Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den
Gleichstellungsplan für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 im
Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG zur Kenntnis zu nehmen.
Mit 27 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen im Umlaufverfahren zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Gem. § 15
Abs. 1 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) hat die Stadt
Wiesmoor einen Gleichstellungsplan zu erstellen.
Der
Gleichstellungsplan (Stichtag der Datenerhebung: 30.06.2020) gilt für den
Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023.
Er wird dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Abstimmungsergebnis: