Sitzung: 12.02.2020 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: IV/031/2020
Sachverhalt:
Das 4. Quartal 2019 schließt mit einem
Quartalsergebnis von ‐626.675 EUR gerundet
ab.
Damit wird der genehmigte Wirtschaftsplan
(675.373 EUR), vornehmlich weiterer Rechnungen und Rechnungsabgrenzungsposten,
um 48.698 EUR gerundet unterschritten. Dies ist eine prozentuale Verbesserung
über alle Geschäftsabteilungen von über 7%.
Die LWTG hat für 2020 weitere, neue Angebote
entwickelt und das Marketing deutlich verstärkt, um neue Umsatz‐Quellen
zu schaffen, u.a.:
1. Neuer Internetauftritt
2.
Neue Buchungsplattform
3.
Erlebnisgolfanlage erhält zwei neue Spielbahnen
4.
Bogenschießen im Park
5.
Murmel‐Arena
in Planung
6.
Genießerbrunch in Ergänzung zum Genießerfrühstück
7.
Blumenhalle erhält neuen „Marktplatz‐Baum“
NEU
ab Saisonbeginn am 4.4.2020:
Der
Eintritt ins Blumenreich wird für Wiesmoorer Bürger gratis! Diese
Marketingmaßnahme soll zukünftig die Frequenz und die Aufenthaltsdauer erhöhen.
Der Geschäftsführer der LWTG, Dirk Gerlach,
trägt den Vierteljahresbericht über die Entwicklung der LWTG anhand der Vorlage
vor.
In diesem Zusammenhang gibt er auch einen
Ausblick über neue Angebote für das Jahr 2020.
Aus der Ausschussmitte wird nachgefragt, welche
finanziellen Auswirkungen insbesondere die Punkte 3 bis 7 haben werden. Herr
Gerlach teilt zu den jeweiligen Punkten Folgendes mit:
Zu Punkt 3: Die zwei neuen Spielbahnen bei der
Erlebnisgolfanlage sollen durch den Baubetriebshof umgesetzt und die Kosten
sind je Bahn mit ca. 20.000,00 € eingeplant.
Zu Punkt 4: Hier wird von ausgegangen, dass ca.
3.000,00 € an Investitionskosten für Zielscheiben usw. eingeplant werden
müssen.
Zu Punkt 5: Hier sollen zwei Felder 6 x 3 m
groß mit Schlacke gefüllt und mit Bordsteinen eingegrenzt werden. Kosten
hierfür sind noch nicht ermittelt, da auch die Standortfrage noch nicht geklärt
ist.
Zu Punkt 6: Für das Angebot des
Genießerbrunches werden keine zusätzlichen Kosten eingeplant, da eine Teilnahme
nur auf Voranmeldung möglich ist und es somit nicht zu uneingeplanten
Essensresten kommen kann.
Punkt 7: Hier entstehen auch keine gravierenden Kosten, da der neue Marktplatzbaum bereits vorhanden ist und die Bäume nur entsprechend umgepflanzt werden müssen.
Abstimmungsergebnis: