Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass bei einer gewünschten Erörterung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens die Nichtöffentlichkeit herzustellen ist, da dann berechtigte Interessen der einzelnen Bewerberinnen (persönlicher Lebensbereich und Eignung) betroffen sind.

 

Weiterhin ist die Verwaltung über den Antrag in der Form verwundert, da dem Antragssteller die Gesamtthematik durchaus bekannt sein dürfte. So wurde in den VA-Sitzungen am 09.03.2020 und 18.05.2020 ausführlich über das gesamte Besetzungsverfahren berichtet, bei dem auch jeweils der Antragssteller zugegen war.

 

Zu den Aufgaben, Befugnissen und Beteiligungsrechten einer Gleichstellungsbeauftragten verweist die Verwaltung auf die der Vorlage beiliegenden Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Wiesmoor.

 

Die Verwaltung verweist zudem zur Vorbereitung auf die Thematik auf die Vorlagen des VA´s BV/036/2020 und BV/036/2020/1.

 

Der Ratsvorsitzende bittet den Antragssteller, seinen Antrag einzubringen. Daraufhin wird der Antrag vom Antragssteller eingebracht. Die Verwaltung nimmt zum TOP 7.1 und TOP 7.2 Stellung und geht nochmal auf das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren ein, soweit es die öffentliche Sitzung zulässt.

 

Da keine weiteren Anmerkungen vorliegen, werden die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.2 von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: