Sitzung: 22.01.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BV/262/2019
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der finanziellen Realisierbarkeit der Maßnahme werden die Planungen hinsichtlich der Sanierung und des Umbaus des Foyers und der gastronomischen Räumlichkeiten im städtischen Hallenbad weiter vorangetrieben. Zu diesem Zweck ergeht der Auftrag an die Verwaltung, bis spätestens 31.03.2020 einen entsprechenden Förderantrag beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zu stellen.
Sachverhalt:
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fördert bis zum
Jahr 2022 die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten mit
zusätzlichen 100 Millionen Euro.
Mit der Richtlinie vom 04.03.2019 über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung des Sportstättenbaus hat die Landesregierung ein Sanierungs- und
Investitionsprogramm für kommunale Sportstätten und Vereinssportstätten
aufgelegt.
Schwerpunkte der Förderung kommunaler Maßnahmen sind multifunktional
nutzbare Sporthallen und Hallenschwimmbäder.
Eine Zuwendung
des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt
und soll jeweils mindestens 50.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen
kann der Anteil der Zuwendung an den zuwendungsfähigen Ausgaben sogar bis zu 80
Prozent betragen. Maximal werden bei Sporthallen 400.000 Euro und bei
Hallenschwimmbädern eine Million Euro als Zuwendung gewährt.
Förderanträge
sind bis zum 31. März des jeweils laufenden Jahres vorzulegen.
Die Verwaltung
hat sich mit der Richtlinie ausgiebig beschäftigt und eine Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Fördermitteln für das städtische Hallenbad geprüft. Aus
Sicht der Verwaltung ist es nämlich dringend geboten, bauliche Missstände am
Hallenbadvorbau zu beseitigen, die Barrierefreiheit zu verbessern und auch
zeitgemäße Personalräume zu schaffen.
Eine durch die
Verwaltung vorgenommene Kostenkalkulation hat ergeben, dass mit Gesamtkosten in
Höhe von 1.050.000,00 € zu rechnen ist.
Nach
Rücksprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport beträgt
der Fördersatz für die Stadt Wiesmoor, aufgrund der Steuereinnahmekraft, 60
Prozent. Damit könnte die Stadt Wiesmoor bei einer entsprechenden Bewilligung
in den Genuss von Fördermitteln in Höhe von 630.000,00 € kommen.
Entsprechende
Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2020 veranschlagt.
Die Verwaltung
wird die bisherigen Planungen in der Sitzung vorstellen.
Da die Maßnahme ohnehin unter dem Vorbehalt
der Realisierbarkeit der Gesamtfinanzierung stehen wird, schlägt die Verwaltung
vor, einen entsprechenden Förderantrag vorzubereiten und spätestens bis zum
31.03.2020 einzureichen.
Die Verwaltung stellt anhand einer via Beamer
gezeigten Präsentation zwei Planentwürfe zur geplanten Sanierung des
Hallenbades Wiesmoor vor. Gleichzeitig werden die derzeitigen Verhältnisse im
Hinblick auf den Gebäudebestand und Räumlichkeiten für die Mitarbeiter des
Hallenbades ausführlich dargestellt.
Die Verwaltung erläutert, dass das Land
Niedersachsen in den kommenden Jahren eine Förderung von 100 Millionen € für
die Sanierung von Sportstätten bereitstellt.
Gemäß der Vorlage betragen die
Kostenschätzungen für die Sanierung des Hallenbades Wiesmoor 1.050.000,00
€. Durch eine 60 % Förderung des Landes
Niedersachsen ist mit einem Zuschuss von 630.000 € zu rechnen. Eine Förderung
von Gastronomiebereichen durch das Land Niedersachsen ist ausgeschlossen.
Die Verwaltung favorisiert den Entwurf 2 ohne
gesonderten Gastro-Bereich mit Küche.
Dafür sollte evtl. eine Automatenlösung in
Erwägung gezogen werden.
Die Mehrkosten für einen gesonderten
Gastronomiebereich werden seitens der Verwaltung mit ca. 80.000 € beziffert.
Diese sind zu 100 % durch die Stadt Wiesmoor zu finanzieren.
Der Antrag für eine Förderung ist bis zum
31.03.2020 zu stellen.
Das Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ödp)
erkundigt sich, ob bereits mit dem derzeitigen Betreiber der Gastronomie
bezüglich der Planungen Kontakt ausgenommen wurde.
Die Verwaltung bejaht dieses. Der Pächter
möchte ohnehin aus Altersgründen kürzer treten.
Weiterhin wird aus der Ausschussmitte gefragt,
ob das Hallenbad wären der Sanierung geschlossen sei.
Die Verwaltung erklärt, dass die Baumaßnahme
in zwei Bauabschnitten erfolgen solle. So könne auf eine Schließung verzichtet
werden.
Ausschussmitglied Weiss (WB) erklärt, dass dem
Wiesmoorer Bündnis der Entfall der Gastronomie missfällt. Die baulichen
Missstände sind bekannt und der Entscheidungszeitraum bis zur erforderlichen
Antragsstellung zum 31.03.2020 sehr kurz.
Fachbereichsleiter Lübbers erläutert dem
Ausschuss, dass die Planungen bis zum 31.03.2020 abschlossen sein müssten, da
bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechender Förderantrag gestellt sein muss. Die
Verwaltung erwarte jedoch keine Entscheidung, welcher Entwurf zu verfolgen sei.
Lediglich eine Tendenz, ob die Planungen für eine Sanierung und einen
entsprechenden Förderantrag seitens der Verwaltung fortgeführt werden sollen,
sei wünschenswert.
Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ödp)
vermisst ein Gesamtkonzept für das 60
Jahre alte Hallenbad und fragt, ob sich eine Sanierung lohne oder ob nicht ein
Neubau sinnvoller sei.
Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) erkundigt
sich, ob die Kosten der Baumaßnahme ausreichend kalkuliert wurden.
Die Verwaltung erläutert, dass die Baukosten
für die Sanierung mit 1.050.000 € ausreichend hoch angesetzt sind. Weiter
erklärt die Verwaltung, das Eigentum auch zur Unterhaltung verpflichtet. Zudem
sei mit ca. 105.000 Besuchern eine gute Auslastung je m² Wasserfläche gegeben.
Die Gastronomie hat den Standard der 1990er Jahre. Die Stadt Wiesmoor hat als
Arbeitgeber eine Verpflichtung hinsichtlich des Personals, der Arbeitsqualität
und der Gebäudesubstanz.
Aus der Ausschussmitte wird sich hinsichtlich
einer möglichen energetischen Sanierung erkundigt.
BGM Völler erklärt, dass eine energetische
Sanierung hinsichtlich einer Photovoltaikanlage in einem zweiten Schritt
sicherlich erfolgen muss. In einem ersten Schritt muss nun die Sanierung des
Hallenbadvorraumes sowie die Schaffung von Räumlichkeiten für das Personal
erfolgen.
Alle anderen Bereiche wurden in den letzten
Jahren eine Sanierung durchgeführt, u.a. Umstellung auf LED-Beleuchtung, Einbau
eines BHKWs, Bewegungsbecken, etc.
Der Betrieb eines Hallenbades ist ein Teil der
Daseinsfürsorge. Den Bürgern muss die Möglichkeit zum Erlernen des Schwimmens
gegeben werden.
Der Neubau eines Hallenbades mit einem
Kostenvolumen von 8- 10 Mio. € ist für die Stadt Wiesmoor nicht zu finanzieren,
so BGM Völler.
Die Nachfrage auf die Förderungen einer
energetischen Sanierung im Rahmen eines zweiten Förderantrages durch
Ausschussmitglied Feiler (SPD) wird durch den Fachbereichsleiter Lübbers
dahingehend beantwortet, dass er die Zusage für eine zweite Förderung als
gering einstuft.
Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) sieht
eine allgemeine Zustimmung für einen Förderantrag. Fraglich sei nur eine
Sanierung mit Gastronomie oder ohne erfolgen soll. Diese Frage sollte nochmals
in den Fraktionen beraten werden.
Die Verwaltung sagt zu, die Möglichkeit eines
Förderantrages für beide Varianten zu prüfen.
Der Ausschussvorsitzende lässt gemäß der
Vorlage abstimmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Abstimmungsergebnis: