Sitzung: 08.06.2020 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/094/2020
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
11.06.2018 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan D 4
aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes D 4 umfasst
einen Bereich südöstlich der Hauptstraße (Grundstücke Sparkasse und Rathaus
sowie Johanniter-Unfall-Hilfe) und südwestlich der Oldenburger Straße ab
Kreuzung bis zur Grenze zwischen den Häusern Oldenburger Straße Nr. 18 und Nr. 20. Entlang der Oldenburger
Straße umfasst der Bebauungsplan die Grundstücke ab Einmündung Parkstraße bis
zur oben genannten Grenze in einer Tiefe von ca. 45 m. Die Verkehrsfläche
Parkstraße liegt noch innerhalb des Geltungsbereiches. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,4 ha. Im Plangebiet werden u. a.
ein dreigeschossiges Sondergebiet (für Rathaus und Sparkasse), zweigeschossige
Mischgebiete und Verkehrsflächen sowie der Erhalt von Bäumen festgesetzt. Der
Bebauungsplan D 4 enthält textliche Festsetzungen sowie Hinweise.
Da der Bebauungsplan der
Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Durch die geplante Aufstellung des
Bebauungsplanes wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu
beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
Die politischen Gremien haben sich
in der Vergangenheit mehrfach mit der Thematik beschäftigt. Die öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte nunmehr in der Zeit vom 05.02.2020 bis
einschließlich 09.03.2020.
57 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung
wurden von 17 TöB vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich
berichtet. Von dritter Seite wurden 2 Stellungnahmen abgegeben. Die Unterlagen
wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen
Auslegung (Satzungsentwurf und Begründungsentwurf sowie Schalltechnische
Stellungnahme) sind aus den Anlagen zur Vorlage ersichtlich. Die Fraktionen und
Gruppen haben mit Schreiben vom 04.02.2020 jeweils die ausgelegten Unterlagen
in Papierform erhalten.
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung
ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von
der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und
wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 27.03.2020 (BGBl.I S.587) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes
vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBL. S. 309), sollte der Rat
der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan D 4 – Oldenburger Straße / Parkstraße -,
bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den
Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die
Begründung mit der Schalltechnischen Stellungnahme ist zur Kenntnis zu nehmen.
Um 21:29 Uhr nimmt Jens Peter Grohn, SPD, wieder an der Sitzung
teil und übernimmt zeitgleich auch den Vorsitz der Stadtratssitzung.
Annemarie Martens, CDU, betritt um 21:31 Uhr den
Sitzungssaal. Zeitgleich verlässt Jens Amelsberg, CDU, den Sitzungssaal.
Marion Fick-Tiggers, FDP/ödp, stellt einen Antrag auf
Nichtbefassung. Dieser wird damit begründet, dass der Wiesmoorer Politik eine
Auflistung der im Geltungsbereich zu schützenden Bäume nicht vorliegt.
Der Antrag auf Nichtbefassung wird vom Rat mit 4 Ja-Stimmen, 25
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.
Hinweis der
Protokollführerin:
Die Auflistung der im Geltungsbereich zu schützenden Bäume
ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Um 21:35 betritt Jens Amelsberg, CDU, wieder den
Sitzungssaal.
Danach entsteht innerhalb des Rates eine
Diskussion über die Festsetzung im Bebauungsplan in Bezug auf etwaige
Nachpflanzungen von Bäumen und deren Stammumfang im Plangebiet, wenn diese
ersetzt werden müssen.
Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über
den Beschlussvorschlag abstimmen.
Zu a) Mit 26 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu b): Mit 26 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen wurden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von
dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu c): Mit 26 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen fasst der Rat den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. D 4 als Satzung
gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung beträgt die maximale
Dauer einer Sitzung 2,5 Stunden. Diese kann durch 2/3 Mehrheit aufgehoben
werden. Der Ratsvorsitzende lässt über die Fortsetzung der Sitzung abstimmen.
Die Fortsetzung der Ratssitzung wird mit 24 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
und 1 Enthaltung beschlossen.
Danach stellt Ratsmitglied Marion Fick-Tiggers, FDP/ödp, den Antrag auf
kurze Sitzungsunterbrechung.
Der Antrag auf Sitzungsunterbrechung
wird mit 21 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Der Ratsvorsitzende unterbricht die Sitzung um 22:05 Uhr für eine fünfminütige
Pause.
Um 22:10 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: