Sitzung: 20.02.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/026/2020
Beschlussvorschlag:
Zu a): Die Niederschrift über die
am 15.10.2019 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der
Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen sind dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu b): Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch
die Verwaltung ausführlich erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
sind dieser Ratsvorlage/VA - Vorlage als Anlage beigefügt und werden
Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.
Zu c): Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der öffentlichen
Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten
sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in
der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser
Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen
Niederschriften.
Zu d): Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I 2017 Seite
3634), des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds.
Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBL. S. 309) und des § 84 der Nds. Bauordnung
vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2019
(Nds. GVBl. S 88), sollte der Rat / VA der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan C
15 bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den
örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschließen. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen sind zur
Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
17.06.2019 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan in
einem 54. Änderungsverfahren zu ändern und den Bebauungsplan C 15 aufzustellen.
Beide Planungen dienen der Entwicklung weiterer Flächen für den Wohnungsbau in
zentralörtlicher Lage. Die einzelnen Plangebiete des Flächennutzungsplanes und
des Bebauungsplanes sind identisch und liegen
nordöstlich der Kreisstraße 105 – Neuer Weg zwischen den Siedlungsgebieten
Wacholderstraße im Südosten und Am Wildbach im Nordwesten. Nordöstlich grenzt
der Landschaftspark an die Planungsfläche heran. Auf die anliegenden Unterlagen
wird verwiesen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,05 ha, an
Nettowohnbauland verbleiben ca. 5,48 ha. Im Plangebiet können ca. 60 Bauplätze
geschaffen werden. Im Plangebiet werden ein Allgemeines Wohngebiet in
eingeschossiger abweichender Bauweise, Verkehrsflächen, Wasserflächen und
Grünflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan C 15 enthält örtliche
Bauvorschriften und textliche Festsetzungen. Im Änderungsbereich des
Flächennutzungsplanes werden eine Wohnbaufläche und eine Grünfläche dargestellt.
Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung
vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan,
Planentwurf B-Plan, Umweltbericht, Begründung zum F-Plan und zum B-Plan,
Schalltechnische Stellungnahme, umweltrelevante Stellungnahmen) sind allen
Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen sind am 19.12.2019
in das Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt worden. Ebenfalls haben
alle im Rat vertretenen Fraktionen/Gruppen mit Schreiben vom 19.12.2019 eine
Ausfertigung der Planunterlagen in Papierform erhalten. Es wird um
Kenntnisnahme gebeten.
Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 55 Träger öffentlicher
Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 20.06.2018 mit Fristsetzung zum
31.07.2018 gehört. Eine Beschlussfassung im Rat/VA hierzu ist nicht
erforderlich. Die Eckdaten der frühzeitigen Anhörung wurden aber im
öffentlichen Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am
18.09.2019 und im Verwaltungsausschuss am 17.06.2019 vorgestellt.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 15.10.2019
im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren 10 Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Wiesmoor anwesend. Hier wurden verschiedene Standpunkte vorgetragen.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom
20.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020. 57 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden mit Schreiben vom 09.12.2019 über die Auslegung informiert.
Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4
Abs. 2 BauGB gebeten. Mehrere Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von drei Personen im
Rathaus eingesehen. Vier
Stellungnahmen/Einwendungen von dritter Seite liegen vor.
Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die
entsprechenden Beschlüsse erforderlich.
Der Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 5
erörtert.
Der Protokollführer verweist daher auf den Tagesordnungspunkt 5.
Der Vorsitzende Reder (CDU) lässt gemäß dem vorliegenden
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Der Empfehlungsbeschluss zum Bebauungsplan C15 ergeht mehrheitlich.
Abstimmungsergebnis: