Sitzung: 28.10.2014 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/212/2014
Sachverhalt:
Die Nds. Landesregierung beabsichtigt mit einer Änderung und
Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) die Ziele und Grundsätze der
Raumordnung zu aktualisieren. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen sind von der Aufstellung des LROP zu
unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das
Beteiligungsverfahren läuft derzeit und endet am 14.11.2014.
Aus den bekannten Gründen muss die Stadt Wiesmoor eine
Stellungnahme abgeben. Ein Entwurf hierzu wird seitens der Verwaltung
erarbeitet, auch unter Berücksichtigung der Anregungen aus der
interfraktionellen Sitzung am 23.10.2014 und aus der VA-Sitzung am 27.10.2014.
Herr Bohlen erläutert hierzu den von der Verwaltung erstellten Entwurf
unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Interfraktionellen Sitzung am
23.10.2014 und aus der VA-Sitzung vom 27.10.2014. Nach Einarbeitung weiterer
Anregungen aus dieser Sitzung beabsichtigt die Verwaltung, den Entwurf Ende der
Woche per Email an die Ratsmitglieder herauszugeben.
Auf Wunsch von Herrn Weiss wird die von der Verwaltung gefertigte
Stellungnahme per Beamer auf die Bildwand projiziert. Dadurch besteht die
Möglichkeit der Ausschussmitglieder und der anderen Anwesenden, den Text
mitzulesen.
Herr Bohlen erläutert, dass er zum Eingang der Stellungnahme zunächst mit
kurzen Worten die Stadt Wiesmoor vorstellt. Er geht auf die Einwohnerzahl, die
Fläche, die Geschichte, Arbeitsplätze und ähnlichem ein. Zum Abschnitt 2.1
„Entwicklung der Siedlungsstruktur“ wird in der Stellungnahme die sicherlich
richtigerweise Stärkung der zentralen Orte befürwortet, doch es dürfe dadurch
nicht zur Vernachlässigung der übrigen Ortsteile kommen. Baumöglichkeiten
müssen in den einzelnen Ortsteilen geschaffen werden, um die bestehende
Infrastruktur zu stützen und um zu vermeiden, dass der eigentliche Ortskern auf
Dauer ausblutet. Dazu gehöre sicherlich auch, so die Verwaltung weiter, dass
Neubaugebiete der Struktur des Ortskernes angepasst werden.
Zum Abschnitt 2.2 „Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte“
ist die Entwicklung Wiesmoors in Bezug auf den Einzelhandel in der
Stellungnahme angesprochen worden. Hier wurden überwiegend Textbausteine aus
dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Aurich vom
September 2014, der am 30.09.2014 vom Kreistag für das Beteiligungsverfahren
freigegeben wurde, verwendet. Der Entwurf sieht für Wiesmoor die Einstufung als
Grundzentrum mit der mittelzentralen Teilfunktion „Einzelhandel“ vor. Weiterhin
wurden Passagen aus der Stellungnahme zum Verflechtungsbereich des
Wiesmoorer Einzelhandels vom Büro Stadt-
und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH in Köln, vertreten durch Frau Sobotta,
verwendet. Danach umfasst das heutige Einzugsgebiet des Wiesmoorer
Einzelhandels ca. 44.000 Einwohner. Herr Bohlen erläutert weiter, dass aufgrund
der tatsächlichen Situation der aufgezeigten
positiven Entwicklung in wesentlichen kommunalen Bereichen, die Anerkennung
Wiesmoors als Mittelzentrum die logische Konsequenz zur weiteren gedeihlichen Entwicklung der Stadt sei. Es sollte
nunmehr endlich der Status quo Wiesmoors zum Anlass genommen werden und eine
zeitgemäße Aufstufung zum Mittelzentrum erfolgen. Es könne eigentlich zukünftig
nur die Aussage „Mittelzentrum Wiesmoor – der Realität angepasst“ zutreffen.
Soweit eine Aufstufung im Rahmen dieses Änderungsverfahrens nicht
berücksichtigt werden kann, was wahrscheinlich ist, so muss auf jeden Fall die
mittelzentrale Situation der Stadt in Bezug auf den Einzelhandel aus Sicht der
Raumordnung dokumentiert und festgeschrieben werden. Grundzentren müssten auch
daher zukünftig mittelzentrale Teilfunktionen zugewiesen werden können. Auf
Nachfrage macht die Verwaltung deutlich, dass man die raumordnerische
Dokumentation des derzeitigen Istzustandes im Bereich des Einzelhandels in
Wiesmoor als Minimalziel ansetze. Wie hier letztendlich die raumordnerischen
Bezeichnungen dafür lauten, sei im Moment zweitrangig. Weiterhin müsse man sich
im Klaren sein, dass Voraussetzung für eine entsprechende Aufstufung
letztendlich sei, dass die Entwicklung Wiesmoors dabei nicht zu Lasten der
benachbarten zentralen Orte erfolgen darf.
Aus der Mitte des Ausschusses wird deutlich gemacht, dass alleine schon das
Bildungsangebot in Wiesmoor dem eines Mittelzentrums entspreche. Weiterhin wird
ausgeführt, dass Wiesmoor im Bereich zwischen den Städten Wilhelmshaven und
Emden neben der Gemeinde Dornum am weitesten von einem Mittelzentrum bzw. einem
Oberzentrum entfernt liegt (über 20 km).
Anschließend fährt Herr Bohlen mit der Vorstellung des weiteren Inhalts der
Stellungnahme fort. Der Abschnitt 3.1.1 „Elemente und Funktionen des
landesweiten Freiraumverbundes, Bodenschutz“ beschäftigt sich mit den
Vorranggebieten für Torferhalt und Moorentwicklung. Auch hier sind die Ziele
der Regionalen Raumordnung von September 2014 mit Vorranggebieten
„Freiraumfunktionen“ und „Torferhalt und Moorentwicklung“ übernommen worden.
Auch wurde seitens der Verwaltung mit aufgenommen, dass die Stadt zusammen mit
allen betroffenen Akteuren (Einwohner, Landwirtschaft, Torfabbauunternehmer und
Naturschutz) ein umsetzbares Konzept entwickeln muss, damit alle Belange in
diesen Gebieten berücksichtigt werden. Hierzu wurde zwischenzeitlich ein
sogenannter Runder Tisch gegründet. Dieses Konzept habe Landwirtschaftsminister
Meyer bei seinem Besuch am 31.07.2014 hier in Wiesmoor ebenfalls gefordert.
Herr Weiss erläutert hierzu, dass man die Übernahme der Zielsetzungen der
Regionalplanung des Landkreises Aurich so übernehmen könne, aber dann bitte
ohne weitere Zusätze. Das Regionale Raumordnungsprogramm spreche nicht von der
Erarbeitung von einem weiteren Konzept.
Bei der weiteren Vorstellung des Inhalts der Stellungnahme wird das ehemalige
Rohstoffgewinnungsgebiet 26 zwischen Amselweg und Bentstreeker Straße
angesprochen. Hier muss gewährleistet sein, dass zumindest das sich im Abbau
befindliche Gebiet zwischen Amselweg und Drosselweg nicht als Vorranggebiet
„Torferhalt und Moorentwicklung“ festgesetzt wird. Weiterhin sollten die
Möglichkeiten für Gewerbeansiedlungen nördlich der Bentstreeker Straße - K150
-, wie bereits in der Stellungnahme zur ursprünglichen Bodenabbaugenehmigung
mit aufgeführt, offengehalten werden. Weiterhin werden die festgesetzten
Vorranggebiete an der Gemeindegrenze zu Uplengen nicht befürwortet. Hier könne
zu gegebener Zeit eine Gewerbegebietsentwicklung in westliche Richtung
umgesetzt werden. Weiterhin gäbe es Denkanstöße aus der SPD Fraktion, in diesem
Bereich ein neues Umspannwerk zu errichten.
Weiterhin wird noch kurz auf die Vorranggebiete Biotopverbund sowie auf einen
zusätzlichen LKW-Verkehr aus dem Standort Tiefwasserhafen Wilhelmshaven
eingegangen.
Ausschussmitglied Weiss macht deutlich, dass mit dieser Änderung des
Landesraumordnungsprogrammes die Zukunft Wiesmoors auf Spiel stehe.
Herr Schlösser bestätigt diese Aussage und bittet aufgrund der engen Zeitspanne
bis zur Abgabe der Stellungnahme um die Hinzuziehung eines Fachbüros. Eventuell
sollte in Hannover bezüglich einer Fristverlängerung angefragt werden. Eine
Stellungnahme müsse weiterhin auf jeden Fall vom Rat der Stadt beschlossen
werden.
Bürgermeister Meyer macht deutlich, dass die Notwenigkeit eines Ratsbeschlusses
zur Verabschiedung der Stellungnahme nicht bestehe. Die Verwaltung müsste
nunmehr die Eckdaten sammeln, was in der Stellungnahme mit aufgeführt werden
soll.
Herr Weiss macht vehement deutlich, dass die Stellungnahme in einer öffentlichen
Sitzung vom Rat verabschiedet werden müsste.
Aus der Ausschussmitte wird eine Fristverlängerung abgelehnt, mit dem Büro Dr.
Jansen aus Köln vertreten durch Frau Sobotta und dem Raumplaner Herrn de Vries
vom Landkreis Aurich sei ausgezeichnetes Fachpersonal zur Unterstützung der
Verwaltung vorhanden. Zum anderen müsste der finanzielle Aspekt bei Beteiligung
weiterer Fachbüros betrachtet werden.
Auf Nachfrage von Herrn Weiss, wie der weitere Zeitplan bis zur Verabschiedung
der Stellungnahme sei, antwortet die Verwaltung, dass man nunmehr aus den
Fraktionen weitere Daten für die Stellungnahme erwarte. In der laut
Sitzungskalender terminierten VA-Sitzung am 10.11.2014 sollte dann die
Stellungnahme beschlossen werden. Stv. Vorsitzender Reder bittet die Verwaltung
um Prüfung ob eine abschließende Beschlussfassung im Rat erfoderlich ist. Nach
erneuter Diskussion über die weitere Vorgehensweise lässt er zu diesem Punkt
abstimmen.
Mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme kommt man zu dem Ergebnis, dass die Fraktionen
der Verwaltung weitere Eckdaten zutragen sollten und dass die Stellungnahme in
der VA-Sitzung am 10.11.2014 verabschiedet werden sollte. Weiterhin gilt der
oben formulierte Prüfauftrag für die Verwaltung.
Da keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen, schließt der stv. Vorsitzende Reder die Aussprache.
Abstimmungsergebnis: