Sachverhalt:
Die Fraktion Wiesmoorer Bündnis – WB hat diesen Tagesordnungspunkt
beantragt. Sie bittet darum, über Inhalt und Auswirkungen der vom Bürgermeister
erlassenen Haushaltssperre zu berichten.
Zunächst sollte der Antragstellerin die Gelegenheit gegeben werden, den
Antrag einzubringen und zu begründen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Hinsichtlich des Inhalts der Haushaltssperre wird auf die Vorlage
IV/125/2020 zum TOP 5.4 der Sitzung des Ausschusses vom 23.06.2020 verwiesen.
Zur Auswirkung der Haushaltssperre:
Zum Zeitpunkt des Erlasses der Haushaltssperre sollte verhindert werden,
dass Ausgaben getätigt werden, die unter der nicht absehbaren finanziellen
Entwicklung in diesem Haushaltsjahr vielleicht nicht vorgenommen werden können
oder sollen. Von Anfang an war die Sperre vor allem als Verschiebung der
Auftragsvergaben gedacht. Außerdem sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
für die besondere finanzielle Situation angesichts der Coronakrise
sensibilisiert werden.
Zur Beschlussfassung:
Rechtsgrundlage für die haushaltswirtschaftliche Sperre ist § 32 KomHKVO.
Die Zuständigkeit für den Erlass dieser Sperre und deren Aufhebung obliegt
allein dem Bürgermeister. Eine Beschlussfassung durch die Vertretung ist also
nicht zulässig.
Der Antrag der Fraktion WB vom 14.05.2020 hat sich durch den TOP 5.5 erledigt.
Abstimmungsergebnis: