Sachverhalt:
In finanzieller Hinsicht war und ist die Coronapandemie ein
vorherrschendes Thema. Die Verwaltung hat sich schon frühzeitig Gedanken über
die möglichen finanziellen Folgen der Pandemie gemacht.
Der Haushalt 2020 ist inzwischen genehmigt worden und am 25.03.2020 in
Kraft getreten. Danach werden üblicherweise die schon vorbereiteten Aufträge
erteilt, bzw. Ausschreibungen getätigt.
Die zu erwartenden Einbußen durch die Coronapandemie und den damit
verbundenen Stillstand in vielen Bereichen waren zu diesem Zeitpunkt überhaupt
nicht absehbar. Sozusagen als “Notbremse” hat der Bürgermeister am 24.03.2020
eine Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 32 KomHKVO mit folgendem Text
erlassen:
“hiermit
ergeht trotz Haushaltsgenehmigung mit sofortiger Wirkung bis zunächst zum 30.
April folgende Dienstanweisung:
Es wird
eine Haushaltssperre verhängt, nur mehr folgende Ausgaben sind erlaubt:
-
Ausgaben zur reibungslosen
Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in allen Bereichen einschließlich
notwendiger Reparaturaufträge
-
Ausgaben, bei denen eine
vertragliche Bindung besteht
-
Ausgaben für Projekte und
Bauvorhaben, die beendet werden müssen, oder wo eine zeitliche Vorgabe besteht,
weil z.B. Förderanträge bewilligt wurden.
Sollte noch
aus anderen Gründen eine Freigabe von Mitteln erforderlich sein, so ist über
den 1. Stadtrat oder über mich eine Genehmigung einzuholen.
Alle neuen
Maßnahmen und die zusätzlichen Personaleinstellungen (Ausnahme:
Friedhofsmitarbeiter) sind damit zunächst „auf Eis gelegt“, können aber
vorbereitet werden.”
Diese Haushaltssperre hat er am 27.04.2020 mit folgendem Text verlängert:
“Hiermit
wird die bestehende Haushaltssperre bis zum 29. Mai verlängert.
Folgende
Ausgaben sind erlaubt:
-
Ausgaben zur reibungslaufen Aufrechterhaltung
des Geschäftsbetriebs in allen Bereichen einschließlich notwendiger
Reparaturaufträge
-
Ausgaben Hygieneartikel o.ä.
im Rahmen der Coronakrise
-
Ausgaben, bei denen eine
vertragliche Bindung besteht
-
Ausgaben für Projekte und
Bauvorhaben, die beendet werden müssen, oder wo eine zeitliche Vorgabe besteht,
weil z.B. Förderanträge bewilligt wurden.
Ich weise
darauf hin, dass ich mit der verhängten Haushaltssperre die Ausgaben im Blick
behalten möchte. Sollte eine Freigabe von Mitteln erforderlich sein, so ist
über den 1. Stadtrat oder über mich eine Genehmigung einzuholen.”
Die Haushaltssperre wurde am 28.05.2020 mit folgendem Text aufgehoben:
“…Bis auf
weiteres gilt, dass Ausgaben, Aufträge, Beschaffungen, Ausschreibungen
daraufhin geprüft werden sollen, ob sie wirklich notwendig sind.
Beabsichtigte
Ausschreibungen sind weiterhin vorher mit mir oder Jens Brooksiek abzusprechen.
Die
generelle Haushaltssperre wird hiermit aufgehoben.”
Die Aufhebung der Haushaltssperre war deshalb möglich, weil das erwartete
Defizit im Ergebnishaushalt durch die Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre
abgedeckt werden kann und die festgesetzte und genehmigte Grenze der
Liquiditätskredite voraussichtlich nicht erreicht wird.
Über diese Haushaltssperre und deren Aufhebung wird der Rat hiermit gemäß
§ 32 KomHKVO unterrichtet.
In der VA-Sitzung am 18.05.2020 wurde berichtet, dass die
Einnahmeminderungen bei den Steuern für Wiesmoor laut der Steuerschätzung ca.
1,37 Mio. € betragen würden.
Unter Berücksichtigung des geschätzten Steuerrückgangs für Kommunen durch
den Bund in Höhe von 11,5 % hätte dieses folgende Auswirkungen für die Stadt
Wiesmoor:
Gewerbesteuer minus
350.000,00 €
Einkommensteuer minus
690.000,00 €
Umsatzsteuer minus
180.000,00 €
Vergnügungssteuer minus
150.000,00 €.
Diese Größenordnung wurde durch die regionalisierten Zahlen bestätigt.
Die Verwaltung hofft aber noch auf zusätzliche Einnahmen bei einigen
Steuerarten, so dass das Defizit gegenüber dem Haushaltsplan ca. 1 - 1,1 Mio. €
betragen könnte. Die Prognosen der Steuerschätzer für die Folgejahre sind eher
schlechter als besser.
Von der Verwaltung wird die Vorlage über die Haushaltssperre und deren
Aufhebung gem. § 32 KomHKVO verlesen.
Ohne weitere Aussprache wird die Unterrichtung vom Rat zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: