Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 81 NKomVG hat der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter den Diensteid zu leisten. Die Abnahme des Diensteides ist durch eine ehrenamtliche Stellvertreterin oder einen ehrenamtlichen Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten vorzunehmen.

 

Die Vereidigung ist in einer Niederschrift festzuhalten.

 

Vereidigung nach § 47 Abs. 1 NBG

 

Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:

 

"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

 

Der Eid kann auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

 

Die Vereidigung des BGM Friedrich Völler wird durch den ehrenamtlichen stv. BGM Friedhelm Jelken vorgenommen. Die Vereidigung wurde in einer Niederschrift festgehalten.