Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Zur Kenntnisnahme.


Sachverhalt:

 

Der Antrag der Gruppe FDP/ödp vom 05.07.2020 bezieht sich auf die geplante Resterschließung des Gewerbegebietes Hopelser Weg in Wiesederfehn.

Die zu erschließende Teilfläche des Gewerbegebietes Hopelser Weg liegt im Geltungsbereich des rechtkräftigen Bebauungsplans A6 2. Änderung der Stadt Wiesmoor aus dem Jahre 2010. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 15.09.2010. Ein Auszug der 2. Änderung des Bebauungsplanes A6 liegt als Anlage bei.

 

Die Resterschließung soll erfolgen, da der Stadt Wiesmoor Anfragen zum Kauf von Gewerbeflächen vorliegen, sie derzeit jedoch kaum mehr über Gewerbeflächen zur Veräußerung verfügt. Nur so kann weiteren Firmen die gewerbliche Ansiedlung in Wiesmoor ermöglicht werden.

 

Zwischenzeitlich ist durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor am 13.07.2020 zur Resterschließung eine Auftragsvergabe beschlossen worden.

 

Der Antragsteller möge seinen Antrag in der Sitzung erläutern.

 

Der Antragsteller erhält das Wort und gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum sich dieser Ausschuss mit der Angelegenheit nochmals befassen soll. Der Antrag wird durch die Antragstellerin eingebracht und begründet. Die Verwaltung erläutert hierzu nochmals die Vorlage aus Sicht der Wirtschaftsförderung.

 

Es entsteht eine rege Diskussion, da zu diesem TOP in der Ratssitzung vor zwei Tagen ein entsprechender Beschluss gefasst wurde. Ausschussmitglied Johann Kruse, SPD, möchte wissen, was hier und heute dazu nochmals abgefragt wird. Er weist nochmals auf den vorgenannten Ratsbeschluss hin und bittet, diesen zu akzeptieren.  


Abstimmungsergebnis: