Beschlussvorschlag:

 

Die aktuelle Situation wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung ist nicht erforderlich.


Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Ausschuss sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass der Fachausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur thematisch für den Gleichstellungsplan gem. § 15 Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz (NGG) nicht zuständig ist.

 

Da der Antragssteller die Angelegenheit zur Beratung auch für den Verwaltungsausschuss und den Rat der Stadt Wiesmoor beantragt hat, sollte der Antrag zuständigkeitshalber auch an diese Gremien verwiesen werden.

 

Soweit die ursprüngliche Vorlage.

 

Der Fachausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur hat den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 24.06.2020 an den Verwaltungsausschuss und den Rat verwiesen.

 

Während der Einbringung des Antrags in den Fachausschuss wurde deutlich, dass es dem Antragsteller nicht um den Gleichstellungsplan geht, sondern um die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, also um die Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Wiesmoor. Diese Satzung ist dieser Vorlage beigefügt. Sie trat bereits zum 01.01.2016 in Kraft und verweist auf die § 9 Absatz 2 bis 6 NKomVG und § 8 Absatz 2 Sätze 3 bis 5 NKomVG. Diese Paragrafen sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Hinsichtlich der Vertretung ist in § 8 Absatz 2 Satz 3 NKomVG geregelt, dass der Verwaltungsausschuss eine ständige Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten bestellen kann, aber nicht muss.

 

Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 5 NKomVG in Verbindung mit § 4 der Satzung soll der Verwaltungsausschuss eine andere Beschäftigte mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen, wenn die Gleichstellungsbeauftragte voraussichtlich länger als sechs Wochen an der Ausübung ihres Amtes gehindert ist.

 

Derzeit besteht also weder die Notwendigkeit, die Satzung zu ändern, noch die Stellvertretung zu regeln.  

 

Der Antrag wird durch die Antragstellerin eingebracht. Den Ausführungen ist zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung Wiesmoor bislang geltende Gesetze vom Land Niedersachsen nicht beachtet und bis heute noch keinen Gleichstellungsplan aufgestellt hat.

 

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es richtig ist, dass die Stadtverwaltung Wiesmoor bislang nicht im Besitz eines Gleichstellungsplanes ist. Hintergrund hierfür ist, dass die Verwaltung bislang der rechtlichen Auffassung war, dass die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gleichstellungsplanes aufgrund der Größe der Stadtverwaltung nicht notwendig ist. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich sowie dem Städte- und Gemeindebund hat man sich davon überzeugen lassen, dass diese Notwendigkeit auch für die Stadt Wiesmoor besteht. Der Gleichstellungsplan ist bereits in Arbeit und wird von der Verwaltung bis zum Jahresende in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Wiesmoor aufgestellt.

 

Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, verlässt die Ratssitzung um 20.53 Uhr. Um 20.57 Uhr kehrt er wieder zurück.

 

Innerhalb des Rates entsteht eine ausführliche Diskussion darüber, dass die Verwaltung bislang der rechtlichen Verpflichtung zur Aufstellung eines Gleichstellungsplanes nicht nachgekommen ist. Von der Verwaltung wird auch nochmals deutlich gemacht, dass es trotz des Fehlens eines Gleichstellungsplanes bei der Stadt Wiesmoor kein Gleichstellungsproblem gibt.

 

Um 21.00 Uhr verlässt Ratsmitglied Ingo Lenz, CDU, die Sitzung und kehrt um 21:03 Uhr wieder zurück.

 

Nach ausführlicher Aussprache wird der Tagesordnungspunkt vom Rat zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis: