Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Wiesmoor wird beschlossen.  


Sachverhalt:

 

Die Hundesteuersatzung soll im § 5 Absatz 1 - Steuerbefreiung - geändert werden.

Anlass ist ein Antrag auf Befreiung eines Rettungshundes von der Hundesteuer. Die Befreiung von Sanitäts- und Rettungshunden von der Hundesteuer ist in vielen Hundesteuersatzungen anderer Kommunen zu finden.

 

Bei der Gelegenheit soll der Text für die Befreiung von Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, angepasst werden.

 

Die Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Wiesmoor und die bisherige Hundesteuersatzung sind als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung trägt gemäß Beschlussvorlage vor.

 

Aus der Ausschussmitte wird angemerkt, ob nicht auf Antrag für Hunde, wie z.B. Polizeihunde und Zollhunde unter dem § Steuerbefreiung mit aufgenommen werden sollten.

 

Der Beschlussvorschlag ergeht einstimmig.  


Abstimmungsergebnis: