Beschlussvorschlag:
Die aktuelle Situation wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung ist nicht erforderlich.
Sachverhalt:
Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen
und zu begründen, warum der Ausschuss sich mit der Angelegenheit befassen soll.
Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass der
Fachausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur thematisch für den
Gleichstellungsplan gem. § 15 Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz (NGG)
nicht zuständig ist.
Da der Antragssteller die Angelegenheit zur Beratung auch für
den Verwaltungsausschuss und den Rat der Stadt Wiesmoor beantragt hat, sollte
der Antrag zuständigkeitshalber auch an diese Gremien verwiesen werden.
Soweit die ursprüngliche Vorlage.
Der Fachausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und
Kultur hat den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 24.06.2020 an den Verwaltungsausschuss
und den Rat verwiesen.
Während der Einbringung des Antrags in den Fachausschuss
wurde deutlich, dass es dem Antragsteller nicht um den Gleichstellungsplan
geht, sondern um die Rechtsgrundlage für die Arbeit der
Gleichstellungsbeauftragten, also um die Satzung über die Rechtsstellung der
Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Wiesmoor. Diese Satzung ist dieser
Vorlage beigefügt. Sie trat bereits zum 01.01.2016 in Kraft und verweist auf
die § 9 Absatz 2 bis 6 NKomVG und § 8 Absatz 2 Sätze 3 bis 5 NKomVG. Diese
Paragrafen sind ebenfalls als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der Vertretung ist in § 8 Absatz 2 Satz 3 NKomVG
geregelt, dass der Verwaltungsausschuss eine ständige Stellvertreterin der
Gleichstellungsbeauftragten bestellen kann, aber nicht muss.
Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 5 NKomVG in Verbindung mit § 4 der
Satzung soll der Verwaltungsausschuss eine andere Beschäftigte mit der
Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen, wenn die Gleichstellungsbeauftragte
voraussichtlich länger als sechs Wochen an der Ausübung ihres Amtes gehindert
ist.
Derzeit besteht also weder die Notwendigkeit, die Satzung zu
ändern, noch die Stellvertretung zu regeln.
Der Antrag wird durch die Antragstellerin eingebracht. Den
Ausführungen ist zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung Wiesmoor bislang
geltende Gesetze vom Land Niedersachsen nicht beachtet und bis heute noch
keinen Gleichstellungsplan aufgestellt hat.
Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es richtig
ist, dass die Stadtverwaltung Wiesmoor bislang nicht im Besitz eines
Gleichstellungsplanes ist. Hintergrund hierfür ist, dass die Verwaltung bislang
der rechtlichen Auffassung war, dass die Verpflichtung zur Aufstellung eines
Gleichstellungsplanes aufgrund der Größe der Stadtverwaltung nicht notwendig
ist. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich sowie dem
Städte- und Gemeindebund hat man sich davon überzeugen lassen, dass diese
Notwendigkeit auch für die Stadt Wiesmoor besteht. Der Gleichstellungsplan ist
bereits in Arbeit und wird von der Verwaltung bis zum Jahresende in
Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Wiesmoor
aufgestellt.
Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, verlässt die Ratssitzung um
20.53 Uhr. Um 20.57 Uhr kehrt er wieder zurück.
Innerhalb des Rates entsteht eine ausführliche Diskussion
darüber, dass die Verwaltung bislang der rechtlichen Verpflichtung zur
Aufstellung eines Gleichstellungsplanes nicht nachgekommen ist. Von der
Verwaltung wird auch nochmals deutlich gemacht, dass es trotz des Fehlens eines
Gleichstellungsplanes bei der Stadt Wiesmoor kein Gleichstellungsproblem gibt.
Um 21.00 Uhr verlässt Ratsmitglied Ingo Lenz, CDU, die
Sitzung und kehrt um 21:03 Uhr wieder zurück.
Nach ausführlicher Aussprache wird der Tagesordnungspunkt vom
Rat zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: