Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

 

Für die weitere Vorgehensweise ist ein Empfehlungsbeschluss sowohl für die 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wiesmoor als auch zur Aufstellung des Bebauungsplans D11 erforderlich. Die Planungskosten sind anteilig durch jeweiligen Grundstückseigentümer zu erstatten. 


Sachverhalt:

 

Nachdem nunmehr der Planungsstand 05. April 2019 des Rahmenplanes für das Gelände zwischen Hauptstraße und Oldenburger Straße in einem einstimmigen Ratsbeschluss am 20.05.2019 bestätigt wurde, ist es jetzt erforderlich, in einigen Teilbereichen in die konkrete Bauleitplanung einzusteigen. Hierzu gehört unteranderem die Umsetzung eines weiteren Gewerbegebietes, da die noch zur Verfügung stehenden gewerblichen Bauflächen im Gewerbegebiet Ilexstraße langsam zur Neige gehen. Der Rahmenplan sieht u.a. gewerbliche Bauflächen auf einer Fläche von ca. 12 ha im südlichen Bereich entlang der Oldenburger Straße (L 12) und nördlich des Holunderweges bis herangrenzend an das jetzige bestehende Gewerbegebiet D 1 vor. In diesem Gebiet sind ebenfalls ein Standort für das aus dem Kreuzungsbereich B 436 / L 12 zu verlegende Umspannwerk sowie eine Straßentrasse für eine zukünftige Südspange vorgesehen. Das ungefähre Plangebiet ist aus der anliegenden Übersichtskarte 1 - 5000 ersichtlich. Um hier ein Gewerbegebiet entwickeln zu können, ist die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Kennziffer D 11 erforderlich.

Hierzu wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 17.06.2019 sowohl für die 57. Änderung des Flächennutzungsplans ein Änderungsbeschluss und für den Bebauungsplan D11 Oldenburger Straße ein Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erwirkt.

Ferner wurde die Thematik in der Sitzung dieses Ausschusses vom 18.09.2019 behandelt.

Der Rahmenplan mit Stand vom 05. April 2019 und eine Übersicht sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung stellt in der Sitzung die Planungsabsichten und Entwürfe zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplan D11 - Oldenburger Straße vor und erläutert die Thematik anhand von Planunterlagen per Beamer.

 

Es erfolgt eine ausgiebige Diskussion.

 

BGM Völler weist in diesem Zusammenhang abschließend darauf hin, dass der Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern ist, dass die Planungskosten anteilig durch den jeweiligen Grundstückseigentümer zu entrichten sind.

 

Die Abstimmung zu diesem geänderten Beschlussvorschlag erfolgt einstimmig.   


Abstimmungsergebnis: