Sitzung: 10.09.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: BV/169/2020
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, für die Siedlung „Am Rathaus“ eine Erhaltungssatzung zu erlassen und hierfür die Empfehlung für einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag der Gruppe FDP/ödp hinsichtlich einer
möglichen Veränderungssperre und Gestaltungssatzung für die Siedlung „Am
Rathaus“ vor. Dieser Antrag wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 27.05.2020 beraten. Hier wurde
der Beschluss gefasst, nach dem die Verwaltung einen Vorschlag zur
Gestaltungssatzung zu einer der nächsten Sitzungen dieses Ausschusses
erarbeitet und zeitgleich parallel eine Beratung in den Fraktionen erfolgt.
Seitens der Verwaltung wurde daraufhin eine Recherche bezüglich eines
sinnvollen Inhaltes einer möglichen Gestaltungssatzung durchgeführt, u.a. durch
ein intensives Erfahrungsaustauschgespräch mit dem Baudezernat des Landkreises
Aurich. Hier wurde vom Landkreis Aurich der Hinweis auf eine interessante
weitere Alternative der Regulierung gegeben, der Erhaltungssatzung gem. § 172
BauGB.
Die Erhaltungssatzung ermächtigt dabei die Behörde(n), die Zulässigkeit
eines Rückbaus (Abbruchs) oder der Nutzungsänderung baulicher Anlagen kraft
Satzung von der Zustimmung des zuständigen Organs der Kommune abhängig zu
machen, während bei der Gestaltungssatzung hingegen der Erlass der der Satzung
von vornherein Einschränkungen privater Eigentumsbefugnisse zur Folge hat. Der
wesentliche Unterschied zur Gestaltungssatzung besteht also darin, dass sich
die Erhaltungssatzung erst in dem Moment auf die Privatperson auswirkt, in dem
Genehmigungsanträge gestellt werden. Die weiteren Unterschiede zwischen
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sind in der Anlage tabellarisch dargestellt
und werden von der Verwaltung in der Sitzung ergänzend erläutert.
Fachbereichsleiter Beekmann erläuert die Vorlage und stellt die aus
Sicht der Verwaltung bessere Alternative der Erhaltungssatzung vor.
Ausschussmitglied Marion Fick-Tiggers, FDP/ödp, schlägt vor, heute
keinen Beschluss darüber zu fassen, ob eine Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung
erlassen werden soll. Hierüber lässt der Ausschussvorsitzende Reder, CDU,
abstimmen.
Das Abstimmungsergebnis hierzu lautet: Ja: 1 Stimmen, Nein: 8 Stimmen.
Nach eingehender Diskussion wird aus der Mitte des Ausschusses der
Vorschlag gemacht, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ändern,
dass die Verwaltung zunächst einen Satzungsentwurf für eine Erhaltungssatzung
erarbeitet, hierfür jedoch noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst wird.
Hierüber lässt der Ausschussvorsitzende Reder, CDU, abstimmen.
Abstimmungsergebnis: