Sitzung: 15.04.2021 Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/091/2021
Beschlussvorschlag:
Nach Abwägung aller Punkte bleibt die Verwaltung bei der Meinung, eine Sanierung des Weges in 2-Meter-Breite vorzunehmen und mit einer geförderten Maßnahme eine Oberflächenbefestigung in Betonbauweise zu erstellen.
Sachverhalt:
Die Radweganlage wurde bereits 2019 bei der Fahrradbereisung
mit angesehen. Der Weg ist in einem schlechten Zustand, sodass eine Sanierung
erforderlich ist. Eine Kostenermittlung durch die Verwaltung für eine Sanierung wurde beauftragt.
Für eine Befestigung des Radweges in einfachster Form sind
Haushaltsmittel wie folgt eingestellt worden: Baukosten rd. 138.000,00 € sowie
75,5 % Zuschuss und ein Eigenmittelanteil von rd. 33.800,00 €.
Für eine solche Befestigung sind verschiedene Fördermittel
beantragt worden. Ein Antrag mit einer
Förderung von 50 % ist
mittlerweile bewilligt worden. Der Bewilligungszeitraum ist bis zum Jahr 2023.
Ein Kostenvergleich zu herkömmlichen Maßnahmen (Ausbaumaßnahmen) mit verschiedenen
Oberflächen ist aufgestellt worden. Alle diese Ausbaumaßnahmen erfordern jedoch
einen Bodenaustausch und sind damit schon deutlich teurer als eine Sanierung.
Der Weg hat i. M. eine Breite vom 2,00 m. Die nicht
ausgebaute Länge beträgt 1.065,00 m. Neue Vorschriften erfordern für
Baumaßnahmen innerhalb von geschlossenen Ortschaften, eine Breite von mind.
2,50 m im Begegnungsverkehr auszubauen.
Hinsichtlich dieser geplanten Maßnahme sind bereits
Unterschriftenlisten zur Oberflächengestaltung eingegangen. Die Sachlage ist
auch schon teilweise in der Presse dargestellt worden.
Für die Unterstützung in der Entscheidungsfindung ist eine
Präsentation vorbereitet worden. Die Powerpointpräsentation ist dem Protokoll
beigefügt.
Diese stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Ein Ausbau der Straße würde erhebliche Mehrkosten gegenüber
der derzeitigen Planung durch den Baubetriebshof verursachen.
Folglich wäre somit eine Sanierung anzustreben.
Bei der Sanierung ist jedoch gut abzuwägen, da nicht alle
Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind.
Wichtig ist hierbei auch die derzeitige Nutzung als kürzeste
Radwegverbindung aus dem Ortsteil Mullberg sowie die Nutzung des Weges für den
Schulverkehr.
Herr A. Meyer überreichte der Verwaltung Unterschriftenlisten
mit insgesamt 213 Unterschriften, die einen Ausbau des Grenzweges in
Betonbauweise befürworten. Weitere Unterschriftslisten wurden angekündigt.
Herr Sievers machte darauf aufmerksam, dass für die
Fachausschusssitzung am 21.04.2021 ein Antrag auf Vorstellung der gestellten
Förderanträge durch die Verwaltung gestellt wurde.
Seitens der Ausschussmitglieder fand eine
Aussprache zu der Thematik statt. Herr Amelsberg hatte sich auch noch
mal beim ADFC erkundigt und deren Sichtweise erfragt. Auch von der Seite wurde eine befestigte
Radweganlage begrüßt. Nach Aussage von Ratsherr Buss empfiehlt auch die
nieder-sächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Ausbau solcher
Wege in Betonbauweise herzustellen, um Folgeschäden durch Wurzelwuchs sowie
Moorsetzungen zu vermeiden bzw. zu mini-mieren. Weiterhin handelt es sich um
einen Weg, welcher als Schulweg genutzt wird und u.a. auch von Rollstuhlfahrern
sowie Personen mit Gehwagen usw. gut nutzbar sein muss.
Es wurde von Ausschussmitgliedern aber auch die Meinung
vertreten, dass eine Betonbauweise nicht zur bestehenden Umgebung sowie der
dort vorhanden Landschaft passt. Der jetzige Charakter sollte erhalten bleiben.
Seitens der Ausschussmitglieder wurde die Verwaltung gebeten,
bis zur Beschlussfassung zu prüfen, ob eine Ausbauweise mit einer Breite von
2,5m förderfähig ist.
Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die
Förderanträge geändert bzw. neu gestellt werden müssten, wenn die Bauweise
geändert wird.
Nach einer ausgiebigen Aussprache lies der
Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: