Sitzung: 21.04.2021 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/217/2020
Beschlussvorschlag:
Der Antrag ist zur Kenntnis zu nehmen. Ein gesonderter Beschluss ist nicht erforderlich.
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt seitens der Gruppe FDP/ödp ein Antrag
von 28.10.2020 bezüglich den Planungen zu Freiflächenphotovoltaikanlagen vor.
Bereits in der Sitzung dieses Ausschusses unter TOP 13 vom
10.09.2020 berichtete die Verwaltung ausführlich, dass für das ehemalige
Betriebsgelände der Baumschule Ulpts und Schütte an der Bentstreeker Straße,
Mullberger Straße sowie Mühlenweg eine Nachnutzung in Form einer
Freiflächenphotovoltaikanlage durch einen Projektentwickler angedacht ist. Die
Verwaltung bat damals um ein Votum, ob für dieses Vorhaben die erforderliche
Bauleitplanung eingeleitet werden soll. Es erging ein einstimmiger
Empfehlungsbeschluss.
Derzeit gibt es keinen neuen Sachstand. Sobald seitens des
Projektentwicklers Planungen vorliegen, wird in diesem Ausschuss darüber
informiert.
Weitere Planungen bezüglich einer
Freiflächenphotovoltaikanlage im Stadtgebiet werden derzeit nicht verfolgt.
Seitens der Antragsteller wird mitgeteilt, dass der Bericht
der Verwaltung am 10.09.2020 nicht ausreichend gewesen ist und daher noch
Fragen in Bezug zur notwendigen Bodensanierung, zum Abtransport des gewonnenen
Stromes, zur Beweissicherung von umliegenden kommunalen Straßen sowie zum
Verkauf des Geländes bestehen.
Die Verwaltung teilt mit, dass der Investor zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes gebeten wurde und dieses im Fachausschuss vorgestellt wird, sobald es vorliegt. Weiter wird mitgeteilt, dass an dem Umspannwerk in Wiesmoor noch rd. 7 Megawatt eingespeist werden können sowie die Stromtrasse Emden-Conneforde nicht überlastet ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei jeglichen Maßnahmen, bei denen Schäden an kommunalen Straßen entstehen können, Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden. Bezüglich der Frage zur Veräußerung des Geländes an den Investor teilt die Verwaltung mit, dass es sich um privatrechtliche Verträge handelt, die dem Datenschutz unterliegen.
Abstimmungsergebnis: