Sitzung: 23.06.2020 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: IV/122/2020
Sachverhalt:
Es wird auf die Anlage verwiesen.
Die anliegend beigefügte Tabelle enthält die Zahlen der aktuell
übersandten betriebswirtschaftlichen Auswertung und umfasst das Ergebnis des
ersten Quartals des Jahres 2020.
Gemäß dieser Übersicht betragen die kumulierten Umsatzerlöse für die
ersten drei Monate insgesamt 449.043,87 €. Die betrieblichen Kosten dagegen
belaufen sich derzeit auf einen Betrag in Höhe von 415.184,08 €. Bei der
Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen ergibt sich daraus momentan ein
Überschuss in Höhe von 33.859,79 €.
Ein Vergleich zum Zwischenergebnis des ersten Quartals 2019 zeigt
deutlich, dass die Umsatzerlöse bis zum jetzigen Zeitpunkt um rund 40.000,00 €
höher ausfallen.
Trotz des derzeitigen guten Zwischenergebnisses werden sich die Zahlen im
Laufe der nächsten Wochen noch relativieren. Aufgrund der momentan besonderen
Personalsituation wurden in den ersten Monaten des Jahres nur sehr wenige
Urlaubstage durch die Mitarbeiter in Anspruch genommen. Ebenso wenig wurden in
demselben Zeitraum Überstunden abgebaut, sodass es diesbezüglich kaum
Umsatzeinbußen zu verzeichnen gab.
Für die nächsten Monate bleibt es allerdings abzuwarten, wie sich das
Ergebnis angesichts der allgemein schwierigen Lage weiterentwickeln wird.
Außergewöhnliche Belastungen werden in den nächsten Monaten nicht
erwartet, sodass zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor das Ziel angestrebt wird,
ein Gesamtergebnis entsprechend der Angaben aus dem Wirtschaftsplan 2020 zu
erreichen.
Der Baubetriebshofleiter Johann Burlager trägt anhand der Vorlage den
Vierteljahresbericht über die Entwicklung des Baubetriebshofes vor.
Aus der Ausschussmitte wird die Nachfrage gestellt, warum ein Minusbetrag
bei den Bestandsveränderungen für Erzeugnisse in der Auflistung aufgeführt ist.
Der Baubetriebshofleiter sagt die Beantwortung mit dem Protokoll zu.
Anmerkung
des Protokollführers:
Der Baubetriebshofleiter hat folgende Erläuterung eingereicht:
Als Anlage zu dem Bericht ist eine Tabelle mit den aktuell übermittelten
Zahlen der betriebswirtschaftlichen Auswertung beigefügt. Diese Tabelle enthält
u. a. das Jahresergebnis des Wirtschaftsjahres 2019.
In dieser Spalte ist der Posten „Bestandsveränderung Erzeugnisse“
enthalten, der die Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und
unfertigen Leistungen darstellt. Diese Buchungen ergeben sich aus Maßnahmen,
die zum Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht abgeschlossen sind.
Beispielsweise werden Honorare für die Leistungen des Betriebsleiters im
Rahmen von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen am Ende eines Geschäftsjahres für ein
noch nicht abgeschlossenes Projekt eingebucht. Die Einnahmen hieraus sind
sozusagen als „vorzeitige“ Erlöse in dem laufenden Geschäftsjahr anzusehen.
Diese ergeben dann die besagte Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen.
Im darauffolgenden Geschäftsjahr wird die Einnahme nach Fertigstellung
der Baumaßnahme entsprechend aufgelöst, was dann die Verminderung des Bestandes
zur Folge hat.
Abstimmungsergebnis: