sollte nun die gemeinsame Erarbeitung eines Antrages auf Städtebauförderung gemäß den ab 2020 gültigen Förderrichtlinien zwischen dem Planungsbüro Sewco, dem ARL Oldenburg und der Politik mit Antragsdatum 30.06.2020 sein.

 

Zum Punkt 2 erklärt die Verwaltung, dass der Verwaltung bis dato kein entsprechender Auftrag für eine klimaoptimierte Planung seitens der Politik vorliegt. Ferner wird die Vorlage zu Punkt 2 vorgetragen.

 

Das Ausschussmitglied Weiss (WB) stellt den Antrag, für die klimarelevante Beurteilung und die weiteren Planungen für das Plangebiet Wiesmoor Südwest ein Fachbüro zu beauftragen.

 

BGM Völler sieht den Klimaschutz für die weiteren Planungen und eventuellen Förderprogramme für unstrittig an. Jedoch sind Detailplanungen in Form von Bauleitplanung aus dem am 05.04.2019 seitens des Rates beschlossenen Rahmenplan in einzelnen Bauteilen zu entwickeln. Dort ist das Thema Klimaschutz einzubetten.

 

Aus der Ausschussmitte wird die Meinung vom BGM Völler unterstützt.

 

Die Verwaltung kann den Antrag des Ausschussmitgliedes Weiss (WB) nicht nachvollziehen, da der beschlossene Rahmenplan die Planungen eingrenzen und stetig fortgeschrieben werden soll.

Klimarelevante Maßnahmen sollten in konkrete Maßnahmen einfließen.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) hält an einem Antrag fest und formuliert diesen dahingehend, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Fachbüro zu ermitteln, Kosten für klimarelevante Themen als Option des Rahmenplans vorzustellen und das Fachbüro nach Abstimmung zu mit entsprechenden Planungen zu beauftragen.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt entsprechend des Antrages abstimmen.


Abstimmungsergebnis: