Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Nach Abwägung aller Punkte bleibt die Verwaltung bei der Meinung, eine Sanierung des Weges in 2-Meter-Breite vorzunehmen und mit einer geförderten Maßnahme eine Oberflächenbefestigung in Betonbauweise zu erstellen.


Sachverhalt:

 

Die Radweganlage wurde bereits 2019 bei der Fahrradbereisung mit angesehen. Der Weg ist in einem schlechten Zustand, sodass eine Sanierung erforderlich ist. Eine Kostenermittlung durch die Verwaltung für eine Sanierung wurde beauftragt.

 

Für eine Befestigung des Radweges in einfachster Form sind Haushaltsmittel wie folgt eingestellt worden: Baukosten rd. 138.000,00 € sowie 75,5 % Zuschuss und ein Eigenmittelanteil von rd. 33.800,00 €.

 

Für eine solche Befestigung sind verschiedene Fördermittel beantragt worden. Ein Antrag mit einer  Förderung von 50 %  ist mittlerweile bewilligt worden. Der Bewilligungszeitraum ist bis zum Jahr 2023.

 

Ein Kostenvergleich zu herkömmlichen Maßnahmen (Ausbaumaßnahmen) mit verschiedenen Oberflächen ist aufgestellt worden. Alle diese Ausbaumaßnahmen erfordern jedoch einen Bodenaustausch und sind damit schon deutlich teurer als eine Sanierung.

 

Der Weg hat i. M. eine Breite vom 2,00 m. Die nicht ausgebaute Länge beträgt 1.065,00 m. Neue Vorschriften erfordern für Baumaßnahmen innerhalb von geschlossenen Ortschaften, eine Breite von mind. 2,50 m im Begegnungsverkehr auszubauen.

 

Hinsichtlich dieser geplanten Maßnahme sind bereits Unterschriftenlisten zur Oberflächengestaltung eingegangen. Die Sachlage ist auch schon teilweise in der Presse dargestellt worden.

 

Für die Unterstützung in der Entscheidungsfindung ist eine Präsentation vorbereitet worden. Die Powerpointpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Diese stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

Ein Ausbau der Straße würde erhebliche Mehrkosten gegenüber der derzeitigen Planung durch den Baubetriebshof verursachen.

 

Folglich wäre somit eine Sanierung anzustreben.

 

Bei der Sanierung ist jedoch gut abzuwägen, da nicht alle Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind.

 

Wichtig ist hierbei auch die derzeitige Nutzung als kürzeste Radwegverbindung aus dem Ortsteil Mullberg sowie die Nutzung des Weges für den Schulverkehr.

 

Herr A. Meyer überreichte der Verwaltung Unterschriftenlisten mit insgesamt 213 Unterschriften, die einen Ausbau des Grenzweges in Betonbauweise befürworten. Weitere Unterschriftslisten wurden angekündigt.

 

Herr Sievers machte darauf aufmerksam, dass für die Fachausschusssitzung am 21.04.2021 ein Antrag auf Vorstellung der gestellten Förderanträge durch die Verwaltung gestellt wurde.

 

Seitens der Ausschussmitglieder fand  eine  Aussprache zu der Thematik statt. Herr Amelsberg hatte sich auch noch mal beim ADFC erkundigt und deren Sichtweise erfragt.  Auch von der Seite wurde eine befestigte Radweganlage begrüßt. Nach Aussage von Ratsherr Buss empfiehlt auch die nieder-sächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Ausbau solcher Wege in Betonbauweise herzustellen, um Folgeschäden durch Wurzelwuchs sowie Moorsetzungen zu vermeiden bzw. zu mini-mieren. Weiterhin handelt es sich um einen Weg, welcher als Schulweg genutzt wird und u.a. auch von Rollstuhlfahrern sowie Personen mit Gehwagen usw. gut nutzbar sein muss.

 

Es wurde von Ausschussmitgliedern aber auch die Meinung vertreten, dass eine Betonbauweise nicht zur bestehenden Umgebung sowie der dort vorhanden Landschaft passt. Der jetzige Charakter sollte  erhalten bleiben. 

 

Seitens der Ausschussmitglieder wurde die Verwaltung gebeten, bis zur Beschlussfassung zu prüfen, ob eine Ausbauweise mit einer Breite von 2,5m förderfähig ist.

 

Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Förderanträge geändert bzw. neu gestellt werden müssten, wenn die Bauweise geändert wird.

 

Nach einer ausgiebigen Aussprache lies der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: