Beschluss: Beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Kindergarten im Eckbereich Waldweg/Birkhahnweg ist im Sommer 2018 erweitert worden. Dadurch musste ein Abstellraum des Sportvereins VfL Mullberg weichen, der nunmehr in Form einer Blockhütte südlich vom Haupt–Sportplatz in der Nähe der vorhandenen bauordnungsrechtlich genehmigten Grillhütte neu geschaffen werden soll. Dazu wurde in 2018 seitens der Stadt Wiesmoor als Grundstückseigentümer ein entsprechender Bauantrag gestellt. Der Landkreis sieht keine Möglichkeit, dieses Bauvorhaben zu genehmigen, da der Planbereich als Außenbereich eingestuft wird. Man beruft sich auf einen alten Bebaungsplanentwurf aus 1998, der dazu beigetragen hatte, die Tennisanlage mit dem Vereinsheim planungsrechtlich genehmigen zu können. Der Bebauungsplan wurde seinerzeit aus hier nicht mehr nachzuvollziehbaren Gründen nicht weitergeführt.

 

Angebracht ist es nunmehr, den Bebauungsplan A 18 aufzustellen, um auch die vorhandenen Sportanlagen dort planungsrechtlich abzusichern. Auch die Planungen im Rahmen der Dorferneuerung Mullberg könnten hiervon profitieren. Analog der Flächennutzungsplan-darstellung als Gemeinbedarfsfläche Schule soll im Bebauungsplan die gesamte Sportfläche als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Zulässig sind hier dann sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen.

 

Der Grünstreifen zum Waldweg hin wird als Fläche mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Die im anliegenden Planentwurf im östlichen Bereich liegende schraffierte Fläche (Flurstück 2/3) ist eine Pachtfläche zunächst bis zum Jahr 2025. Diese Fläche wollte die Stadt in 2015 kaufen, da der Pachtvertrag auslief. Die politischen Beschlüsse hierfür lagen vor, der Eigentümer stimmte damals einem Verkauf nicht zu, so dass der Pachtvertrag verlängert wurde.

 

Um die Fläche auch planungsrechtlich zu nutzen, wurde eine bedingte Festsetzung lt. Bebauungsplanentwurf getroffen. Weiterhin enthält der Bebauungsplanentwurf die üblichen Hinweise. Um die vorrangige Zielvorgabe der Genehmigung der Blockhütte für den VfL Mullberg zu erreichen, sollte die Bauleitplanung hier nunmehr angeschoben und vollendet werden. 

 

Fachbereichsleiter Bohlen erläutert anhand der via Beamer gezeigten Planzeichnung des Entwurfes zum Bebauungsplan A18 die Planungen und sowie Hintergründe. Hintergrund u.a. ist der geplante Neubau eines Geräteschuppens für den VFL Mullberg.

 

Das Ausschussmitglied Grohn (SPD) verlässt die Sitzung um 16:07 Uhr.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ödp) erkundigt sich zu den Planungskosten in Höhe von 10.000 € und der Größe der geplanten Geräteschuppens.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass der Geräteschuppen eine Größe von 4 m x 6 m hat. Die Planungskosten beziehen sich ausschließlich auf den Bebauungsplan A18 der Stadt Wiesmoor.

 

Ausschussmitglied Grohn (SPD) nimmt wieder ab 16:09 Uhr an der Sitzung teil.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Ausschussvorsitzende gemäß der Vorlage abstimmen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellte Planung wird befürwortend zur Kenntnis genommen. Die Bauleitplanung soll mit den vorgestellten Eckdaten so ins Verfahren gehen.

 


 


Abstimmungsergebnis: