Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der finanziellen Realisierbarkeit der Maßnahme werden die Planungen hinsichtlich der Sanierung und des Umbaus des Foyers und der gastronomischen Räumlichkeiten im städtischen Hallenbad weiter vorangetrieben. Zu diesem Zweck ergeht der Auftrag an die Verwaltung, bis spätestens 31.03.2020 einen entsprechenden Förderantrag beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zu stellen.  


Sachverhalt:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fördert bis zum Jahr 2022 die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten mit zusätzlichen 100 Millionen Euro.

 

Mit der Richtlinie vom 04.03.2019 über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus hat die Landesregierung ein Sanierungs- und Investitionsprogramm für kommunale Sportstätten und Vereinssportstätten aufgelegt.

 

Schwerpunkte der Förderung kommunaler Maßnahmen sind multifunktional nutzbare Sporthallen und Hallenschwimmbäder.

Eine Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und soll jeweils mindestens 50.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil der Zuwendung an den zuwendungsfähigen Ausgaben sogar bis zu 80 Prozent betragen. Maximal werden bei Sporthallen 400.000 Euro und bei Hallenschwimmbädern eine Million Euro als Zuwendung gewährt.

Förderanträge sind bis zum 31. März des jeweils laufenden Jahres vorzulegen.

Die Verwaltung hat sich mit der Richtlinie ausgiebig beschäftigt und eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für das städtische Hallenbad geprüft. Aus Sicht der Verwaltung ist es nämlich dringend geboten, bauliche Missstände am Hallenbadvorbau zu beseitigen, die Barrierefreiheit zu verbessern und auch zeitgemäße Personalräume zu schaffen.

Eine durch die Verwaltung vorgenommene Kostenkalkulation hat ergeben, dass mit Gesamtkosten in Höhe von 1.050.000,00 € zu rechnen ist.

Nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport beträgt der Fördersatz für die Stadt Wiesmoor, aufgrund der Steuereinnahmekraft, 60 Prozent. Damit könnte die Stadt Wiesmoor bei einer entsprechenden Bewilligung in den Genuss von Fördermitteln in Höhe von 630.000,00 € kommen.

Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2020 veranschlagt.

Die Verwaltung wird die bisherigen Planungen in der Sitzung vorstellen. 

Da die Maßnahme ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit der Gesamtfinanzierung stehen wird, schlägt die Verwaltung vor, einen entsprechenden Förderantrag vorzubereiten und spätestens bis zum 31.03.2020 einzureichen.

 

Die Verwaltung stellt anhand einer via Beamer gezeigten Präsentation zwei Planentwürfe zur geplanten Sanierung des Hallenbades Wiesmoor vor. Gleichzeitig werden die derzeitigen Verhältnisse im Hinblick auf den Gebäudebestand und Räumlichkeiten für die Mitarbeiter des Hallenbades ausführlich dargestellt.

 

Die Verwaltung erläutert, dass das Land Niedersachsen in den kommenden Jahren eine Förderung von 100 Millionen € für die Sanierung von Sportstätten bereitstellt.

 

Gemäß der Vorlage betragen die Kostenschätzungen für die Sanierung des Hallenbades Wiesmoor 1.050.000,00 €.  Durch eine 60 % Förderung des Landes Niedersachsen ist mit einem Zuschuss von 630.000 € zu rechnen. Eine Förderung von Gastronomiebereichen durch das Land Niedersachsen ist ausgeschlossen.

Die Verwaltung favorisiert den Entwurf 2 ohne gesonderten Gastro-Bereich mit Küche.

Dafür sollte evtl. eine Automatenlösung in Erwägung gezogen werden.

 

Die Mehrkosten für einen gesonderten Gastronomiebereich werden seitens der Verwaltung mit ca. 80.000 € beziffert. Diese sind zu 100 % durch die Stadt Wiesmoor zu finanzieren.

 

Der Antrag für eine Förderung ist bis zum 31.03.2020 zu stellen.

 

Das Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ödp) erkundigt sich, ob bereits mit dem derzeitigen Betreiber der Gastronomie bezüglich der Planungen Kontakt ausgenommen wurde.

 

Die Verwaltung bejaht dieses. Der Pächter möchte ohnehin aus Altersgründen kürzer treten.

 

Weiterhin wird aus der Ausschussmitte gefragt, ob das Hallenbad wären der Sanierung geschlossen sei.

 

Die Verwaltung erklärt, dass die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten erfolgen solle. So könne auf eine Schließung verzichtet werden.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) erklärt, dass dem Wiesmoorer Bündnis der Entfall der Gastronomie missfällt. Die baulichen Missstände sind bekannt und der Entscheidungszeitraum bis zur erforderlichen Antragsstellung zum 31.03.2020 sehr kurz.

 

Fachbereichsleiter Lübbers erläutert dem Ausschuss, dass die Planungen bis zum 31.03.2020 abschlossen sein müssten, da bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechender Förderantrag gestellt sein muss. Die Verwaltung erwarte jedoch keine Entscheidung, welcher Entwurf zu verfolgen sei. Lediglich eine Tendenz, ob die Planungen für eine Sanierung und einen entsprechenden Förderantrag seitens der Verwaltung fortgeführt werden sollen, sei wünschenswert.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ödp) vermisst ein Gesamtkonzept  für das 60 Jahre alte Hallenbad und fragt, ob sich eine Sanierung lohne oder ob nicht ein Neubau sinnvoller sei.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) erkundigt sich, ob die Kosten der Baumaßnahme ausreichend kalkuliert wurden.

 

Die Verwaltung erläutert, dass die Baukosten für die Sanierung mit 1.050.000 € ausreichend hoch angesetzt sind. Weiter erklärt die Verwaltung, das Eigentum auch zur Unterhaltung verpflichtet. Zudem sei mit ca. 105.000 Besuchern eine gute Auslastung je m² Wasserfläche gegeben. Die Gastronomie hat den Standard der 1990er Jahre. Die Stadt Wiesmoor hat als Arbeitgeber eine Verpflichtung hinsichtlich des Personals, der Arbeitsqualität und der Gebäudesubstanz.

 

Aus der Ausschussmitte wird sich hinsichtlich einer möglichen energetischen Sanierung erkundigt.

 

BGM Völler erklärt, dass eine energetische Sanierung hinsichtlich einer Photovoltaikanlage in einem zweiten Schritt sicherlich erfolgen muss. In einem ersten Schritt muss nun die Sanierung des Hallenbadvorraumes sowie die Schaffung von Räumlichkeiten für das Personal erfolgen.

Alle anderen Bereiche wurden in den letzten Jahren eine Sanierung durchgeführt, u.a. Umstellung auf LED-Beleuchtung, Einbau eines BHKWs, Bewegungsbecken, etc.

Der Betrieb eines Hallenbades ist ein Teil der Daseinsfürsorge. Den Bürgern muss die Möglichkeit zum Erlernen des Schwimmens gegeben werden.

Der Neubau eines Hallenbades mit einem Kostenvolumen von 8- 10 Mio. € ist für die Stadt Wiesmoor nicht zu finanzieren, so BGM Völler.

 

Die Nachfrage auf die Förderungen einer energetischen Sanierung im Rahmen eines zweiten Förderantrages durch Ausschussmitglied Feiler (SPD) wird durch den Fachbereichsleiter Lübbers dahingehend beantwortet, dass er die Zusage für eine zweite Förderung als gering einstuft.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) sieht eine allgemeine Zustimmung für einen Förderantrag. Fraglich sei nur eine Sanierung mit Gastronomie oder ohne erfolgen soll. Diese Frage sollte nochmals in den Fraktionen beraten werden.

 

Die Verwaltung sagt zu, die Möglichkeit eines Förderantrages für beide Varianten zu prüfen.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt gemäß der Vorlage abstimmen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.


Abstimmungsergebnis: