Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Beschlussfassung im Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG wird zugestimmt.

 

Mit 26 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 zu beschließen,

 

b) 1.        den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 236.147,06 € in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen, 

                2.            den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 287.108,26 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

und

 

                c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

                Mit 28 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters. 

 

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses beträgt 236.147,06 €.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses beträgt 287.108,26 €.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2019 beträgt 523.255,32 €.  

 

Neu ist die Darstellung der wesentlichen Produkte, die im Jahr 2019 erstmals im Haushalt festgelegt waren. Sie finden sie ab Seite 16.

 

Aussagen zu den Haushaltsresten finden Sie auf Seite 77.

 

BGM Völler nimmt aufgrund eines Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG nicht an der Abstimmung teil.   


Abstimmungsergebnis: