Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 14.01.2020 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan A 18 aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 18 umfasst einen Bereich östlich des Birkhahnweges und nördlich des Waldweges bis herangrenzend an die Straße „Zum Friedhof“. Das Plangebiet beinhaltet die Sportanlagen des VfL Mullberg und hat eine Größe von ca. 3,73 ha. Im Plangebiet werden u. a. eine Fläche für den Gemeinbedarf für sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen festgesetzt. Der Bebauungsplan dient in erster Linie der planungsrechtlichen Absicherung der dortigen vorhandenen sportlichen Anlagen und ihrer bedarfsgerechten, zweckgemäßen Weiterentwicklung. Der Bebauungsplan A 18 enthält textliche Festsetzungen sowie Hinweise.

 

Da der Bebauungsplan der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Durch die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 14.01.2020 einen entsprechenden Auslegungsbeschluss gem. § 3 Absatz 2 BauGB. Der Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 22.01.2020 mit der Thematik. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 11.03.2020 bis einschließlich 15.04.2020.

 

Im Zuge der Corona–Pandemie war das Rathaus ab dem 16. März 2020 (Nachmittags) geschlossen. Im Aushangkasten am Rathaus und an der Eingangstür zum Rathaus wurden zeitgleich Hinweise bezüglich der Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ausgehängt, dahingehend, dass eine tel. Kontaktaufnahme mit der Bauverwaltung bei Interesse einer Einsichtnahme angeboten wurde. Dieses Angebot wurde nicht in Anspruch genommen.

 

59 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden 19 TöB vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Satzungsentwurf und Begründungsentwurf sowie Schalltechnische Stellungnahme) sind aus den Anlagen zur Vorlage ersichtlich. Die Fraktionen und Gruppen haben mit Schreiben vom 04.03.2020 jeweils die ausgelegten Unterlagen in Papierform erhalten.

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl.I S.587) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBL. S. 309), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan A 18 – Sportanlage Mullberg -, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit seiner Anlage sowie die Schalltechnische Stellungnahme sind zur Kenntnis zu nehmen.

 

Ratsvorsitzender Grohn, SPD, verlässt um 21:24 Uhr den Sitzungssaal und übergibt den Vorsitz an den stv. Ratsvorsitzenden Friedhelm Jelken, CDU.

 

Annemarie Martens, CDU, verlässt um 21:27 Uhr den Sitzungssaal.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der stv. Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Zu a) Einstimmig (28 Ja-Stimmen) werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Zu b) Einstimmig (28 Ja-Stimmen) werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.

 

Zu c) Einstimmig (28 Ja-Stimmen) fasst der Rat den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. A 18 als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.


Abstimmungsergebnis: