Beginn der Einwohnerfragestunde: 17.44 Uhr

 

  1. Ein Einwohner erkundigt sich, ob ein Privathund mit Begleithundeprüfung, welche sehr kostenintensiv ist, ebenfalls von der Hundesteuer befreit werden kann. Eine Begleithundeprüfung besagt, dass der Hund nur auf seinen Besitzer hört und von keiner anderen Person abgelenkt werden kann.

 

                Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass dieses zurzeit nicht möglich           ist und dass die Befreiung nur für Hunde gilt, die ihren Dienst für den                Menschen tun.

 

  1. Ein Einwohner erkundigt sich, ob der Prüfungsnachweis, der grundsätzlich nur zwei Jahre gilt, auch alle zwei Jahre neu vorgelegt werden muss oder ob ein einmaliger Nachweis für eine dauerhafte Steuerbefreiung ausreicht. Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass der Nachweis alle zwei Jahre vorgelegt werden muss. Dieses ist evtl. noch einmal zu prüfen.

 

  1. Ein Einwohner erkundigt sich, ob auch Jagdhunde, wie in einigen anderen Kommunen, befreit werden können. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass dieses zurzeit nicht vorgesehen ist.

 

  1. Ein Einwohner erkundigt sich, ob nicht aufgrund von geringen Einkommen eine Steuerbefreiung ausgesprochen werden kann. Dieses ist nicht vorgesehen, da aus Sicht der Verwaltung der Unterhalt eines Hundes kostenintensiver ist als die Steuer.

 

Nach zweimaliger Nachfrage schließt der Ausschussvorsitzende die Einwohnerfragestunde um 17.50 Uhr.

 

Dann schließt er die Sitzung um 17.51 Uhr.