Sitzung: 11.12.2014 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: BV/236/2014
Beschlussvorschlag:
Die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
in der Stadt Wiesmoor wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die
Abwasserbeseitigung wurde für die dezentrale Entsorgung neu organisiert. Der
bisherige Abfuhrvertrag ist ausgelaufen. Eine andere Firma hat den Zuschlag
bekommen. Außerdem wird das Abwasser nicht mehr nach Emden gefahren, sondern an
unserer eigenen Kläranlage angenommen.
Dies
hat zur Folge, dass die Gebühren neu berechnet werden müssen. Bisher wurde die
dezentrale Entsorgung für die abflusslosen Gruben pro cbm und die Entsorgung
für Kleinkläranlagen nach Einwohnergleichwerten (EWG) abgerechnet. Die
Abrechnung nach EWG ist schon länger nicht mehr zulässig. Die Abrechnung nach
abgefahrenen cbm ist ein genauerer Maßstab, als nach Personen abzurechnen.
Die
Gebühr für die abflusslosen Gruben und die Kleinkläranlagen betragen
einheitlich 25,96 € je abgefahrenen cbm. Die Zulage für Sonderfahrten beträgt
einheitlich 16,96 € je abgefahrenen cbm.
Weitere
Details und auch Vergleichsberechnungen ergeben sich aus der Anlage. Eine neue
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
in der Stadt Wiesmoor ist ebenfalls beigefügt.
Dem
Beschlussvorschlag wird ohne Aussprache einstimmig gefolgt.
BGM
Völler verlässt um 21.08 Uhr die Sitzung und ist um 21.10 Uhr zurück.
Abstimmungsergebnis: