Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Für das betroffene Grundstück am Amaryllisweg erfolgt eine einjährige Verlängerung der Veränderungssperre.


Sachverhalt:

 

Die sich in Aufstellung befindende Werbeanlagengestaltungssatzung hat derzeit noch nicht den Planungsstand erreicht, um in das förmliche Beteiligungsverfahren gem. den Vorgaben des Baugesetzbuches eintreten zu können. Die bestehende Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, das wäre am 01. März 2021. Ein Bauantrag auf Erstellung einer großflächigen Werbeanlage im Bereich des Amaryllisweges (siehe Planauszug) wurde gem. § 15 Absatz 1 BauGB zurückgestellt. Auf die Zweijahresfrist der Veränderungssperre ist die Zurückstellungsfrist anzurechnen, so dass die Veränderungssperre für den o.g. Bauantrag am 28.02.2020 ausläuft. Aufgrund der bestehenden Rechtsvorschriften wäre diese Werbeanlage seitens des Landkreises Aurich dann nach dem 28.02.2020 zu genehmigen. Um hier die angedachten Vorgaben aus dem Entwurf der Werbeanlagengestaltungssatzung mit einfließen zu lassen, müsste die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erfolgen. Es kann jedoch derzeit nicht verlässlich gesagt werden, ob der Sicherungszweck allgemein noch am 01. März 2021 besteht oder ob dann die Satzung bereits Rechtswirksamkeit genießt.

 

Da die Sperre eigentlich noch ein Jahr läuft, erscheint ein jetziger Verlängerungszeitpunkt eher früh zu sein. Um trotzdem das Sicherungsbedürfnis für den o.g. Bauantrag zu erhalten, ist auch eine gezielte Veränderungssperre (Individualsperre) gem. § 14 BauGB möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die bestehende Veränderungssperre nicht allgemein um ein Jahr zu verlängern, sondern nur für das betroffene Grundstück am Amaryllisweg eine einjährige Verlängerung durchzuführen. Es handelt sich der Sache nach um den “teilweise erneuten Beschluss einer Veränderungssperre” im Sinne des § 17 Absatz 3 BauGB.

 

BGM Völler nimmt ab 20:51 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: