Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Die Zusammenstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.  .


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin wird gebeten, ihren Antrag einzubringen und zu begründen.

 

Die Verwaltung verweist auf die Anlagen.

 

Ohne weitere Diskussion wird dem Beschlussvorschlag gefolgt.


Abstimmungsergebnis: