Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschlussfassung im Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG wird zugestimmt.

 

Mit 27 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen beschlossen.

 

  1. Die Einrichtung eines zweiten Briefwahlbezirkes, die Festlegungen zur Auszählung des Briefwahlergebnisses bei einer sich zuspitzenden pandemischen Lage, die Neuordnung der Wahlbezirke und die Bestimmung neuer Wahlräume werden beschlossen.

 

Mit 27 Ja- Stimmen und 4 Nein-Stimmen beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der Erfahrungen anlässlich der letzten Wahlen, der baulichen Weiterentwicklung Wiesmoors und nicht zuletzt aufgrund der Corona-Situation sind für die in diesem Jahr anstehenden Wahlen (Kommunal- und Bundestagswahlen) formale Beschlüsse bezüglich der Einrichtung zusätzlicher Wahlbezirke, der Änderung von Wahlräumen und der Bildung eines weiteren Briefwahlbezirkes bzw. Regelungen zur Auszählung der Briefwahl allgemein nötig. 

 

a)       Briefwahlbezirke, Auszählung der Briefwahl

Die Anzahl der Wählerinnen und Wähler, welche ihre Stimme per Briefwahl abgeben, steigt in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich. Mit einem weiteren Anstieg ist nicht zuletzt aufgrund der Coronasituation zu rechnen. Bislang gibt es lediglich einen gesamten Briefwahlbezirk für Wiesmoor. Damit auch weiterhin der Zeitrahmen der Feststellung der Wahlergebnisse aus der Briefwahl gewährleistet werden kann, ist grundsätzlich die Bildung eines zweiten Briefwahlbezirkes für Wiesmoor nötig. Der Briefwahlbezirk I umfasst das Gebiet westlich des Nordgeorgsfehnkanals (Wahlbezirke 020, 021, 030, 040, 060, 070, 080, 090, 110), während der Briefwahlbezirk II das Gebiet östlich des Nordgeorgsfehnkanals (Wahlbezirke 010, 050, 051, 100, 101, 120, 130) umfasst.

Für den Fall, dass es die Pandemische Lage im September erfordern sollte, ist darüber hinaus vorsorglich der Beschluss zu fassen, die Briefwahlergebnisse bei Bedarf alternativ direkt in den Wahlräumen der jeweiligen Wahlbezirke auszählen lassen zu können.

 

b)       Einrichtung zusätzlicher Wahlbezirke und Wahlräume

Aufgrund der allgemeinen baulichen Entwicklung Wiesmoors und der damit verbundenen Steigerung der Anzahl der Wahlberechtigten in den Bereichen Wiesederfehn, Mullberg und Wiesmoor-Mitte-West, sind die Wahlbezirke und Wahlräume neu festzulegen.

 

Im Einzelnen:

 

Wiesederfehn:

Der Wahlbezirk 100 (Wiesederfehn) ist künftig in die Wahlbezirke 100 und 101 (Wiesederfehn Nord und Wiesederfehn Süd) aufzuteilen. Die Grenze zwischen den beiden Wahlbezirken, die in ihrer Gesamtheit den Ortschaftsgrenzen Wiesederfehns entsprechen, verläuft entlang des Jannburger Weges.

Als Wahlräume werden für beide Wahlbezirke das Dorfgemeinschaftshaus am Hopleser Weg, welches zu diesem Zweck räumlich “geteilt” wird, festgelegt.

 

Mullberg:

Der Wahlbezirk 050 (Mullberg) ist künftig in die Wahlbezirke 050 und 051 (Mullberg Süd und Mullberg Nord) aufzuteilen. Der neu zu bildende Wahlbezirk Mullberg Nord umfasst den Bereich südlich des Amselweges einschließlich der Neubaugebiete bis zur Nordseite des Drosselweges, wobei auch die Stichstraßen südlich des Amselweges aus dem jetzigen Wahlbezirk Wiesmoor-Mitte-Süd herausgelöst werden. Der Wahlbezirk Mullberg Süd umfasst den restlichen südlichen Teil Mullbergs einschließlich des Birkhahnweges. Die Gesamtheit der beiden Wahlbezirke entspricht dann wieder im Wesentlichen den Ortschaftsgrenzen Mullbergs.

Als Wahlräume werden für Mullberg Süd der Kindergarten Mullbarger Nüst sowie für Mullberg Nord das Dorfgemeinschaftshaus am Birkhahnweg festgelegt. 

 

Wiesmoor-Mitte-West

Der Wahlbezirk 020 (Wiesmoor-Mitte-West) wird aufgeteilt in die Wahlbezirke 020 und 021 (Wiesmoor-Mitte Nord-West und Wiesmoor-Mitte Süd-West). Die Grenze zwischen den beiden Wahlbezirken bildet künftig die Dahlienstraße, was bedeutet, dass auch das künftige Neubaugebiet östlich des Neuen Weges bereits berücksichtigt ist.

Als Wahlräume fungieren künftig das Feuerwehrhaus an der Hauptstraße sowie der Kindergarten Tiddeltopp am neuen Standort an der Wittmunder Straße. Der Wahlraum in der Gaststätte Neptun wird in diesem Zusammenhang aufgegeben, da Wahlräume bei anstehenden Änderungen ohnehin möglichst in öffentlichen Gebäude eingerichtet werden sollen.

 

Der Zuschnitt der restlichen Wahlbezirke bleibt unverändert.

 

Details des zukünftigen Zuschnittes der Wiesmoorer Wahlbezirke sind als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis: