Sachverhalt:
Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen
und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.
Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass bei einer
gewünschten Erörterung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens die
Nichtöffentlichkeit herzustellen ist, da dann berechtigte Interessen der
einzelnen Bewerberinnen (persönlicher Lebensbereich und Eignung) betroffen
sind.
Weiterhin ist die Verwaltung über den Antrag in der Form
verwundert, da dem Antragssteller die Gesamtthematik durchaus bekannt sein
dürfte. So wurde in den VA-Sitzungen am 09.03.2020 und 18.05.2020 ausführlich
über das gesamte Besetzungsverfahren berichtet, bei dem auch jeweils der
Antragssteller zugegen war.
Zu den Aufgaben, Befugnissen und Beteiligungsrechten einer
Gleichstellungsbeauftragten verweist die Verwaltung auf die der Vorlage
beiliegenden Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten
der Stadt Wiesmoor.
Die Verwaltung verweist zudem zur Vorbereitung auf die
Thematik auf die Vorlagen des VA´s BV/036/2020
und BV/036/2020/1.
Der Ratsvorsitzende bittet den
Antragssteller, seinen Antrag einzubringen. Daraufhin wird der Antrag vom
Antragssteller eingebracht. Die Verwaltung nimmt zum TOP 7.1 und TOP 7.2 Stellung
und
geht nochmal auf das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren ein, soweit es die
öffentliche Sitzung zulässt.
Da keine weiteren Anmerkungen vorliegen, werden die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.2 von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: