Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Der Antragsteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Es wird beantragt, ein Produkt “Klimaschutz” in den Haushalt aufzunehmen. Die zur Erreichung der beantragten Ziele erforderlichen Maßnahmen müssten sich jedoch auf den gesamten Haushalt verteilen. Ein eigenes Produkt ist deshalb nicht sinnvoll.

 

Um die aufgeführten und weitere Ziele dennoch zu verfolgen, könnte über ein Klimaschutzkonzept oder etwas Ähnliches diskutiert werden. In diesem Konzept könnten Ziele festgelegt werden. Dies gilt ebenso über die Form der Überprüfung der Zielerreichung und die ständige Weiterentwicklung des Konzeptes.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass einige der als Ziele beschriebenen Maßnahmen auch jetzt schon vorhanden sind. Beispielhaft aufgeführt seien: ein Elektroauto und ein Hybridauto als Dienstwagen, verschiedene Photovoltaikanlagen, die Klärschlammvererdungsanlage, das Blockheizkraftwerk im Hallenbad, die Gestaltungsvorschriften für Vorgärten in B-Plänen (Baumanpflanzungen und Steinbeete), die Blühwiesen und nicht zuletzt die Ermöglichung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet teilweise auch auf städtischen Grundstücken durch die Änderung der Bauleitplanung.

 

Da sich die als Ziele beschriebenen Maßnahmen nicht immer wirtschaftlich darstellen lassen und auch nicht auf die Wirtschaftlichkeit reduziert werden sollten, muss auch darüber nachgedacht werden, ob ein Klimaschutzkonzept im Ausschuss für Haushalt und Finanzen richtig angesiedelt ist. Zuständig müsste eigentlich der Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt und Feuerschutz sein.

 

Es bleibt noch festzustellen, dass bei einem Defizit im Ergebnishaushalt von über 2 Mio. € und einem Defizit im Finanzhaushalt von über 1,4 Mio. € kein Raum für große (freiwillige) defizitäre Maßnahmen bleibt. Neben betriebswirtschaftlich auskömmlichen Maßnahmen gibt es aber auch die Möglichkeit, mit kleineren Aktionen wie z.B. der “Blömen Püütje” Zeichen zu setzen.

 

Da ein eigenes Produkt “Klimaschutz” nicht sinnvoll ist, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.

 

Sollte die Politik zu dem Ergebnis kommen, ein Klimaschutzkonzept erstellen zu wollen, müsste ein entsprechender (Änderungs-)Antrag gestellt und beschlossen werden. Dann sollte der Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt und Feuerschutz als zuständiger Ausschuss festgelegt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende trägt den Antrag der Fraktion Wiesmoorer Bündnis auf Wunsch des Antragstellers vor. Danach trägt die Verwaltung den Sachverhalt laut Vorlage vor.

 

Ein Ausschussmitglied sieht den Klimaschutz in vielen Bereichen als erfüllt an und stellt die Frage, ob man den Zeitgeist Klimaschutz folgen sollte.

 

Ein Teil des Ausschusses findet das Thema eine sehr gute Sache, aber aus der Klimaschutz ist eine übergeordnete Angelegenheit und kann nicht als Produkt angenommen werden. Zum Beispiel gehören Klimaschutzmaßnahmen bei der KGS zur KGS und nicht zu einem Produkt Klimaschutz. Die Thematik Klimaschutz ist sehr wichtig und sollte in allen Bereichen betrachtet werden.

Ausschussmitglied Elke Bauer stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass das Thema Klimaschutz in die Fraktionen verwiesen wird, da es ein ernstes und wichtiges Thema ist. Gleichzeitig soll festgelegt werden, dass dieses Thema bis 2021 mit Leben gefüllt wird. Diesem Antrag wird mit einer Nein-Stimme und acht Ja-Stimmen zugestimmt.

 

Der BGM teilt mit, dass über den eigentlichen Antrag der WB somit nicht mehr abgestimmt werden muss. Da der Antragsteller jedoch auf eine Beschlussfassung besteht, wird der eigentliche Antrag mit einer Ja-Stimme, einer Enthaltung und sieben Nein-Stimmen abgelehnt.    


Abstimmungsergebnis: