Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Die Nds. Landesregierung beabsichtigt mit einer Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu aktualisieren. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind von der Aufstellung des LROP zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren läuft derzeit und endet am 14.11.2014.

 

Aus den bekannten Gründen muss die Stadt Wiesmoor eine Stellungnahme abgeben. Ein Entwurf hierzu wird seitens der Verwaltung erarbeitet, auch unter Berücksichtigung der Anregungen aus der interfraktionellen Sitzung am 23.10.2014 und aus der VA-Sitzung am 27.10.2014.

 

Herr Bohlen erläutert hierzu den von der Verwaltung erstellten Entwurf unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Interfraktionellen Sitzung am 23.10.2014 und aus der VA-Sitzung vom 27.10.2014. Nach Einarbeitung weiterer Anregungen aus dieser Sitzung beabsichtigt die Verwaltung, den Entwurf Ende der Woche per Email an die Ratsmitglieder herauszugeben.

Auf Wunsch von Herrn Weiss wird die von der Verwaltung gefertigte Stellungnahme per Beamer auf die Bildwand projiziert. Dadurch besteht die Möglichkeit der Ausschussmitglieder und der anderen Anwesenden, den Text mitzulesen.


Herr Bohlen erläutert, dass er zum Eingang der Stellungnahme zunächst mit kurzen Worten die Stadt Wiesmoor vorstellt. Er geht auf die Einwohnerzahl, die Fläche, die Geschichte, Arbeitsplätze und ähnlichem ein. Zum Abschnitt 2.1 „Entwicklung der Siedlungsstruktur“ wird in der Stellungnahme die sicherlich richtigerweise Stärkung der zentralen Orte befürwortet, doch es dürfe dadurch nicht zur Vernachlässigung der übrigen Ortsteile kommen. Baumöglichkeiten müssen in den einzelnen Ortsteilen geschaffen werden, um die bestehende Infrastruktur zu stützen und um zu vermeiden, dass der eigentliche Ortskern auf Dauer ausblutet. Dazu gehöre sicherlich auch, so die Verwaltung weiter, dass Neubaugebiete der Struktur des Ortskernes angepasst werden.

Zum Abschnitt 2.2 „Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte“ ist die Entwicklung Wiesmoors in Bezug auf den Einzelhandel in der Stellungnahme angesprochen worden. Hier wurden überwiegend Textbausteine aus dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Aurich vom September 2014, der am 30.09.2014 vom Kreistag für das Beteiligungsverfahren freigegeben wurde, verwendet. Der Entwurf sieht für Wiesmoor die Einstufung als Grundzentrum mit der mittelzentralen Teilfunktion „Einzelhandel“ vor. Weiterhin wurden Passagen aus der Stellungnahme zum Verflechtungsbereich des Wiesmoorer  Einzelhandels vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH in Köln, vertreten durch Frau Sobotta, verwendet. Danach umfasst das heutige Einzugsgebiet des Wiesmoorer Einzelhandels ca. 44.000 Einwohner. Herr Bohlen erläutert weiter, dass aufgrund der tatsächlichen Situation der aufgezeigten positiven Entwicklung in wesentlichen kommunalen Bereichen, die Anerkennung Wiesmoors als Mittelzentrum die logische Konsequenz zur weiteren gedeihlichen Entwicklung der Stadt sei. Es sollte nunmehr endlich der Status quo Wiesmoors zum Anlass genommen werden und eine zeitgemäße Aufstufung zum Mittelzentrum erfolgen. Es könne eigentlich zukünftig nur die Aussage „Mittelzentrum Wiesmoor – der Realität angepasst“ zutreffen.

Soweit eine Aufstufung im Rahmen dieses Änderungsverfahrens nicht berücksichtigt werden kann, was wahrscheinlich ist, so muss auf jeden Fall die mittelzentrale Situation der Stadt in Bezug auf den Einzelhandel aus Sicht der Raumordnung dokumentiert und festgeschrieben werden. Grundzentren müssten auch daher zukünftig mittelzentrale Teilfunktionen zugewiesen werden können. Auf Nachfrage macht die Verwaltung deutlich, dass man die raumordnerische Dokumentation des derzeitigen Istzustandes im Bereich des Einzelhandels in Wiesmoor als Minimalziel ansetze. Wie hier letztendlich die raumordnerischen Bezeichnungen dafür lauten, sei im Moment zweitrangig. Weiterhin müsse man sich im Klaren sein, dass Voraussetzung für eine entsprechende Aufstufung letztendlich sei, dass die Entwicklung Wiesmoors dabei nicht zu Lasten der benachbarten zentralen Orte erfolgen darf.

Aus der Mitte des Ausschusses wird deutlich gemacht, dass alleine schon das Bildungsangebot in Wiesmoor dem eines Mittelzentrums entspreche. Weiterhin wird ausgeführt, dass Wiesmoor im Bereich zwischen den Städten Wilhelmshaven und Emden neben der Gemeinde Dornum am weitesten von einem Mittelzentrum bzw. einem Oberzentrum entfernt liegt (über 20 km).

Anschließend fährt Herr Bohlen mit der Vorstellung des weiteren Inhalts der Stellungnahme fort. Der Abschnitt 3.1.1 „Elemente und Funktionen des landesweiten Freiraumverbundes, Bodenschutz“ beschäftigt sich mit den Vorranggebieten für Torferhalt und Moorentwicklung. Auch hier sind die Ziele der Regionalen Raumordnung von September 2014 mit Vorranggebieten „Freiraumfunktionen“ und „Torferhalt und Moorentwicklung“ übernommen worden. Auch wurde seitens der Verwaltung mit aufgenommen, dass die Stadt zusammen mit allen betroffenen Akteuren (Einwohner, Landwirtschaft, Torfabbauunternehmer und Naturschutz) ein umsetzbares Konzept entwickeln muss, damit alle Belange in diesen Gebieten berücksichtigt werden. Hierzu wurde zwischenzeitlich ein sogenannter Runder Tisch gegründet. Dieses Konzept habe Landwirtschaftsminister Meyer bei seinem Besuch am 31.07.2014 hier in Wiesmoor ebenfalls gefordert.

Herr Weiss erläutert hierzu, dass man die Übernahme der Zielsetzungen der Regionalplanung des Landkreises Aurich so übernehmen könne, aber dann bitte ohne weitere Zusätze. Das Regionale Raumordnungsprogramm spreche nicht von der Erarbeitung von einem weiteren Konzept.

Bei der weiteren Vorstellung des Inhalts der Stellungnahme wird das ehemalige Rohstoffgewinnungsgebiet 26 zwischen Amselweg und Bentstreeker Straße angesprochen. Hier muss gewährleistet sein, dass zumindest das sich im Abbau befindliche Gebiet zwischen Amselweg und Drosselweg nicht als Vorranggebiet „Torferhalt und Moorentwicklung“ festgesetzt wird. Weiterhin sollten die Möglichkeiten für Gewerbeansiedlungen nördlich der Bentstreeker Straße - K150 -, wie bereits in der Stellungnahme zur ursprünglichen Bodenabbaugenehmigung mit aufgeführt, offengehalten werden. Weiterhin werden die festgesetzten Vorranggebiete an der Gemeindegrenze zu Uplengen nicht befürwortet. Hier könne zu gegebener Zeit eine Gewerbegebietsentwicklung in westliche Richtung umgesetzt werden. Weiterhin gäbe es Denkanstöße aus der SPD Fraktion, in diesem Bereich ein neues Umspannwerk zu errichten.

Weiterhin wird noch kurz auf die Vorranggebiete Biotopverbund sowie auf einen zusätzlichen LKW-Verkehr aus dem Standort Tiefwasserhafen Wilhelmshaven eingegangen.

Ausschussmitglied Weiss macht deutlich, dass mit dieser Änderung des Landesraumordnungsprogrammes die Zukunft Wiesmoors auf Spiel stehe.

Herr Schlösser bestätigt diese Aussage und bittet aufgrund der engen Zeitspanne bis zur Abgabe der Stellungnahme um die Hinzuziehung eines Fachbüros. Eventuell sollte in Hannover bezüglich einer Fristverlängerung angefragt werden. Eine Stellungnahme müsse weiterhin auf jeden Fall vom Rat der Stadt beschlossen werden.

Bürgermeister Meyer macht deutlich, dass die Notwenigkeit eines Ratsbeschlusses zur Verabschiedung der Stellungnahme nicht bestehe. Die Verwaltung müsste nunmehr die Eckdaten sammeln, was in der Stellungnahme mit aufgeführt werden soll.

Herr Weiss macht vehement deutlich, dass die Stellungnahme in einer öffentlichen Sitzung vom Rat verabschiedet werden müsste. 

Aus der Ausschussmitte wird eine Fristverlängerung abgelehnt, mit dem Büro Dr. Jansen aus Köln vertreten durch Frau Sobotta und dem Raumplaner Herrn de Vries vom Landkreis Aurich sei ausgezeichnetes Fachpersonal zur Unterstützung der Verwaltung vorhanden. Zum anderen müsste der finanzielle Aspekt bei Beteiligung weiterer Fachbüros betrachtet werden.

Auf Nachfrage von Herrn Weiss, wie der weitere Zeitplan bis zur Verabschiedung der Stellungnahme sei, antwortet die Verwaltung, dass man nunmehr aus den Fraktionen weitere Daten für die Stellungnahme erwarte. In der laut Sitzungskalender terminierten VA-Sitzung am 10.11.2014 sollte dann die Stellungnahme beschlossen werden. Stv. Vorsitzender Reder bittet die Verwaltung um Prüfung ob eine abschließende Beschlussfassung im Rat erfoderlich ist. Nach erneuter Diskussion über die weitere Vorgehensweise lässt er zu diesem Punkt abstimmen.

Mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme kommt man zu dem Ergebnis, dass die Fraktionen der Verwaltung weitere Eckdaten zutragen sollten und dass die Stellungnahme in der VA-Sitzung am 10.11.2014 verabschiedet werden sollte. Weiterhin gilt der oben formulierte Prüfauftrag für die Verwaltung.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen, schließt der stv. Vorsitzende Reder die Aussprache.  


Abstimmungsergebnis: