Sitzung: 11.03.2021 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/056/2021
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:
a)
Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus
dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert.
Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden.
Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der
Niederschrift.
b) Beschlussfassung über die
Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §
3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
aus der öffentlichen Auslegung in Form eine Betroffenheitsbeteiligung werden in
der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der
eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage
beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
c)
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl.I S.587) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBL. S. 309), sollte der FA / VA / Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan C 2 – 3. Vereinfachte Änderung Oleanderweg -, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen.
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
28.01.2020 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan C 2 in
einem 3. vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst einen kleinen Bereich von ca. 0,58 ha
beidseitig des Oleanderweges südöstlich der Dahlienstraße. Die jeweiligen
Baugrenzen sollen hier von 5,00 m auf 3,00 m Abstand zur Grundstücksgrenze des
Oleanderweges verlegt werden. Weitere Änderungen der rechtskräftigen 2.
Änderung des Bebauungsplanes C 2 und der 2. Vereinfachten Änderung sind nicht
vorgesehen. Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.
Da die Bebauungsplanänderung der
Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13
BauGB wurde neben den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange auch die betroffenen Öffentlichkeit (hier die Anlieger) beteiligt.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen in Form einer Betroffenheitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom
29.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020.
Durch die geplante Änderung wird nicht
die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
24 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. 10 Stellungnahmen sind innerhalb
der Frist eingegangen.
In der Sitzung wird diesbezüglich
berichtet.
Von dritter Seite liegen ebenfalls
fünf Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus
eingesehen.
Die Unterlagen der Beteiligung
(Satzungsentwurf und Begründungsentwurf) sind aus der Anlage zur Vorlage
ersichtlich.
Dietmar Schoon sagt auf Nachfrage
von Frau Fick-Tiggers, FDP/ödp, dass die
Kosten des Bauleitplanverfahrens seitens des Antragstellers getragen werden.
Ausschussvorsitzender Reder, CDU, lässt nach kurzer Aussprache über den Beschlussvorlschlag on-block abstimmen.
Abstimmungsergebnis: