Beschluss: Beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschlussfassung im Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG wird zugestimmt.

 

Mit 27 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen beschlossen.

 

  1. Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2021 zu beschließen.

 

Einstimmig (31 Ja-Stimmen) beschlossen.

  


Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2021 sollen die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt werden. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.   


Abstimmungsergebnis: