Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Der Ratsvorsitzende möchte darauf hinweisen, dass bei einer gewünschten Erörterung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens die Nichtöffentlichkeit herzustellen ist, da dann berechtigte Interessen der einzelnen Bewerberinnen (persönlicher Lebensbereich und Eignung) betroffen sind.

 

Die Verwaltung ist über den Antrag in der Form verwundert, da dem Antragssteller die Gesamtthematik durchaus bekannt sein dürfte. So wurde in den VA-Sitzungen am 09.03.2020 und 18.05.2020 ausführlich über das gesamte Besetzungsverfahren berichtet, bei dem auch jeweils der Antragssteller zugegen war.

 

Die Verwaltung verweist zur Vorbereitung auf die Thematik auf die Vorlagen des VA´s BV/036/2020 und BV/036/2020/1.

 

Ewa Gall, SPD, verlässt aufgrund eines Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG um 19:46 Uhr die Sitzung.

 

Der Ratsvorsitzende bittet den Antragssteller, seinen Antrag einzubringen. Daraufhin wird der Antrag vom Antragssteller eingebracht.

 

Die Verwaltung nimmt unter TOP 7.2 Stellung zu dem Antrag.


Abstimmungsergebnis: