Sitzung: 24.02.2020 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/023/2020
Beschlussvorschlag:
Für das betroffene Grundstück am Amaryllisweg erfolgt eine einjährige Verlängerung der Veränderungssperre.
Sachverhalt:
Die sich in Aufstellung befindende Werbeanlagengestaltungssatzung hat
derzeit noch nicht den Planungsstand erreicht, um in das förmliche
Beteiligungsverfahren gem. den Vorgaben des Baugesetzbuches eintreten zu
können. Die bestehende Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren
außer Kraft, das wäre am 01. März 2021. Ein Bauantrag auf Erstellung einer
großflächigen Werbeanlage im Bereich des Amaryllisweges (siehe Planauszug)
wurde gem. § 15 Absatz 1 BauGB zurückgestellt. Auf die Zweijahresfrist der
Veränderungssperre ist die Zurückstellungsfrist anzurechnen, so dass die
Veränderungssperre für den o.g. Bauantrag am 28.02.2020 ausläuft. Aufgrund der
bestehenden Rechtsvorschriften wäre diese Werbeanlage seitens des Landkreises
Aurich dann nach dem 28.02.2020 zu genehmigen. Um hier die angedachten Vorgaben
aus dem Entwurf der Werbeanlagengestaltungssatzung mit einfließen zu lassen,
müsste die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erfolgen. Es kann
jedoch derzeit nicht verlässlich gesagt werden, ob der Sicherungszweck
allgemein noch am 01. März 2021 besteht oder ob dann die Satzung bereits
Rechtswirksamkeit genießt.
Da die Sperre eigentlich noch ein Jahr läuft, erscheint ein jetziger
Verlängerungszeitpunkt eher früh zu sein. Um trotzdem das Sicherungsbedürfnis
für den o.g. Bauantrag zu erhalten, ist auch eine gezielte Veränderungssperre
(Individualsperre) gem. § 14 BauGB möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die
bestehende Veränderungssperre nicht allgemein um ein Jahr zu verlängern,
sondern nur für das betroffene Grundstück am Amaryllisweg eine einjährige
Verlängerung durchzuführen. Es handelt sich der Sache nach um den “teilweise
erneuten Beschluss einer Veränderungssperre” im Sinne des § 17 Absatz 3 BauGB.
BGM Völler nimmt ab 20:51 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: