Sitzung: 27.05.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BV/101/2020
Beschlussvorschlag:
Für die weitere Vorgehensweise ist ein Empfehlungsbeschluss sowohl für die 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wiesmoor als auch zur Aufstellung des Bebauungsplans D11 erforderlich. Die Planungskosten sind anteilig durch jeweiligen Grundstückseigentümer zu erstatten.
Sachverhalt:
Nachdem nunmehr der Planungsstand 05. April 2019 des Rahmenplanes für das
Gelände zwischen Hauptstraße und Oldenburger Straße in einem einstimmigen
Ratsbeschluss am 20.05.2019 bestätigt wurde, ist es jetzt erforderlich, in
einigen Teilbereichen in die konkrete Bauleitplanung einzusteigen. Hierzu
gehört unteranderem die Umsetzung eines weiteren Gewerbegebietes, da die noch
zur Verfügung stehenden gewerblichen Bauflächen im Gewerbegebiet Ilexstraße
langsam zur Neige gehen. Der Rahmenplan sieht u.a. gewerbliche Bauflächen auf
einer Fläche von ca. 12 ha im südlichen Bereich entlang der Oldenburger Straße
(L 12) und nördlich des Holunderweges bis herangrenzend an das jetzige
bestehende Gewerbegebiet D 1 vor. In diesem Gebiet sind ebenfalls ein Standort
für das aus dem Kreuzungsbereich B 436 / L 12 zu verlegende Umspannwerk sowie
eine Straßentrasse für eine zukünftige Südspange vorgesehen. Das ungefähre
Plangebiet ist aus der anliegenden Übersichtskarte 1 - 5000 ersichtlich. Um
hier ein Gewerbegebiet entwickeln zu können, ist die 57. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der
Kennziffer D 11 erforderlich.
Hierzu wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 17.06.2019
sowohl für die 57. Änderung des Flächennutzungsplans ein Änderungsbeschluss und
für den Bebauungsplan D11 Oldenburger Straße ein Aufstellungsbeschluss gemäß §
2 Abs. 1 BauGB erwirkt.
Ferner wurde die Thematik in der Sitzung dieses Ausschusses vom
18.09.2019 behandelt.
Der Rahmenplan mit Stand vom 05. April 2019 und eine Übersicht sind
dieser Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung stellt in der Sitzung die Planungsabsichten und Entwürfe
zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplan D11 -
Oldenburger Straße vor und erläutert die Thematik anhand von Planunterlagen per
Beamer.
Es erfolgt eine ausgiebige Diskussion.
BGM Völler weist in diesem Zusammenhang abschließend darauf hin, dass der
Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern ist, dass die Planungskosten anteilig
durch den jeweiligen Grundstückseigentümer zu entrichten sind.
Die Abstimmung zu diesem geänderten Beschlussvorschlag erfolgt einstimmig.
Abstimmungsergebnis: