Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 26, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Die Verwaltung wird ggfs. Stellung dazu beziehen.

 

Der Antrag stand bereits auf der Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 19.11.2019. In der Sitzung wurde der Antrag vom Antragssteller zurückgestellt.

 

Der Ratsvorsitzende bittet den Antragssteller seinen Antrag einzubringen. Daraufhin wird der Antrag vom Antragssteller eingebracht und er bittet die Verwaltung zur Thematik Stellung zu beziehen.

 

BGM Völler weist daraufhin, dass Rat und Verwaltung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zusammenarbeiten. Dabei sind die jeweiligen Zuständigkeiten klar vorgegeben. Des Weiteren macht die Verwaltung nach wie vor das Angebot, dass die Ratsmitglieder bei Fragen zu Ausschreibungen jederzeit die jeweils zuständigen Mitarbeiter/-innen ansprechen können. Dass die Verwaltung in all den Punkten nicht rechtswidrig handelt, zeigen auch immer wieder die entsprechenden Mitteilungen der Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich.

 

Danach stellt Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, folgenden Antrag:

“Es wird jedem Ratsmitglied die Möglichkeit zur unkomplizierten Einsicht von Ausschreibungen und Abrechnungen sowie Teilnahme an Abnahmen ermöglicht.”

Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Antrag abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis;