Beschlussvorschlag:
- Der Beschlussfassung im Umlaufverfahren
gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG wird zugestimmt.
Mit 28 Ja-Stimmen und 3
Nein-Stimmen beschlossen.
- Die Verwaltung schlägt vor, die Veränderungssperre im Hinblick auf
die sich nach wie vor in der Aufstellung befindlichen
Werbeanlagengestaltungssatzung um ein Jahr zu verlängern.
Einstimmig (31 Ja-Stimmen) beschlossen.
Sachverhalt:
Die sich in der Aufstellung befindliche Werbeanlagengestaltungssatzung
hat derzeit pandemiebedingt und durch die personellen Veränderungen im
Fachbereich 4 der Stadt Wiesmoor noch nicht den Planungsstand erreicht, um in
das förmliche Beteiligungsverfahren gem. den Vorgaben des Baugesetzbuches
eintreten zu können. In der Sitzung des Rates am 25.02.2019 wurde eine
Veränderungssperre im Hinblick auf die vorgenannte, sich in der Aufstellung
befindlichen Werbeanlagengestaltungssatzung, gefasst. Diese läuft am 28.02.2021
ab.
Abstimmungsergebnis: