Sachverhalt:
Nach § 81 NKomVG hat der
Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter den Diensteid zu leisten. Die Abnahme
des Diensteides ist durch eine ehrenamtliche Stellvertreterin oder einen
ehrenamtlichen Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten vorzunehmen.
Die Vereidigung ist in einer
Niederschrift festzuhalten.
Vereidigung nach § 47 Abs.
1 NBG
Der Beamte hat folgenden
Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung
und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die
Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
Die Vereidigung des BGM Friedrich Völler wird durch den ehrenamtlichen stv. BGM Friedhelm Jelken vorgenommen. Die Vereidigung wurde in einer Niederschrift festgehalten.