Sitzung: 22.01.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Vorlage: BV/002/2020
Sachverhalt:
Der
Kindergarten im Eckbereich Waldweg/Birkhahnweg ist im Sommer 2018 erweitert
worden. Dadurch musste ein Abstellraum des Sportvereins VfL Mullberg weichen,
der nunmehr in Form einer Blockhütte südlich vom Haupt–Sportplatz in der Nähe
der vorhandenen bauordnungsrechtlich genehmigten Grillhütte neu geschaffen
werden soll. Dazu wurde in 2018 seitens der Stadt Wiesmoor als
Grundstückseigentümer ein entsprechender Bauantrag gestellt. Der Landkreis
sieht keine Möglichkeit, dieses Bauvorhaben zu genehmigen, da der Planbereich
als Außenbereich eingestuft wird. Man beruft sich auf einen alten
Bebaungsplanentwurf aus 1998, der dazu beigetragen hatte, die Tennisanlage mit
dem Vereinsheim planungsrechtlich genehmigen zu können. Der Bebauungsplan wurde
seinerzeit aus hier nicht mehr nachzuvollziehbaren Gründen nicht weitergeführt.
Angebracht
ist es nunmehr, den Bebauungsplan A 18 aufzustellen, um auch die vorhandenen
Sportanlagen dort planungsrechtlich abzusichern. Auch die Planungen im Rahmen
der Dorferneuerung Mullberg könnten hiervon profitieren. Analog der
Flächennutzungsplan-darstellung als Gemeinbedarfsfläche Schule soll im
Bebauungsplan die gesamte Sportfläche als Fläche für den Gemeinbedarf
festgesetzt werden. Zulässig sind hier dann sportlichen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen.
Der
Grünstreifen zum Waldweg hin wird als Fläche mit Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Die im
anliegenden Planentwurf im östlichen Bereich liegende schraffierte Fläche
(Flurstück 2/3) ist eine Pachtfläche zunächst bis zum Jahr 2025. Diese Fläche
wollte die Stadt in 2015 kaufen, da der Pachtvertrag auslief. Die politischen
Beschlüsse hierfür lagen vor, der Eigentümer stimmte damals einem Verkauf nicht
zu, so dass der Pachtvertrag verlängert wurde.
Um die
Fläche auch planungsrechtlich zu nutzen, wurde eine bedingte Festsetzung lt.
Bebauungsplanentwurf getroffen. Weiterhin enthält der Bebauungsplanentwurf die
üblichen Hinweise. Um die vorrangige Zielvorgabe der Genehmigung der Blockhütte
für den VfL Mullberg zu erreichen, sollte die Bauleitplanung hier nunmehr
angeschoben und vollendet werden.
Fachbereichsleiter
Bohlen erläutert anhand der via Beamer gezeigten Planzeichnung des Entwurfes
zum Bebauungsplan A18 die Planungen und sowie Hintergründe. Hintergrund u.a.
ist der geplante Neubau eines Geräteschuppens für den VFL Mullberg.
Das
Ausschussmitglied Grohn (SPD) verlässt die Sitzung um 16:07 Uhr.
Ausschussmitglied
Frau Fick-Tiggers (ödp) erkundigt sich zu den Planungskosten in Höhe von 10.000
€ und der Größe der geplanten Geräteschuppens.
Fachbereichsleiter
Bohlen erklärt, dass der Geräteschuppen eine Größe von 4 m x 6 m hat. Die
Planungskosten beziehen sich ausschließlich auf den Bebauungsplan A18 der Stadt
Wiesmoor.
Ausschussmitglied
Grohn (SPD) nimmt wieder ab 16:09 Uhr an der Sitzung teil.
Da es keine
weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Ausschussvorsitzende gemäß der Vorlage
abstimmen.
Der
Beschluss erfolgt einstimmig.
Beschlussvorschlag:
Die vorgestellte Planung wird befürwortend zur Kenntnis genommen. Die
Bauleitplanung soll mit den vorgestellten Eckdaten so ins Verfahren gehen.
Abstimmungsergebnis: