Sitzung: 27.05.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BV/094/2020
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und
wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von
der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und
wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl.I S.587) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBL. S. 309), sollte der FA / VA / Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan D 4 – Oldenburger Straße / Parkstraße -, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit der Schalltechnischen Stellungnahme ist zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
11.06.2018 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan D 4
aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes D 4 umfasst
einen Bereich südöstlich der Hauptstraße (Grundstücke Sparkasse und Rathaus
sowie Johanniter-Unfall-Hilfe) und südwestlich der Oldenburger Straße ab
Kreuzung bis zur Grenze zwischen den Häusern Oldenburger Straße Nr. 18 und Nr. 20. Entlang der Oldenburger
Straße umfasst der Bebauungsplan die Grundstücke ab Einmündung Parkstraße bis
zur oben genannten Grenze in einer Tiefe von ca. 45 m. Die Verkehrsfläche
Parkstraße liegt noch innerhalb des Geltungsbereiches. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,4 ha. Im Plangebiet werden u. a.
ein dreigeschossiges Sondergebiet (für Rathaus und Sparkasse), zweigeschossige
Mischgebiete und Verkehrsflächen sowie der Erhalt von Bäumen festgesetzt. Der
Bebauungsplan D 4 enthält textliche Festsetzungen sowie Hinweise.
Da der Bebauungsplan der
Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Durch die geplante Aufstellung des
Bebauungsplanes wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu
beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
Die politischen Gremien haben sich
in der Vergangenheit mehrfach mit der Thematik beschäftigt. Die öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte nunmehr in der Zeit vom 05.02.2020 bis
einschließlich 09.03.2020.
57 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung
wurden von 17 TöB vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich
berichtet. Von dritter Seite wurden 2 Stellungnahmen abgegeben. Die Unterlagen
wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen
Auslegung (Satzungsentwurf und Begründungsentwurf sowie Schalltechnische
Stellungnahme) sind aus den Anlagen zur Vorlage ersichtlich. Die Fraktionen und
Gruppen haben mit Schreiben vom 04.02.2020 jeweils die ausgelegten Unterlagen
in Papierform erhalten.
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich.
Die Verwaltung stellt die
Planungen anhand von Planunterlagen per Beamer vor.
Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Fick-Tiggers, FDP/ödp wird seitens der Verwaltung zugesagt,
dass auch die Liste des Baumbestandes dem Protokoll beigefügt wird.
Nach eingehender Diskussion lässt der Ausschussvorsitzende Reder, CDU, über die Beschlussfassung zu den Punkten a), b) und c) en bloc abstimmen. Die Beschlussfassungen erfolgen einstimmig.
Abstimmungsergebnis: