Sitzung: 12.02.2020 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 7, Enthaltung: 1
Vorlage: AN/027/2020
Sachverhalt:
Der
Antragsteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen.
Die
Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Es
wird beantragt, ein Produkt “Klimaschutz” in den Haushalt aufzunehmen. Die zur
Erreichung der beantragten Ziele erforderlichen Maßnahmen müssten sich jedoch
auf den gesamten Haushalt verteilen. Ein eigenes Produkt ist deshalb nicht
sinnvoll.
Um
die aufgeführten und weitere Ziele dennoch zu verfolgen, könnte über ein
Klimaschutzkonzept oder etwas Ähnliches diskutiert werden. In diesem Konzept
könnten Ziele festgelegt werden. Dies gilt ebenso über die Form der Überprüfung
der Zielerreichung und die ständige Weiterentwicklung des Konzeptes.
Die
Verwaltung weist darauf hin, dass einige der als Ziele beschriebenen Maßnahmen
auch jetzt schon vorhanden sind. Beispielhaft aufgeführt seien: ein Elektroauto
und ein Hybridauto als Dienstwagen, verschiedene Photovoltaikanlagen, die
Klärschlammvererdungsanlage, das Blockheizkraftwerk im Hallenbad,
die Gestaltungsvorschriften für Vorgärten in B-Plänen (Baumanpflanzungen und
Steinbeete), die Blühwiesen und nicht zuletzt die Ermöglichung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet
teilweise auch auf städtischen Grundstücken durch die Änderung der
Bauleitplanung.
Da
sich die als Ziele beschriebenen Maßnahmen nicht immer wirtschaftlich
darstellen lassen und auch nicht auf die Wirtschaftlichkeit reduziert werden
sollten, muss auch darüber nachgedacht werden, ob ein Klimaschutzkonzept im
Ausschuss für Haushalt und Finanzen richtig angesiedelt ist. Zuständig müsste
eigentlich der Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt und
Feuerschutz sein.
Es
bleibt noch festzustellen, dass bei einem Defizit im Ergebnishaushalt von über
2 Mio. € und einem Defizit im Finanzhaushalt von über 1,4 Mio. € kein Raum für
große (freiwillige) defizitäre Maßnahmen bleibt. Neben betriebswirtschaftlich
auskömmlichen Maßnahmen gibt es aber auch die Möglichkeit, mit kleineren
Aktionen wie z.B. der “Blömen Püütje” Zeichen zu setzen.
Da
ein eigenes Produkt “Klimaschutz” nicht sinnvoll ist, schlägt die Verwaltung
vor, den Antrag abzulehnen.
Sollte
die Politik zu dem Ergebnis kommen, ein Klimaschutzkonzept erstellen zu wollen,
müsste ein entsprechender (Änderungs-)Antrag gestellt und beschlossen werden.
Dann sollte der Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt und
Feuerschutz als zuständiger Ausschuss festgelegt werden.
Der
Ausschussvorsitzende trägt den Antrag der Fraktion Wiesmoorer Bündnis auf
Wunsch des Antragstellers vor. Danach trägt die Verwaltung den Sachverhalt laut
Vorlage vor.
Ein
Ausschussmitglied sieht den Klimaschutz in vielen Bereichen als erfüllt an und
stellt die Frage, ob man den Zeitgeist Klimaschutz folgen sollte.
Ein
Teil des Ausschusses findet das Thema eine sehr gute Sache, aber aus der
Klimaschutz ist eine übergeordnete Angelegenheit und kann nicht als Produkt
angenommen werden. Zum Beispiel gehören Klimaschutzmaßnahmen bei der KGS zur
KGS und nicht zu einem Produkt Klimaschutz. Die Thematik Klimaschutz ist sehr
wichtig und sollte in allen Bereichen betrachtet werden.
Ausschussmitglied
Elke Bauer stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass das Thema Klimaschutz in
die Fraktionen verwiesen wird, da es ein ernstes und wichtiges Thema ist.
Gleichzeitig soll festgelegt werden, dass dieses Thema bis 2021 mit Leben
gefüllt wird. Diesem Antrag wird mit einer Nein-Stimme und acht Ja-Stimmen
zugestimmt.
Der BGM teilt mit, dass über den eigentlichen Antrag der WB somit nicht mehr abgestimmt werden muss. Da der Antragsteller jedoch auf eine Beschlussfassung besteht, wird der eigentliche Antrag mit einer Ja-Stimme, einer Enthaltung und sieben Nein-Stimmen abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: