Sitzung: 27.05.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BV/093/2020
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und
wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von
der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und
wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl.I S.587) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBL. S. 309), sollte der FA / VA / Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan A 18 – Sportanlage Mullberg -, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit seiner Anlage sowie die Schalltechnische Stellungnahme sind zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
14.01.2020 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan A 18
aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 18
umfasst einen Bereich östlich des Birkhahnweges und nördlich des Waldweges bis
herangrenzend an die Straße „Zum Friedhof“. Das
Plangebiet beinhaltet die Sportanlagen des VfL Mullberg und hat eine Größe von
ca. 3,73 ha. Im Plangebiet werden u. a. eine Fläche für den Gemeinbedarf für
sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen festgesetzt. Der
Bebauungsplan dient in erster Linie der planungsrechtlichen Absicherung der
dortigen vorhandenen sportlichen Anlagen und ihrer bedarfsgerechten,
zweckgemäßen Weiterentwicklung. Der Bebauungsplan A 18 enthält textliche
Festsetzungen sowie Hinweise.
Da der Bebauungsplan der
Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Durch die geplante Aufstellung des
Bebauungsplanes wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu
beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss fasste in
seiner Sitzung am 14.01.2020 einen entsprechenden Auslegungsbeschluss gem. § 3
Absatz 2 BauGB. Der Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am
22.01.2020 mit der Thematik. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 11.03.2020 bis einschließlich 15.04.2020.
Im Zuge der Corona–Pandemie war
das Rathaus ab dem 16. März 2020 (Nachmittags) geschlossen. Im Aushangkasten am
Rathaus und an der Eingangstür zum Rathaus wurden zeitgleich Hinweise bezüglich
der Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ausgehängt, dahingehend, dass
eine tel. Kontaktaufnahme mit der Bauverwaltung bei Interesse einer
Einsichtnahme angeboten wurde. Dieses Angebot wurde nicht in Anspruch genommen.
59 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung
wurden 19 TöB vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich
berichtet. Von dritter Seite wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die
Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen
Auslegung (Satzungsentwurf und Begründungsentwurf sowie Schalltechnische
Stellungnahme) sind aus den Anlagen zur Vorlage ersichtlich. Die Fraktionen und
Gruppen haben mit Schreiben vom 04.03.2020 jeweils die ausgelegten Unterlagen
in Papierform erhalten.
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich.
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nach Vorlage en bloc einstimmig.
Abstimmungsergebnis: