Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, den Gleichstellungsplan für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 im Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG zur Kenntnis zu nehmen.

 

Mit 27 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen im Umlaufverfahren zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Gem. § 15 Abs. 1 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) hat die Stadt Wiesmoor einen Gleichstellungsplan zu erstellen.

 

Der Gleichstellungsplan (Stichtag der Datenerhebung: 30.06.2020) gilt für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023.

 

Er wird dem Rat zur Kenntnis gegeben.


Abstimmungsergebnis: