Sitzung: 11.03.2021 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/057/2021
Beschlussvorschlag:
Ein Auslegungsbeschluss für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird gefasst
Sachverhalt:
Das Alten- und Pflegeheim Haus Büsing, Hauptstraße 213 in Wiesmoor
beabsichtigt ihr Gebäude in Richtung Südwesten zu erweitern. Zielsetzung ist
u.a. die Schaffung von Wohnungen für das Betreute Wohnen. Weiterhin ist die
Schaffung von gemischten Bauflächen bis zur Ritterspornstraße geplant. Hierfür
ist die Bauleitplanung in Form der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und
der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Kennziffer D 12 erforderlich ist.
Die denkbaren Geltungsbereiche für die F-Planänderung und für den B-Plan wurden in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses vom 14.01.2020 vorgestellt.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14.01.2020 wurde gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ein erforderlicher Änderungsbeschluss gefasst.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Diese Beteiligung hat im Zeitraum vom
17.12.2020 bis zum 22.01.2021 stattgefunden.
Der Entwurf zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Anlage zu
entnehmen.
Es gab keine wesentlichen Anforderungen bezüglich des weiteren
Verfahrens.
Im nächsten
Verfahrensschritt soll über den Auslegungsentwurf sowie über die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen
Auslegung für die Dauer von 30 Tagen wird der Öffentlichkeit Gelegenheit
geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Ohne weitere Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: