Sitzung: 08.06.2020 Rat
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 26, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/240/2019/1
Sachverhalt:
Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen
und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.
Die
Verwaltung wird ggfs. Stellung dazu beziehen.
Der Antrag stand bereits auf der Tagesordnung für die Sitzung
des Rates am 19.11.2019. In der Sitzung wurde der Antrag vom Antragssteller
zurückgestellt.
Der Ratsvorsitzende bittet den
Antragssteller seinen Antrag einzubringen. Daraufhin wird der Antrag vom
Antragssteller eingebracht und er bittet die Verwaltung zur Thematik Stellung
zu beziehen.
BGM Völler weist daraufhin, dass
Rat und Verwaltung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zusammenarbeiten.
Dabei sind die jeweiligen Zuständigkeiten klar vorgegeben. Des Weiteren macht
die Verwaltung nach wie vor das Angebot, dass die Ratsmitglieder bei Fragen zu
Ausschreibungen jederzeit die jeweils zuständigen Mitarbeiter/-innen ansprechen
können. Dass die Verwaltung in all den Punkten nicht rechtswidrig handelt,
zeigen auch immer wieder die entsprechenden Mitteilungen der Kommunalaufsicht
des Landkreises Aurich.
Danach stellt Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, folgenden Antrag:
“Es wird jedem Ratsmitglied die Möglichkeit zur unkomplizierten Einsicht von
Ausschreibungen und Abrechnungen sowie Teilnahme an Abnahmen ermöglicht.”
Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über
den Antrag abstimmen.
Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis;