Sachverhalt:
Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen
und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.
Der Ratsvorsitzende möchte darauf hinweisen, dass bei einer
gewünschten Erörterung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens die
Nichtöffentlichkeit herzustellen ist, da dann berechtigte Interessen der
einzelnen Bewerberinnen (persönlicher Lebensbereich und Eignung) betroffen
sind.
Die Verwaltung ist über den Antrag in der Form verwundert, da
dem Antragssteller die Gesamtthematik durchaus bekannt sein dürfte. So wurde in
den VA-Sitzungen am 09.03.2020 und 18.05.2020 ausführlich über das gesamte
Besetzungsverfahren berichtet, bei dem auch jeweils der Antragssteller zugegen
war.
Die Verwaltung verweist zur Vorbereitung auf die Thematik auf
die Vorlagen des VA´s BV/036/2020
und BV/036/2020/1.
Ewa Gall, SPD, verlässt aufgrund eines Mitwirkungsverbotes
gem. § 41 NKomVG um 19:46 Uhr die Sitzung.
Der Ratsvorsitzende bittet den
Antragssteller, seinen Antrag einzubringen. Daraufhin wird der Antrag vom
Antragssteller eingebracht.
Die Verwaltung nimmt unter TOP 7.2 Stellung zu dem Antrag.
Abstimmungsergebnis: