Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Wiesmoor wird beschlossen.  


Sachverhalt:

 

Die Hundesteuersatzung soll im § 5 Absatz 1 - Steuerbefreiung - geändert werden.

Anlass ist ein Antrag auf Befreiung eines Rettungshundes von der Hundesteuer. Die Befreiung von Sanitäts- und Rettungshunden von der Hundesteuer ist in vielen Hundesteuersatzungen anderer Kommunen zu finden.

 

Bei der Gelegenheit soll der Text für die Befreiung von Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, angepasst werden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 23.06.2020 wurde angeregt, die Befreiung nur befristet auszusprechen, weil die Prüfungen jährlich bzw. zweijährlich wiederholt werden müssen. Dieser Punkt wurde inzwischen von der Verwaltung geprüft und sollte mit in die Satzung aufgenommen werden.

 

In der Sitzung wurde ebenfalls vorgeschlagen, für die Steuerbefreiung die Begriffe Sanitäts- und Rettungshunde durch den Begriff Einsatzhunde zu ersetzen. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, es bei den Begriffen Sanitäts- und Rettungshunde zu belassen.

Auch § 5 Absatz 1 Nr. 4 sollte in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung bleiben.

 

Ein Änderungsvorschlag der Gruppe FDP / ödp ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Die nach der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen noch einmal geänderte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Wiesmoor und die bisherige Hundesteuersatzung sind ebenfalls als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.  


Abstimmungsergebnis: