Sitzung: 08.09.2020 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/112/2020/1
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Wiesmoor wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Hundesteuersatzung soll im § 5 Absatz 1 - Steuerbefreiung - geändert
werden.
Anlass ist ein Antrag auf Befreiung eines Rettungshundes von der
Hundesteuer. Die Befreiung von Sanitäts- und Rettungshunden von der Hundesteuer
ist in vielen Hundesteuersatzungen anderer Kommunen zu finden.
Bei der Gelegenheit soll der Text für die Befreiung von Hunden, die zum
Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich
sind, angepasst werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 23.06.2020
wurde angeregt, die Befreiung nur befristet auszusprechen, weil die Prüfungen
jährlich bzw. zweijährlich wiederholt werden müssen. Dieser Punkt wurde
inzwischen von der Verwaltung geprüft und sollte mit in die Satzung aufgenommen
werden.
In der Sitzung wurde ebenfalls vorgeschlagen, für die Steuerbefreiung die
Begriffe Sanitäts- und Rettungshunde durch den Begriff Einsatzhunde zu
ersetzen. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, es bei den Begriffen
Sanitäts- und Rettungshunde zu belassen.
Auch § 5 Absatz 1 Nr. 4 sollte in der von der Verwaltung vorgeschlagenen
Fassung bleiben.
Ein Änderungsvorschlag der Gruppe FDP / ödp ist als Anlage zur Vorlage
beigefügt.
Die nach der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen noch
einmal geänderte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Wiesmoor
und die bisherige Hundesteuersatzung sind ebenfalls als Anlage zur Vorlage
beigefügt.
Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: