Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8
Vorlage: AN/149/2019/1
Sachverhalt:
Der Antrag des WB vom 05.07.2019
ist aus der Anlage ersichtlich und wird vom Antragsteller vorgetragen. Der
Antrag wurde in der letzten Sitzung dieses Ausschusses am 18.09.2019 nicht
beraten, weil die Fraktion WB mit Antrag vom 04.09.2019 den Antrag zurückgestellt
hatte.
Seitens der Verwaltung wird hierzu
wie folgt Stellung genommen:
Zu 1) Stand der Rahmenplanung ist
nach wie vor der 05.04.2019. Der Rahmenplan ist als Anlage der Vorlage
beigefügt. Zur Städtebauförderung kann folgendes gesagt werden:
Es gibt eine
Neuausrichtung Städtebauförderung
durch die Neufassung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“
Zielsetzung:
- Vereinfachte Anwendung durch eine verbesserte Systematisierung.
- Entbürokratisierung und
Verbesserung der Flexibilität.
- Konzentration der
Städtebauförderung von acht auf drei Programme:
„Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung
der Orts- und Stadtkerne“
(Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten,
Stadtteilzentren…) als Weiterentwicklung der ehem. Programme „Aktive Stadt und
Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und
Gemeinden“ sowie teilweise „Zukunft Stadtgrün“
„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im
Quartier gemeinsam gestalten“
(Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen auf Grund
wirtschaftlicher und sozialer Benachteiligungen) als Weiterentwicklung der
Förderinhalte „Soziale Stadt“
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – lebenswerte Quartiere gestalten“
(Wachstum und Erneuerung von Gebieten mit erheblichen städtebaulichen
Funktionsverlusten) als Weiterentwicklung des ehem. Programmes „Stadtumbau“
sowie teilweise des Programmes „Zukunft Stadtgrün“
Im
Zusammenwirken mit dem Büro SWECO Bremen und den politischen Gremien sowie dem
ArL Oldenburg (Amt für regionale Landesentwicklung) sollte dann vor dem
Hintergrund der ab 2020 geltenden neuen Programmstruktur das passende Programm
für Wiesmoor ausgewählt werden.
Aufgrund
der „Skepsis“ einiger Grundstückseigentümer gegenüber dem bisher gewählten
Verfahrensinstrument „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ gem. §§ 136 ff BauGB,
sowie dem schon zum großen Teil erfolgten Rückbau der Flächen der
Wiesmoor-Gärtnerei GmbH vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass man vom
ursprünglich vorgesehenen Verfahren gem. § 142 BauGB absehen und sich auf die
neuen Programme 2020 konzentrieren sollte.
Zu 2)
Zur Entwicklung und Beratung klimarelevanter Zielsetzungen im Plangebiet kann
seitens der Verwaltung folgendes gesagt werden:
Gem. des Entwurfes zur
„Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“ und den Vereinbarungen zu den
jeweiligen Programmen sind neben den bisherigen Fördervoraussetzungen einer
Gebietsausweisung und der Erstellung eines integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes (gegliedert in einen gesamtstädtischen und einen
gebietsbezogenen Teil – keine VU erforderlich) als zwingende Voraussetzung für
die Förderung:
Maßnahmen zum Klimaschutz und
/oder zur Anpassung an den Klimawandel
und
Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur im Sinne der bisherigen
Förderung des Programms „Zukunft Stadtgrün“ 2017-2019. Zu den Maßnahmen des
Klimaschutzes und/oder zur Anpassung an den Klimawandel gehören u. a. Maßnahmen
der energetischen Gebäudesanierung, der klimafreundlichen Mobilität sowie die
Nutzung klimaschonender Baustoffe.
Baulich-räumliche Handlungsebenen können sein:
- Gebäude (Aufwertung, Umbau, Rückbau)
- Grün- und Freiflächen (Verbesserung,
Neuordnung, Wieder- und Zwischen-
nutzung)
- Infrastruktur (Anpassung und Sicherung der
Grundversorgung)
Quartiersbezogenen
Maßnahmen können sein:
- gebäudebezogene Maßnahmen zum
Wärmeschutz (Energetische Sanierung des
Altbaubestandes, Barrierefreiheit)
- Fassaden/Dachbegrünungen
- Nutzung
regenerativer Energien
-
Reduzierung des Wasserverbrauches
- dezentrale
Energieerzeugung
-
Sicherung/Entwicklung innerörtlicher Grünflächen (Kaltluftgebiete, Kleinklima)
-
klimaoptimierte Siedlungsstrukturen (kompakte/verdichtete Bauweisen, Nachver-
dichtung)
-
Südorientierung der Baukörper (Besonnung)
- Stärkung
des ÖPNV
-
wohnungsnahe Versorgung u. a.
Der Ausschussvorsitzende verliest den Antrag der Fraktion WB 05.07.2019
und erteilt dem Antragsteller das Wort.
Der Antragsteller erläutert seinen Antrag dahingehend, dass die Fraktion
WB um einen Sachstandbericht zur Rahmenplanung Wiesmoor Süd-West bezüglich der
möglichen Städtebauförderung, der Straßenführung sowie einer möglichen
Ausrichtung der Gebäude und klimarelevanter Planung wünscht.
Die Verwaltung trägt die Vorlage zum Punkt 1 des Antrages vor.
Der Rahmenplan für das Plangebiet Wiesmoor Südwest wurde am 05.04.2019
durch den Rat der Stadt Wiesmoor beschlossen. Zielsetzung sollte nun die
gemeinsame Erarbeitung eines Antrages auf Städtebauförderung gemäß den ab 2020
gültigen Förderrichtlinien zwischen dem Planungsbüro Sewco, dem ARL Oldenburg
und der Politik mit Antragsdatum 30.06.2020 sein.
Zum Punkt 2 erklärt die Verwaltung, dass der Verwaltung bis dato kein
entsprechender Auftrag für eine klimaoptimierte Planung seitens der Politik
vorliegt. Ferner wird die Vorlage zu Punkt 2 vorgetragen.
Das Ausschussmitglied Weiss (WB) stellt den Antrag, für die
klimarelevante Beurteilung und die weiteren Planungen für das Plangebiet
Wiesmoor Südwest ein Fachbüro zu beauftragen.
BGM Völler sieht den Klimaschutz für die weiteren Planungen und
eventuellen Förderprogramme für unstrittig an. Jedoch sind Detailplanungen in
Form von Bauleitplanung aus dem am 05.04.2019 seitens des Rates beschlossenen
Rahmenplan in einzelnen Bauteilen zu entwickeln. Dort ist das Thema Klimaschutz
einzubetten.
Aus der Ausschussmitte wird die Meinung vom BGM Völler unterstützt.
Die Verwaltung kann den Antrag des Ausschussmitgliedes Weiss (WB) nicht
nachvollziehen, da der beschlossene Rahmenplan die Planungen eingrenzen und
stetig fortgeschrieben werden soll.
Klimarelevante Maßnahmen sollten in konkrete Maßnahmen einfließen.
Ausschussmitglied Weiss (WB) hält an einem Antrag fest und formuliert
diesen dahingehend, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Fachbüro zu
ermitteln, Kosten für klimarelevante Themen als Option des Rahmenplans
vorzustellen und das Fachbüro nach Abstimmung zu mit entsprechenden Planungen
zu beauftragen.
Der Ausschussvorsitzende lässt entsprechend des Antrages abstimmen.
Abstimmungsergebnis: