Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In finanzieller Hinsicht war und ist die Coronapandemie ein vorherrschendes Thema. Die Verwaltung hat sich schon frühzeitig Gedanken über die möglichen finanziellen Folgen der Pandemie gemacht.

 

Der Haushalt 2020 ist inzwischen genehmigt worden und am 25.03.2020 in Kraft getreten. Danach werden üblicherweise die schon vorbereiteten Aufträge erteilt, bzw. Ausschreibungen getätigt.

 

Die zu erwartenden Einbußen durch die Coronapandemie und den damit verbundenen Stillstand in vielen Bereichen waren zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht absehbar. Sozusagen als “Notbremse” hat der Bürgermeister am 24.03.2020 eine Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 32 KomHKVO mit folgendem Text erlassen:

 

“hiermit ergeht trotz Haushaltsgenehmigung mit sofortiger Wirkung bis zunächst zum 30. April folgende Dienstanweisung:

 

Es wird eine Haushaltssperre verhängt, nur mehr folgende Ausgaben sind erlaubt:

 

-       Ausgaben zur reibungslosen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in allen Bereichen einschließlich notwendiger Reparaturaufträge

-       Ausgaben, bei denen eine vertragliche Bindung besteht

-       Ausgaben für Projekte und Bauvorhaben, die beendet werden müssen, oder wo eine zeitliche Vorgabe besteht, weil z.B. Förderanträge bewilligt wurden.

 

Sollte noch aus anderen Gründen eine Freigabe von Mitteln erforderlich sein, so ist über den 1. Stadtrat oder über mich eine Genehmigung einzuholen.

 

Alle neuen Maßnahmen und die zusätzlichen Personaleinstellungen (Ausnahme: Friedhofsmitarbeiter) sind damit zunächst „auf Eis gelegt“, können aber vorbereitet werden.”

 

Diese Haushaltssperre hat er am 27.04.2020 mit folgendem Text verlängert:

 

“Hiermit wird die bestehende Haushaltssperre bis zum 29. Mai verlängert.

 

Folgende Ausgaben sind erlaubt:

 

-       Ausgaben zur reibungslaufen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in allen Bereichen einschließlich notwendiger Reparaturaufträge

-       Ausgaben Hygieneartikel o.ä. im Rahmen der Coronakrise

-       Ausgaben, bei denen eine vertragliche Bindung besteht

-       Ausgaben für Projekte und Bauvorhaben, die beendet werden müssen, oder wo eine zeitliche Vorgabe besteht, weil z.B. Förderanträge bewilligt wurden.

 

Ich weise darauf hin, dass ich mit der verhängten Haushaltssperre die Ausgaben im Blick behalten möchte. Sollte eine Freigabe von Mitteln erforderlich sein, so ist über den 1. Stadtrat oder über mich eine Genehmigung einzuholen.”

 

Die Haushaltssperre wurde am 28.05.2020 mit folgendem Text aufgehoben:

 

“…Bis auf weiteres gilt, dass Ausgaben, Aufträge, Beschaffungen, Ausschreibungen daraufhin geprüft werden sollen, ob sie wirklich notwendig sind.

 

Beabsichtigte Ausschreibungen sind weiterhin vorher mit mir oder Jens Brooksiek abzusprechen.

 

Die generelle Haushaltssperre wird hiermit aufgehoben.”

 

Die Aufhebung der Haushaltssperre war deshalb möglich, weil das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt durch die Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre abgedeckt werden kann und die festgesetzte und genehmigte Grenze der Liquiditätskredite voraussichtlich nicht erreicht wird.

 

Über diese Haushaltssperre und deren Aufhebung wird der Rat hiermit gemäß § 32 KomHKVO unterrichtet.

 

In der VA-Sitzung am 18.05.2020 wurde berichtet, dass die Einnahmeminderungen bei den Steuern für Wiesmoor laut der Steuerschätzung ca. 1,37 Mio. € betragen würden.

 

Unter Berücksichtigung des geschätzten Steuerrückgangs für Kommunen durch den Bund in Höhe von 11,5 % hätte dieses folgende Auswirkungen für die Stadt Wiesmoor:

 

Gewerbesteuer                   minus 350.000,00 €

Einkommensteuer              minus 690.000,00 €

Umsatzsteuer                       minus 180.000,00 €

Vergnügungssteuer            minus 150.000,00 €.

 

Diese Größenordnung wurde durch die regionalisierten Zahlen bestätigt. Die Verwaltung hofft aber noch auf zusätzliche Einnahmen bei einigen Steuerarten, so dass das Defizit gegenüber dem Haushaltsplan ca. 1 - 1,1 Mio. € betragen könnte. Die Prognosen der Steuerschätzer für die Folgejahre sind eher schlechter als besser.

 

Von der Verwaltung wird die Vorlage über die Haushaltssperre und deren Aufhebung gem. § 32 KomHKVO verlesen.

 

Ohne weitere Aussprache wird die Unterrichtung vom Rat zur Kenntnis genommen.  


Abstimmungsergebnis: