Beschlussvorschlag:
- Der Beschlussfassung im Umlaufverfahren
gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG wird zugestimmt.
Mit 27 Ja-Stimmen und 4
Nein-Stimmen beschlossen.
- Die Einrichtung eines zweiten Briefwahlbezirkes, die Festlegungen
zur Auszählung des Briefwahlergebnisses bei einer sich zuspitzenden
pandemischen Lage, die Neuordnung der Wahlbezirke und die Bestimmung neuer
Wahlräume werden beschlossen.
Mit 27 Ja- Stimmen und 4 Nein-Stimmen beschlossen.
Sachverhalt:
Aufgrund der Erfahrungen anlässlich der letzten Wahlen, der baulichen
Weiterentwicklung Wiesmoors und nicht zuletzt aufgrund der Corona-Situation
sind für die in diesem Jahr anstehenden Wahlen (Kommunal- und Bundestagswahlen)
formale Beschlüsse bezüglich der Einrichtung zusätzlicher Wahlbezirke, der
Änderung von Wahlräumen und der Bildung eines weiteren Briefwahlbezirkes bzw.
Regelungen zur Auszählung der Briefwahl allgemein nötig.
a)
Briefwahlbezirke, Auszählung der Briefwahl
Die Anzahl der Wählerinnen und
Wähler, welche ihre Stimme per Briefwahl abgeben, steigt in den zurückliegenden
Jahren kontinuierlich. Mit einem weiteren Anstieg ist nicht zuletzt aufgrund
der Coronasituation zu rechnen. Bislang gibt es lediglich einen gesamten
Briefwahlbezirk für Wiesmoor. Damit auch weiterhin der Zeitrahmen der
Feststellung der Wahlergebnisse aus der Briefwahl gewährleistet werden kann,
ist grundsätzlich die Bildung eines zweiten Briefwahlbezirkes für Wiesmoor
nötig. Der Briefwahlbezirk I umfasst das Gebiet westlich des
Nordgeorgsfehnkanals (Wahlbezirke 020, 021, 030, 040, 060, 070, 080, 090, 110),
während der Briefwahlbezirk II das Gebiet östlich des Nordgeorgsfehnkanals
(Wahlbezirke 010, 050, 051, 100, 101, 120, 130) umfasst.
Für den Fall, dass es die
Pandemische Lage im September erfordern sollte, ist darüber hinaus vorsorglich
der Beschluss zu fassen, die Briefwahlergebnisse bei Bedarf alternativ direkt
in den Wahlräumen der jeweiligen Wahlbezirke auszählen lassen zu können.
b)
Einrichtung zusätzlicher Wahlbezirke und Wahlräume
Aufgrund der allgemeinen baulichen
Entwicklung Wiesmoors und der damit verbundenen Steigerung der Anzahl der
Wahlberechtigten in den Bereichen Wiesederfehn, Mullberg und
Wiesmoor-Mitte-West, sind die Wahlbezirke und Wahlräume neu festzulegen.
Im Einzelnen:
Wiesederfehn:
Der Wahlbezirk 100 (Wiesederfehn)
ist künftig in die Wahlbezirke 100 und 101 (Wiesederfehn Nord und Wiesederfehn
Süd) aufzuteilen. Die Grenze zwischen den beiden Wahlbezirken, die in ihrer
Gesamtheit den Ortschaftsgrenzen Wiesederfehns entsprechen, verläuft entlang
des Jannburger Weges.
Als Wahlräume werden für beide
Wahlbezirke das Dorfgemeinschaftshaus am Hopleser Weg, welches zu diesem Zweck
räumlich “geteilt” wird, festgelegt.
Mullberg:
Der Wahlbezirk 050 (Mullberg) ist
künftig in die Wahlbezirke 050 und 051 (Mullberg Süd und Mullberg Nord)
aufzuteilen. Der neu zu bildende Wahlbezirk Mullberg Nord umfasst den Bereich
südlich des Amselweges einschließlich der Neubaugebiete bis zur Nordseite des
Drosselweges, wobei auch die Stichstraßen südlich des Amselweges aus dem
jetzigen Wahlbezirk Wiesmoor-Mitte-Süd herausgelöst werden. Der Wahlbezirk
Mullberg Süd umfasst den restlichen südlichen Teil Mullbergs einschließlich des
Birkhahnweges. Die Gesamtheit der beiden Wahlbezirke entspricht dann wieder im
Wesentlichen den Ortschaftsgrenzen Mullbergs.
Als Wahlräume werden für Mullberg
Süd der Kindergarten Mullbarger Nüst sowie für Mullberg Nord das
Dorfgemeinschaftshaus am Birkhahnweg festgelegt.
Wiesmoor-Mitte-West
Der Wahlbezirk 020 (Wiesmoor-Mitte-West)
wird aufgeteilt in die Wahlbezirke 020 und 021 (Wiesmoor-Mitte Nord-West und
Wiesmoor-Mitte Süd-West). Die Grenze zwischen den beiden Wahlbezirken bildet
künftig die Dahlienstraße, was bedeutet, dass auch das künftige Neubaugebiet östlich
des Neuen Weges bereits berücksichtigt ist.
Als Wahlräume fungieren künftig das
Feuerwehrhaus an der Hauptstraße sowie der Kindergarten Tiddeltopp am neuen
Standort an der Wittmunder Straße. Der Wahlraum in der Gaststätte Neptun wird
in diesem Zusammenhang aufgegeben, da Wahlräume bei anstehenden Änderungen
ohnehin möglichst in öffentlichen Gebäude eingerichtet werden sollen.
Der Zuschnitt der restlichen
Wahlbezirke bleibt unverändert.
Details des zukünftigen Zuschnittes
der Wiesmoorer Wahlbezirke sind als Anlage zur Vorlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: